|
Neue Allergenkennzeichnung: Jetzt stehts drauf
Ab November müssen die Lebensmittel, die
am häufigsten Allergien auslösen, auf der Verpackung
gekennzeichnet werden.
(aid) - Allergiker und Verbraucherorganisationen sind zufrieden:
Jahrelang haben sie für eine bessere Lebensmittelkennzeichnung
gekämpft. Ab dem 25. November ist es so weit. Für die
zwölf Lebensmittel, die am häufigsten Allergien auslösen,
gilt jetzt keine Ausnahmeregelung mehr. Sie müssen immer
aufs Etikett - auch wenn sie nur in kleinsten Mengen verarbeitet
wurden.
Verbraucher können "ihr Allergen" an drei verschiedenen
Stellen finden: Im Produktnamen, in der Zutatenliste oder durch
einen gesonderten Hinweis. In den meisten Fällen wird die
Zutatenliste länger. Die allergenen Rohstoffe stehen jetzt
häufig bei dem Namen einer Zutat. So wird zum Beispiel deutlich,
ob der Emulgator Lecithin aus Soja oder aus Ei stammt.
Bei Lebensmitteln ohne Zutatenliste, wie beispielsweise Wein,
muss gesondert auf allergene Rohstoffe hingewiesen werden, etwa
durch die Angabe "enthält Schwefel". Findet sich
das Allergen bereits im Produktnamen, dann ist kein zusätzlicher
Hinweis nötig. Die neue Vorschrift gilt in allen europäischen
Mitgliedstaaten. Produkte, die vor dem 25. November 2005 hergestellt
wurden, dürfen aber noch ohne die neue Kennzeichnung verkauft
werden.
Zu den "allergenen Zwölf" gehören:
Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Gerste, Roggen, Hafer, Dinkel,
Kamut oder Hybridstämme davon), Krebstiere, Eier, Fisch,
Erdnüsse, Soja, Milch (einschließlich Laktose), Schalenfrüchte
(Mandel, Haselnuss, Walnuss, Kaschunuss, Pecannuss, Paranuss,
Pistazie, Macadamianuss, Queenslandnuss), Sellerie, Senf, Sesamsamen
und Schwefeldioxid bzw. Sulfite ab 10 Milligramm pro Kilogramm
oder Liter.
Die Kennzeichnungspflicht gilt übrigens auch für alle
allergenen Verarbeitungsprodukte dieser zwölf Lebensmittelgruppen.
Noch ungeklärt ist das Problem der unbeabsichtigten Beimischungen.
Werden zum Beispiel in einem Betrieb Nüsse verarbeitet, dann
können auch nussfreie Produkte versehentlich Spuren davon
enthalten. Hier gilt die Allergenkennzeichnung nicht, denn es
handelt sich um Rückstände, nicht um reguläre Zutaten.
Experten diskutieren deshalb die Einführung von Schwellenwerten.
Sobald die Verunreinigung eine bestimmte Menge überschreitet,
soll sie ebenfalls gekennzeichnet werden. Es muss allerdings noch
viel Forschungs- und Entwicklungsarbeit geleistet werden, bis
derartige Grenzwerte festgesetzt und auch analytisch überprüft
werden können. Die Hersteller helfen sich solange mit dem
wenig aussagekräftigen Hinweis "kann Spuren von. enthalten".
Im Zweifelsfall hilft also nur "Selber kochen".
Seite
drucken
Hinweis
versenden
|