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Trittin: Klimaschutzprojekte im Ausland zahlen sich aus
Deutsche Firmen können künftig auch
im Ausland Treibhausgase einsparen, indem sie Klimaschutzprojekte
gemeinsam mit Firmen aus Mittel- und Osteuropa oder in Entwicklungsländern
realisieren.
(vv) - Energiewirtschaft und Industrie können künftig
die Kosten für ihre Beiträge zum Klimaschutz durch die
Nutzung neuer marktwirtschaftlicher Instrumente senken. Das Bundeskabinett
beschloss das Gesetz zur Einführung projektbezogener Klimaschutz-Mechanismen
nach dem Kyoto-Protokoll. Das Gesetz ermöglicht es deutschen
Firmen, Klimaschutzprojekte gemeinsam mit Unternehmen in mittel-
und osteuropäischen Staaten umzusetzen oder in Entwicklungsländern
zu realisieren. Derartige Klimaschutzprojekte können deutlich
niedrigere Kosten für die Minderung von Treibhausgasemissionen
erzeugen als Maßnahmen in Deutschland oder der Kauf von
Emissionszertifikaten im europäischen Emissionshandel, teilte
Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) mit.
Trittin sagte weiter: "Es liegt nun in der Entscheidung
jedes Unternehmens, wie es seine klimaschutzpolitischen Beiträge
erbringen will: Sei es durch mehr Energieeffizienz im eigenen
Bereich, sei es durch Kauf von Emissionszertifikaten am dynamisch
wachsenden CO2-Markt oder dadurch, dass es für Projekte außerhalb
Deutschlands bzw. Europas Emissionsgutschriften erwirbt. Maßstab
sind die Kosten der verschiedenen Handlungsalternativen. Dem Welt-Klima
ist es egal, wo Treibhausgase eingespart werden."
Die Auswahl solcher Gemeinschaftsprojekte ("Joint Implementation"
- JI) und die Nutzung der Mechanismen für umweltgerechte
Entwicklung ("Clean Development Mechanism" - CDM) ist
laut Bundesumweltministerium (BMU) allerdings an strenge Kriterien
gebunden: So sei sichergestellt, dass die klimaschutzpolitischen
Ziele nicht tangiert würden und ökologisch problematischen
Projekten nicht zugestimmt werde. Atomprojekte sind gänzlich
ausgeschlossen. Vorhaben, die umwelt- und gesellschaftspolitische
Fragen aufwerfen, brauchen eine Umweltverträglichkeitsprüfung,
in deren Rahmen sie ihre Unbedenklichkeit nachweisen müssen.
Die Nutzung von Emissionsgutschriften aus sogenannten "Senkenprojekten",
bei denen Kohlenstoff in Biomasse eingebunden werden soll, ist
nach europäischem Recht derzeit nicht zulässig. Eine
Regelung hierzu wird laut BMU erst möglich sein, wenn die
Ergebnisse der laufenden Überprüfung vorliegen, die
die EU-Kommission bis zum 30. Juni 2006 abgeschlossen haben will,
um sie anschließend in europäisches Recht umzusetzen.
"Die projektbasierten Mechanismen CDM und JI" ist auch
der Titel der neuen Ausgabe des BMU-Magazins "Umweltpolitik".
In ihm werden grundlegende Informationen über die Mechanismen,
die Planung und die Durchführung von CDM- und JI-Projekten
aufbereitet und an Beispielen anschaulich dargestellt.
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