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Akupunktur wirksam gegen Schmerzen
Nadeln sind ein effizientes Werkzeug gegen Schmerzen.
Das zeigen die Resultate der weltweit größten Akupunktur-Studie.
(jkm) - Nach den Regeln der traditionellen chinesischen Medizin
gesetzt, bewirken die feinen Nadeln häufiger eine Besserung
als eine herkömmliche Therapie. Erstaunlicherweise gilt das
jedoch auch, wenn die Nadeln lediglich in die Nähe der klassischen
Akupunktur-Punkte gesetzt werden.
Damit sei der wissenschaftliche Beleg für die Wirksamkeit
der Akupunktur erbracht, so die beteiligten Mediziner. "Die
vergleichbar hohe Wirksamkeit der TCM- und der Sham-Akupunktur
wirft jedoch weitere Fragen auf, ohne dass der beobachtete Effekt
aus den vorhandenen Ergebnissen erklärt werden kann",
erläutert Hanns-Peter Scharf vom Universitätsklinikum
Heidelberg, "hierzu wären weitere Studien notwendig."
Im Rahmen der Studie wurden 1162 Patienten mit Kreuzschmerzen
und 1039 Patienten mit Knieschmerzen untersucht. Je ein Drittel
erhielt die Standardtherapie nach den geltenden Leitlinien, eine
traditionelle oder aber eine Schein-Akupunktur, bei der die Nadeln
zwar in die gleiche Körperregion, nicht jedoch in die chinesischen
Meridian-Punkte gesetzt wurden. Die Behandlung erfolgte in bis
zu fünfzehn Sitzungen über einen Zeitraum von sechs
bzw. zwölf Wochen. Falls notwendig, waren Schmerzmittel bis
zu einem zuvor bestimmten Höchstmaß erlaubt.
Geringerer Verbrauch an Medikamenten
Sechs Monate nach Ende der Therapie zeigte sich bei rund 48 Prozent
der Kreuzschmerz-Patienten, die allein die TCM-Akupunktur erhalten
hatten, eine deutliche Schmerzlinderung bzw. Verbesserung der
Beweglichkeit. Die "Schein"-Akupunktur war in etwa 44
Prozent, die Standardtherapie in 27 Prozent der Fälle erfolgreich.
Ähnliche Ergebnisse zeigten sich bei den Knieschmerz-Patienten.
"Der über sechs Monate nachweisbare Effekt von Akupunktur
führte zu einem geringeren Verbrauch an Medikamenten und
weiteren Therapieformen", so Michael Haake von der Universität
Regensburg.
Die von mehreren Krankenkassen finanzierte Studie war initiiert
worden, nachdem der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen
im Jahr 2000 beschlossen hatte, dass Akupunktur-Behandlungen generell
nicht in den Regelleistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen
aufgenommen werden sollten.
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