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Bundesrat beschließt vereinfachtes Dosenpfand
Der Bundesrat hat vereinfachte Regeln für
das Dosenpfand beschlossen. Damit sollen "Insel-Lösungen"
abgeschafft und die Rückgabe von Einweg-Verpackungen erleichtert
werden.
(vv) - Mit der Novelle wird die Pfandpflicht nach Angaben des
Umweltministeriums vor allem für die Verbraucher vereinfacht.
Das einheitliche Pfand von 25 Cent ist für Bier, Mineralwasser
und Erfrischungsgetränke eingeführt. Pfandfrei bleiben
auch in Zukunft Säfte, Milch und Wein sowie ökologisch
vorteilhafte Getränkeverpackungen, beispielsweise Kartons.
Darüber hinaus werden die so genannten Insellösungen
von Vertreibern und Abfüllern abgeschafft: Ab 2006 muß
jeder Laden, der Dosen oder Einwegflaschen mit Pfand verkauft,
sämtliche Behälter dieser Art auch zurücknehmen.
Jürgen Trittin begrüßte den Beschluss des Bundesrates.
"Das ist ein Sieg der Vernunft. Mit dem heute beschlossenen
Kompromiss sind drei Jahre des Streites ums Dosenpfand beendet",
sagte der Bundesumweltminister. "Zukünftig gilt: Die
Verbraucher können leere Einwegflaschen und Dosen überall
dort zurückgeben, wo Einweg verkauft wird", sagte Trittin
weiter. Es werde nur noch nach dem Material, also Plastik, Glas
oder Metall, unterschieden.
Der Beschluss beendet nach Ansicht Trittins auch die Auseinadersetzung
mit der EU. "Die Europäische Kommission hat deutlich
erklärt, dass die heute beschlossene Novelle ihren Anforderungen
entspricht", betonte Trittin. Auch der Europäische Gerichtshof
habe Anfang der Woche die Vereinbarkeit einer Pfandpflicht für
Einwegverpackungen mit europäischem Recht bestätigt.
Weil sich der Gerichtshof für eine längere Übergangsfrist
zu Gunsten der ausländischen Getränkeanbieter ausgesprochen
hatte, habe die Länderkammer dies berücksichtigt und
eine Übergangsfrist von 12 Monaten für die Neuregelungen
beschlossen.
Der Bundesumweltminister forderte den Handel auf, sich auf die
Neuregelung konstruktiv einzustellen. "Ich gehe davon aus,
dass die Politik der Handelsfunktionäre, das Land mit einer
Fülle von aussichtslosen Gerichtsverfahren zu überziehen,
beendet wird", so der Bundesumweltminister. Absicht dieser
Strategie sei gewesen, die Unsicherheit zu erzeugen, die nachher
lauthals beklagt wurde. "Damit muss jetzt Schluss sein",
sagte Trittin.
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