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- 09.02.2005 -

 

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Obst und Gemüse: "5 am Tag" gilt nach wie vor

In Deutschland wird zu wenig Obst und Gemüse gegessen. Dabei schützt ihr Verzehr gegen Krankheiten und Übergewicht. Verbraucherschützer kritisieren die geringe Auswahl in Supermärkten.

(aid/vv) - "Der Verzehr von Obst und Gemüse senkt nicht das Risiko, an Brustkrebs zu erkranken" lautete Mitte Januar die Erkenntniss einer europaweiten Studie. Die in vielen Medien daraus abgeleitete Schlussfolgerung, der Ernährung insgesamt und besonders Gemüse und Obst eine Schutzwirkung vor Krebs abzusprechen, trifft allerdings nicht zu. Die Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel (BFEL), Karlsruhe, hebt in einer Stellungnahme hervor, dass Schutzeffekte von Lebensmitteln je nach Krebsart unterschiedlich sein können. Für Dickdarmkrebs zum Beispiel geht eine hohe Aufnahme Ballaststoff reicher Lebensmittel, zu denen auch Gemüse und Obst zählen, mit einem erhöhten Schutz einher.

Darüber hinaus zeigten epidemiologische Studien, dass eine hohe Aufnahme an Obst und Gemüse eine Schutzwirkung vor Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes habe. Zusätzlich sei das Risiko für Übergewicht verringert. Das Krankheitsrisiko müsse immer vor dem Hintergrund des gesamten Ernährungsmusters beurteilt werden. Der Bezug einzelner Lebensmittel alleine zu spezifischen Erkrankungen sei zu kurz gedacht.

Wie der Ernährungsbericht 2004 zeigt, ist der Verzehr von Obst und Gemüse in Deutschland weiterhin viel zu niedrig. Die täglichen 300 Gramm liegen hinter den Empfehlungen der WHO (400 Gramm) und weit entfernt von denen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, die 650 Gramm Obst und Gemüse pro Tag empfiehlt. Infolge zahlreicher ernährungswissenschaftlicher Fakten sei daher eine vermehrte Aufnahme von Gemüse und Obst als gesundheitspräventive Maßnahme weiterhin als höchst sinnvoll zu beurteilen. Die Empfehlung für die Praxis lautet also wie bisher: "5 am Tag".

Obst und Gemüse: Nur geringe Auswahl

Beim Kauf von Obst und Gemüse in Supermärkten und Discountern haben Kunden aus Sicht von Verbraucherschützern eine viel zu geringe Auswahl, kritisierte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Trotz der etwa 210 Kartoffel- oder 480 Möhrensorten, die für den Anbau zugelassen sind, sei die Wahlmöglichkeit im Handel auf wenige Sorten beschränkt.

Der Geschmack gehöre zu den wichtigsten Kriterien beim Lebensmitteleinkauf neben der Frische und dem Preis. Dennoch fehlten verbindliche Angaben zu Geschmacksaspekten. Schon im eigenen Interesse sollte der Handel deshalb mehr geschmackliche Vielfalt bieten, meint der vzbv.

 

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Obst und Gemüse: "5 am Tag" gilt nach wie vor.

 

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5 am Tag

vzbv

 

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