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- 05.02.2002 -

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Greenpeace: Pflanzen-Patent umfasst erstmals auch die Felder

Das Europäische Patentamt (EPA) in München hat ein Patent auf Pflanzen erteilt, das auch die Felder einschließt.

München/Hamburg (dpa) - Das Schutzrecht umfasst der Umweltschutzorganisation Greenpeace zufolge den Anbau herkömmlicher Nutzpflanzen zusammen mit Pflanzen, denen ein Gen für ein Gift gegen Schädlinge eingebaut wurde. Die Patent- inhaber beanspruchten dabei auch die Anbaufläche selbst.

«Zum ersten Mal wurden die Patentansprüche sogar auf Felder, Äcker und Baum-Plantagen ausgedehnt», kritisierte Greenpeace-Experte Christoph Then am Dienstag in Hamburg. Ein EPA-Sprecher bestätigte die Patenterteilung.

Inhaber des am 23. Januar erteilten Patents EP 784 421 sind die US-Firma Treetech Management und die Universität von Kalifornien in Oakland. EPA-Sprecher Rainer Osterwalder erklärte, es handele sich um ein so genanntes Verfahrenspatent. Dabei gehe es um eine bestimmte Anordnung, in der transgene Pflanzen Nutzpflanzen wie Apfelbäume vor Schädlingen schützen sollen. Dieses Verfahren sei patentfähig wie auch ein bestimmtes Verfahren zur Giebelkonstruktion in Häusern patentiert werden könne.

Mit der speziellen Anordnung erstrecke sich das Patent tatsächlich auch auf die entsprechende landwirtschaftliche Fläche, sagte Osterwalder. Befürchtungen, die Bauern würden damit praktisch enteignet, seien aber «Quatsch». Greenpeace-Experte Then kritisierte angesichts der patentierten Felder hingegen: «Demnächst wird wohl auch noch der Landwirt patentiert, der den Boden pflügt.»

Then erläuterte, das Patent beziehe sich prinzipiell auf alle Pflanzen. Die angeführten Beispiele zeigten aber, dass das Interesse der Firma sich auf den Obstanbau richte, vor allem auf Äpfel und Birnen. Im Zuge der kombinierten Anpflanzung beanspruchten die Pateninhaber für die Dauer der Bepflanzung auch die Entscheidung über alle Fragen der wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks, also auch über die Frage, welche Apfelsorten in welchem Verhältnis angebaut würden.

Zum Ausschluss von Patenten auf Lebewesen und ihre Gene fordert Greenpeace eine Neuverhandlung der EU-Genpatent-Richtlinie von 1998 auf europäischer Ebene. Zugleich müsse eine Möglichkeit geschaffen werden, um bereits erteilte Patente außer Kraft zu setzen, wenn durch sie der Zugang zu Genen von Mensch, Tieren und Pflanzen blockiert oder erheblich erschwert werden könnte.

An den Bundestag appellierte Greenpeace, die EU-Genpatent-Richtlinie nicht in deutsches Recht umzusetzen. Seit das Europäische Patentamt 1999 diese Richtlinie zu seiner Rechtsgrundlage erklärt habe, seien mehr als 150 Patente auf Gene von Mensch und Tieren sowie über 50 Patente auf Saatgut vergeben worden.

 Mehr Informationen:

Greenpeace

Europäisches Patentamt

Kein Patent auf Leben e.V.

vista verde: Gentechnologie

 

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