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- 26.10.2004 -

 

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Einfuhr von Gen-Mais genehmigt

Die EU-Kommission genehmigte die Einfuhr von Lebensmittelzusätzen, die aus gentechnisch verändertem Mais gewonnen werden.

(vv) - Die Europäische Kommission genehmigte am Dienstag die Einfuhr von Lebensmittel- und Futtermittelzusätzen, die aus dem gentechnisch veränderten Mais NK603 gewonnen werden. NK603 ist bereits für die Einfuhr und Verwendung als Tierfuttermittel und für die industrielle Weiterverarbeitung zugelassen worden. Nun ist es auch erlaubt, den Mais und daraus hergestellte Produkte, wie z.B. Stärke, Öl und Maismehl, als Lebens- und Futtermittel in den Markt einzuführen. NK603 wird außerhalb der EU angebaut und geerntet. In der EU müssen gentechnisch veränderter Mais und Produkte, die diesen enthalten, als solche gekennzeichnet werden.

David Byrne, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz: "Während meiner Amtszeit als Kommissar haben wir ein übersichtliches und strenges Verfahren für die Zulassung und Kennzeichnung gentechnisch veränderter Organismen, das auf eindeutigen wissenschaftlichen Gutachten basierte, eingeführt. Wir sehen jetzt, dass dieses System sich in der Praxis bewährt." Durch die Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen könnten die Verbraucher selbst entscheiden, ob sie gentechnisch veränderte Produkte kaufen möchten oder nicht.

Mais NK603 wurde gentechnisch modifiziert, um ihn widerstandfähig gegen das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosphat zu machen, das den Anbau von Mais verbessert. Die Zulassung von NK603 zur Verwendung in Lebensmitteln bleibt 10 Jahre gültig. Die EU hat nach Angaben der Kommission eines der strengsten Sicherheitsverfahren für genetisch veränderte Organismen. Auch NK603 Mais habe dieses Verfahren durchlaufen.

Gentechnik-Gesetz im Bundesrat

Vor der am Mittwoch stattfindenden Sitzung des Vermittlungsausschusses des deutschen Bundesrates hat der Naturschutzbund NABU die Bundesländer aufgefordert, den Weg für das neue Gentechnikgesetz frei zu machen. "Wir brauchen in Deutschland schleunigst ein Gesetz, das die EU-Richtlinie umsetzt und die Rechtslücke beim kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Organismen schließt", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Ohne eine gesetzliche Grundlage fehle weiterhin die notwendige Transparenz bei der Nutzung gentechnisch veränderte Pflanzen, da sie ohne ein öffentliches Kataster und ohne Kontroll-Verfahren (Monitoring) angebaut werden dürften. Der NABU sieht durch die Rechtslücke den Erhalt ökologisch sensibler Gebiete in Deutschland gefährdet.

 

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 Mehr Informationen:

EU-Kommission

NABU

 

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