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EU verbietet Weichmacher in Spielzeug
Gesundheitsschädliche Weichmacher dürfen
in der Europäischen Union künftig nicht mehr Bestandteil
von Babyartikeln und Kinderspielzeug sein.
(vv) - Das vorläufige Verbot der Verwendung von Phthalaten
in Kinderspielzeugen wird in Kürze in ein dauerhaftes Verbot
umgewandelt. Damit dürfen Spielzeuge künftig keine dieser
für Kinder gesundheitsschädlichen Kunststoff-Weichmacher
mehr enthalten. Die EU-Kommission begrüßte die Unterstützung
des Europäischen Parlaments für ein vollständiges
Verbot von drei als fortpflanzungsgefährdend eingestuften
Phthalaten in allen Spielzeugen und Babyartikeln. Das Verbot gilt
zusätzlich noch für drei weitere Phthalate mit nicht
genau bekannten Risiken, die in Spielzeug und Babyartikeln aus
Weich-PVC verwendet werden. Die Stoffe können freigesetzt
werden, wenn Kinder an diesen Gegenständen lutschen oder
auf ihnen herumkauen.
Phthalate waren seit 1999 vorläufig verboten, doch musste
dieses Verbot regelmäßig erneuert werden und die Mitgliedstaaten
hatten verschiedene Rechtsvorschriften erlassen. Durch den neuen
harmonisierten Ansatz werden 25 einzelstaatliche Rechtsvorschriften
durch EU-weit einheitliche Vorschriften ersetzt. Der Rat hat sich
bereits auf einen gemeinsamen Standpunkt geeinigt, so dass die
Richtlinie voraussichtlich im Herbst formell verabschiedet werden
kann.
Durch die neue Richtlinie werden die drei Phthalate DEHP, DBP
und BBP, die als fortpflanzungsgefährdend bekannt sind, in
sämtlichen Spielzeugen und Babyartikeln verboten. Außerdem
wird die Verwendung von DINP, DIDP und DNOP in Spielzeugen und
Babyartikeln verboten, wenn diese von Kindern in den Mund genommen
werden können.
Markos Kyprianou, das für Gesundheit und Verbraucherschutz
zuständige Kommissionsmitglied, meinte: Die Bürger
Europas erwarten, dass alle auf dem EU-Binnenmarkt verkauften
Produkte sicher sind, besonders aber Spielzeuge und Babyartikel.
Giftige Chemikalien gehören nicht in Kinderspielzeuge.
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