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Allergenkennzeichnung: Zutatenlisten werden länger
Ab November müssen bestimmte Zutaten,
die Lebensmittelallergien auslösen können, auf der Lebensmittel-Verpackung
gekennzeichnet werden.
(aid) - Entgegen anders lautender Pressemeldungen wird die neue
Allergenkennzeichnung bei Lebensmitteln (erst) ab 25. November
2005 verpflichtend. Mit einer gewissen Übergangsfrist für
Produkte, die bis zu diesem Zeitpunkt hergestellt wurden, müssen
dann bestimmte Zutaten, die in Europa am häufigsten Lebensmittelallergien
auslösen, auf verpackten Lebensmitteln gekennzeichnet werden.
Die Kennzeichnung muss auch dann vorgenommen werden, wenn die
allergenen Bestandteile nur indirekt über andere Zutaten
ins Lebensmittel gelangen und dort keine Wirkung mehr haben (zum
Beispiel bestimmte Zusatzstoffe) oder wenn sie nur für den
Herstellungsprozess von Bedeutung sind (zum Beispiel Eigelb zur
Klärung von Wein).
12 Produktgruppen
Unter die neue Kennzeichnungspflicht fallen zwölf Produktgruppen
und sämtliche Erzeugnisse daraus: glutenhaltiges Getreide
wie Weizen, Gerste, Roggen und Hafer, Fisch, Krustentiere, Eier,
Erdnüsse, Soja, Milch (einschließlich Laktose), Schalenfrüchte
(Nüsse), Sellerie, Senf, Sesamsamen und Schwefeldioxid und
Sulfite ab einer Konzentration von mehr als 10 Milligramm pro
Kilo oder Liter. Wenn der Name einer Zutat wie "Pflanzliche
Öle" oder "Lecithin" nicht eindeutig erkennen
lässt, ob sich dahinter eines der Allergene verbirgt, dann
muss noch einmal zusätzlich darauf hingewiesen werden, also
"Pflanzliche Öle (aus Soja)" oder " Maltodextrin
(aus Weizen)".
Auch "Zutaten der Zutaten" müssen
deklariert werden
Auch die so genannte 25 %-Regel fällt. Bisher mussten die
Bestandteile von zusammengesetzten Zutaten, z. B. die Bestandteile
von Wurst in der Linsensuppe nicht einzeln aufgeführt werden,
wenn weniger als 25 % davon im Lebensmittel enthalten war. Es
reichte aus, die Bezeichnung der Wurst in der Zutatenliste zu
nennen. Künftig müssen auch die "Zutaten der Zutaten"
vollständig in der Zutatenliste deklariert werden. Ausnahmen
gibt es nur für sehr wenige Fälle. Lediglich wenn eine
zusammengesetzte Zutat weniger als 2 Prozent des Lebensmittels
ausmacht und wenn sie außerdem lebensmittelrechtlich genau
definiert ist, wie z. B. Schokolade oder Fruchtsäfte, wenn
es sich um Kräuter- oder Gewürzmischungen handelt, dann
müssen die Einzelbestandteile nicht mehr aufgeschlüsselt
werden.
Kennzeichnung auch für alkoholische Getränke
Die neuen Regeln gelten ebenfalls für alkoholische Getränke.
Wenn sie mehr als 1,2 % Alkohol enthalten, mussten sie bisher
keine Zutatenliste tragen - ausgenommen Bier. Künftig muss
auch bei alkoholischen Getränken auf Zutaten mit allergenem
Potential hingewiesen werden wie beispielsweise auf Sulfit im
Wein. Noch nicht endgültig geklärt ist die Frage, ob
die Allergenkennzeichnung auch für unverpackte Ware gelten
wird. Die neue Kennzeichnung ist zwar erst ab November 2005 Pflicht
- sie ist aber schon jetzt auf manchen Lebensmitteln zu finden.
Die Liste Allergie auslösender Lebensmittel soll auf der
Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse regelmäßig
überprüft und aktualisiert werden.
aid, Gesa Maschkowski
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