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Steuerprivileg für schwere Geländewagen abgeschafft
Die Fahrer von schweren Geländewagen müssen
sich ab Mai auf deutlich höhere Steuern und strengere Abgasnormen
einstellen.
(vv) - Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne)
hat am Donnerstag eine Änderung der Zulassungsordnung unterzeichnet,
mit der das Steuerprivileg für schwere Geländewagen
abgeschafft wird. Geländewagen, die schwerer als 2,8 Tonnen
sind, können damit nicht mehr wie bisher als Nutzfahrzeuge
angemeldet werden, was für deren Halter bislang zum Teil
zu deutlichen Steuerersparnissen führte. "Damit schließen
wir nach anderthalb Jahren Diskussion ein Schlupfloch im System
der Schadstoffklassen und damit der steuerlichen Anreize für
saubere Kraftfahrzeuge", sagte Trittin.
Umweltverbände hatten monatelang Front gemacht gegen die
Sonderregelung. "Damit wurden nicht nur die Käufer hochmotorisierter
schwerer Edel-Geländewagen bevorzugt. Ohne die Änderung
der Zulassungsregeln drohte sich das bisherige Schlupfloch auch
noch zu einer Bresche für alte Stinker zu erweitern",
so Trittin.
Vor allem den Besitzern älterer Fahrzeuge wurden häufig
sogenannte "Auflastungen" angeboten, um die erhöhte
Kraftfahrzeugsteuer für Pkw mit schlechterem Abgasverhalten
zu umgehen. "Mit einem vergleichsweise billigen Gutachten
und ein wenig Zubehör durften dann auch grössere Vans
und ähnliche Fahrzeuge formal 2,8 Tonnen transportieren und
wurden fortan nur noch als Nutzfahrzeuge besteuert", so Trittin.
Nachteile für Handwerk und Mittelstand durch die Beseitigung
des Steuerschlupfloches werde es nicht geben. Die Änderung
soll zum 1. Mai 2005 in Kraft treten.
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