"Dreckiges Dutzend" weltweit verboten
Ein weltweites Verbot der zwölf gefährlichsten
Chemikalien tritt am Montag in Kraft.
(vv) - Das Stockholmer Übereinkommen zum Verbot der zwölf
weltweit gefährlichsten Chemikalien, die so genannte "POP-Konvention",
tritt am Montag (17. Mai 2004) in Kraft. "Das Verbot des
so genannten "Dreckigen Dutzend" ist ein großer
Erfolg für den Umwelt- und Gesundheitsschutz. Der weltweite
Verzicht auf Substanzen wie DDT und Dioxine ist ein Meilenstein
auf dem Weg zu einer umfassenden Chemikaliensicherheit",
sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Deutschland gehörte
zu den ersten Staaten, die das Übereinkommen ratifizierten
und bewirbt sich mit der Stadt Bonn um den künftigen Sitz
des Sekretariats der Konvention.
Die POP-Konvention (persistent organic pollutants - POPs) sieht
ein weltweites Verbot der Herstellung und Verwendung von 12 der
gefährlichsten Chemikalien vor. Dazu zählen 8 Pflanzenschutzmittel
wie DDT sowie Dioxine, Furane, polychlorierte Biphenyle (PCB)
und Hexachlorbenzol. Diese Stoffe zeichnen sich durch ihre Giftigkeit,
Langlebigkeit und ihre Eigenschaft, sich in der Umwelt und der
Nahrungskette anzureichern, aus. DDT darf auch künftig in
begrenztem Umfang zur Bekämpfung der Malariamücke eingesetzt
werden, da wirksame und bezahlbare Ersatzstoffe nicht in allen
Ländern zur Verfügung stehen. Das Übereinkommen
war im Mai 2001 in Stockholm unterzeichnet und im Rahmen des Umweltprogramms
der Vereinten Nationen (UNEP) ausgehandelt worden.
Die Bundesregierung unterstützt die Bewerbung der Bundesstadt
Bonn als künftigen Sitz des Sekretariats der POPs-Konvention.
Um das POPs-Sekretariat bewerben sich neben Deutschland auch die
Schweiz und Italien. Alle drei Staaten bewerben sich ebenfalls
um die Ansiedlung des Sekretariat des Rotterdamer Übereinkommens
(PIC), das die Ein- und Ausfuhr bestimmter gefährlicher Chemikalien
sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
regelt.
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