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Greenpeace: Pflanzen-Patent umfasst erstmals
auch die Felder
Das Europäische Patentamt
(EPA) in München hat ein Patent auf Pflanzen erteilt, das
auch die Felder einschließt.
München/Hamburg (dpa) - Das
Schutzrecht umfasst der Umweltschutzorganisation Greenpeace zufolge
den Anbau herkömmlicher Nutzpflanzen zusammen mit Pflanzen,
denen ein Gen für ein Gift gegen Schädlinge eingebaut
wurde. Die Patent- inhaber beanspruchten dabei auch die Anbaufläche
selbst.
«Zum ersten Mal wurden die
Patentansprüche sogar auf Felder, Äcker und Baum-Plantagen
ausgedehnt», kritisierte Greenpeace-Experte Christoph Then
am Dienstag in Hamburg. Ein EPA-Sprecher bestätigte die Patenterteilung.
Inhaber des am 23. Januar erteilten
Patents EP 784 421 sind die US-Firma Treetech Management und die
Universität von Kalifornien in Oakland. EPA-Sprecher Rainer
Osterwalder erklärte, es handele sich um ein so genanntes
Verfahrenspatent. Dabei gehe es um eine bestimmte Anordnung, in
der transgene Pflanzen Nutzpflanzen wie Apfelbäume vor Schädlingen
schützen sollen. Dieses Verfahren sei patentfähig wie
auch ein bestimmtes Verfahren zur Giebelkonstruktion in Häusern
patentiert werden könne.
Mit der speziellen Anordnung
erstrecke sich das Patent tatsächlich auch auf die entsprechende
landwirtschaftliche Fläche, sagte Osterwalder. Befürchtungen,
die Bauern würden damit praktisch enteignet, seien aber «Quatsch».
Greenpeace-Experte Then kritisierte angesichts der patentierten
Felder hingegen: «Demnächst wird wohl auch noch der
Landwirt patentiert, der den Boden pflügt.»
Then erläuterte, das Patent
beziehe sich prinzipiell auf alle Pflanzen. Die angeführten
Beispiele zeigten aber, dass das Interesse der Firma sich auf
den Obstanbau richte, vor allem auf Äpfel und Birnen. Im
Zuge der kombinierten Anpflanzung beanspruchten die Pateninhaber
für die Dauer der Bepflanzung auch die Entscheidung über
alle Fragen der wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks,
also auch über die Frage, welche Apfelsorten in welchem Verhältnis
angebaut würden.
Zum Ausschluss von Patenten auf
Lebewesen und ihre Gene fordert Greenpeace eine Neuverhandlung
der EU-Genpatent-Richtlinie von 1998 auf europäischer Ebene.
Zugleich müsse eine Möglichkeit geschaffen werden, um
bereits erteilte Patente außer Kraft zu setzen, wenn durch
sie der Zugang zu Genen von Mensch, Tieren und Pflanzen blockiert
oder erheblich erschwert werden könnte.
An den Bundestag appellierte
Greenpeace, die EU-Genpatent-Richtlinie nicht in deutsches Recht
umzusetzen. Seit das Europäische Patentamt 1999 diese Richtlinie
zu seiner Rechtsgrundlage erklärt habe, seien mehr als 150
Patente auf Gene von Mensch und Tieren sowie über 50 Patente
auf Saatgut vergeben worden.
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