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Dosenpfand neu geregelt
Nach jahrelangem Streit hat sich der Bundesrat
auf eine Vereinfachung des Dosenpfands geeinigt.
(vv) - Der Verordnungsentwurf, auf den sich die Länderkammer
am Freitag in Berlin einigte, sieht vor, dass grundsätzlich
auf alle Einweggetränkeverpackungen ein Pfand erhoben werden
soll. Die Pfandhöhe soll einheitlich 0,25 Euro für alle
Verpackungen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Liter
betragen. Die Pfandpflicht soll auf die Massengetränke Bier,
Mineralwasser und Erfrischungsgetränke mit und ohne Kohlensäure
beschränkt werden. Pfandpflichtig werden künftig auch
alkoholhaltige Mischgetränke, so genannte Alcopops.
Pfandbefreiung für "Öko-Verpackungen"
Ausgenommen von der Pfandpflicht sind Fruchtsäfte, Wein,
Spirituosen, Spirituosenmischgetränke mit mindestens 15 Prozent
Alkoholgehalt, Milch und diätische Getränke. Nicht mit
einem Pfand belegt werden zudem Einweggetränkeverpackungen,
die als ökologisch vorteilhaft eingestuft worden sind. Dies
gilt auf Grund wissenschaftlicher Untersuchungen für PE-Schlauchbeutel,
Getränkekartons und Standbodenbeutel.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin erklärte: "Das
Dosenpfand bleibt, und es wird für die Verbraucher einfacher.
Künftig gilt das Pfand für alle Massengetränke
in ökologisch nachteiligen Einwegverpackungen, unabhängig
von ihrem Inhalt."
Umweltverbände begrüßen Entscheidung
Der Deutsche Naturschutzring (DNR), die Deutsche Umwelthilfe
(DUH), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
und die Stiftung Initiative Mehrweg, begrüßten einhellig
die Entscheidung des Bundesrates. Nach jahrelangem Streit sei
dies "ein guter Tag für Umwelt und Verbraucher",
erklärte DNR-Präsident Hubert Weinzierl. Die Landschaftsvermüllung
werde dauerhaft eingedämmt und die Atmosphäre von jährlich
hunderttausenden Tonnen Kohlendioxid entlastet. Die Novelle stütze
außerdem die regionale Vielfalt in der deutschen Getränkewirtschaft.
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