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Einfuhr von Gen-Mais genehmigt
Die EU-Kommission genehmigte die Einfuhr von
Lebensmittelzusätzen, die aus gentechnisch verändertem
Mais gewonnen werden.
(vv) - Die Europäische Kommission genehmigte am Dienstag
die Einfuhr von Lebensmittel- und Futtermittelzusätzen, die
aus dem gentechnisch veränderten Mais NK603 gewonnen werden.
NK603 ist bereits für die Einfuhr und Verwendung als Tierfuttermittel
und für die industrielle Weiterverarbeitung zugelassen worden.
Nun ist es auch erlaubt, den Mais und daraus hergestellte Produkte,
wie z.B. Stärke, Öl und Maismehl, als Lebens- und Futtermittel
in den Markt einzuführen. NK603 wird außerhalb der
EU angebaut und geerntet. In der EU müssen gentechnisch veränderter
Mais und Produkte, die diesen enthalten, als solche gekennzeichnet
werden.
David Byrne, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz:
"Während meiner Amtszeit als Kommissar haben wir ein
übersichtliches und strenges Verfahren für die Zulassung
und Kennzeichnung gentechnisch veränderter Organismen, das
auf eindeutigen wissenschaftlichen Gutachten basierte, eingeführt.
Wir sehen jetzt, dass dieses System sich in der Praxis bewährt."
Durch die Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen
könnten die Verbraucher selbst entscheiden, ob sie gentechnisch
veränderte Produkte kaufen möchten oder nicht.
Mais NK603 wurde gentechnisch modifiziert, um ihn widerstandfähig
gegen das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosphat zu machen, das
den Anbau von Mais verbessert. Die Zulassung von NK603 zur Verwendung
in Lebensmitteln bleibt 10 Jahre gültig. Die EU hat nach
Angaben der Kommission eines der strengsten Sicherheitsverfahren
für genetisch veränderte Organismen. Auch NK603 Mais
habe dieses Verfahren durchlaufen.
Gentechnik-Gesetz im Bundesrat
Vor der am Mittwoch stattfindenden Sitzung des Vermittlungsausschusses
des deutschen Bundesrates hat der Naturschutzbund NABU die Bundesländer
aufgefordert, den Weg für das neue Gentechnikgesetz frei
zu machen. "Wir brauchen in Deutschland schleunigst ein Gesetz,
das die EU-Richtlinie umsetzt und die Rechtslücke beim kommerziellen
Anbau gentechnisch veränderter Organismen schließt",
sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Ohne eine gesetzliche
Grundlage fehle weiterhin die notwendige Transparenz bei der Nutzung
gentechnisch veränderte Pflanzen, da sie ohne ein öffentliches
Kataster und ohne Kontroll-Verfahren (Monitoring) angebaut werden
dürften. Der NABU sieht durch die Rechtslücke den Erhalt
ökologisch sensibler Gebiete in Deutschland gefährdet.
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