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Recht auf saubere Luft: Fahrverbote drohen
In deutschen Innenstädten drohen Fahrverbote,
weil die Bürger nun ein einklagbares Recht auf saubere Luft
haben.
Hamburg (vv) - Saubere Luft ist seit dem 1. Januar einklagbar.
Sollte der in einer neuen EU-Richtlinie verlangte Grenzwert von
50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft mehr als 35-mal im
Jahr überschritten werden, können die Bürger der
betroffenen Kommunen vor Gericht ziehen. Wie das Hamburger Magazin
"stern" in seiner neuen Ausgabe berichtet, könnte
es in deutschen Innenstädten dann zu Fahrverboten und Straßensperrungen
kommen.
Zwar rät der Deutsche Städtetag, Straßensperrungen
und Fahrverbote "nur als letzten Baustein" einzusetzen,
jedoch weiß laut "stern" niemand, wie das Problem
sonst zu beheben wäre. Experten rechnen nicht damit, dass
die Konzentration der Feinstaubpartikel flächendeckend auf
50 Mikrogramm zu reduzieren ist. "Diese EU-Grenzwerte sind
eigentlich zu ambitioniert", urteilt Björn Dosch, Verkehrsexperte
vom ADAC, im "stern". Denn inzwischen ist jeder zweite
neu zugelassene PKW in Deutschland ein Diesel, hat aber keinen
Rußfilter. Diese ungehemmten Dieselabgase verursachen fast
die Hälfte der Partikelbelastung.
Aus Berlin haben die Städte laut Umweltminister Jürgen
Trittin keine Hilfe zu erwarten. Die Länder und Kommunen
seien aufgefordert, "ihrer Verantwortung für die Gesundheit
der Bürger gerecht zu werden", so Trittin. Damit stehen
die Stadtväter unter Druck: Künftig müssen sie
ab dem 36. Überschreitungstag eingreifen, außerdem
werden Bürger vor Gericht auf saubere Luft klagen. Laut "stern"
bereitet der Bund für Umwelt und Naturschutz bereits Musterklagen
für Anwohner stark befahrener Straßen vor.
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