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In Schutzgebieten in der Ostsee dürfen keine Windparks
gebaut werden
In zwei Schutzgebieten in der Ostsee dürfen
keine Offshore-Windparks errichtet werden. Umweltministerium und
Naturschutzverbände begrüßten die Entscheidung.
(vv) - In zwei Schutzgebieten in der Ostsee dürfen keine
Offshore-Windparks errichtet werden. Die Anträge auf Genehmigung
zweier Windparks in der "Pommerschen Bucht" und im angrenzenden
Gebiet "Adlergrund" hat das zuständige Bundesamt
für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Hamburg abgelehnt.
Deutschland habe beide Gebiete bereits als Teile des europäischen
Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 vorgeschlagen und nach Brüssel
gemeldet, teilte das Bundesumweltministerium (BMU) am Dienstag
mit. Strategie der Bundesregierung sei ein umwelt- und naturverträglicher
Ausbau der Windenergie auf hoher See.
Das europäische Vogelschutzgebiet "Pommersche Bucht"
gilt als ideales Rast-, Mauser-, Nahrungs- und Überwinterungsquartier,
insbesondere für verschiedene Entenarten. Das Gebiet "Adlergrund"
zeichne sich vor allem durch wertvolle Sandbänke und Riffe
aus. Das Bundesamt für Naturschutz hatte von Beginn an der
Genehmigungsverfahren die beiden Gebiete als naturschutzfachlich
äußerst bedeutsame Gebiete eingestuft. Die Antragsteller
waren laut BMU frühzeitig darauf hingewiesen worden, dass
die ausgewiesenen Schutzgebiete in Nord- und Ostsee grundsätzlich
nicht für den Bau von Windenergieanlagen geeignet sind. Die
beiden Windparks sollten insgesamt 115 Anlagen umfassen.
Der Naturschutzbund NABU hat die Entscheidung des BSH ausdrücklich
begrüßt. "Das BSH hat damit den NABU-Standpunkt
bestätigt, dass Offshore-Windparks nicht überall mit
den Interessen des Meeresschutzes vereinbar sind", sagte
NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Entscheidend sei, dass gemeldete
Schutzgebiete in Nord- und Ostsee von Windparks freigehalten würden.
Einige andere bereits in der Nordsee genehmigte Projekte seien
hingegen "völlig in Ordnung", erklärte Tschimpke.
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