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Emissionshandel beginnt - Firmen können Zertifikate kaufen
Der Weg für den Start des Emissionshandels
ist frei: Deutsche Industrieunternehmen können ab sofort
Klimaschutz-Zertifikate erwerben.
(vv) - Mit dem Inkrafttreten des so genannten "Zuteilungsgesetzes"
ist der Weg frei für den Start des Handels mit Emissionsrechten.
Bis zum 20. September 2004 können Anlagenbetreiber einen
Antrag auf kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten stellen,
teilte das Bundesumweltministerium am Dienstag mit. Bis zum 1.
November 2004 werde die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt
die Zuteilung für die rund 2.350 Anlagen vornehmen. Insgesamt
stünden Emissionszertifikate in einem Volumen von bis zu
495 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) pro Jahr zur Verfügung.
Das Gesetz lege ferner die Regeln für die kostenlose Verteilung
dieser Zertifikate an die am Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen
fest.
"Der Emissionshandel ist ein neues und wegweisendes Instrument
zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen in der Europäischen
Union und dient der Erfüllung der Klimaschutzverpflichtungen
nach dem Kyoto-Protokoll", sagte Bundesumweltminister Jürgen
Trittin. Der Emissionshandel stelle die Einhaltung der Klimaschutzziele
sicher und lasse den Unternehmen Spielräume für eine
wirtschaftsverträgliche Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.
Durch den Handel mit Zertifikaten würden die Emissionen dort
vermieden, wo dies am kostengünstigsten sei. Dies diene den
einzelnen Unternehmen wie der gesamten Gesellschaft, so der Umweltminister.
Förderung von Innovationen
Einen besonderen Schwerpunkt habe die Bundesregierung auf die
Förderung von Innovationen und auf den Einsatz moderner Technologien
gelegt. Der Emissionshandel biete starke Anreize für hoch
effiziente Technik und die Erneuerung des Kraftwerksparks am Standort
Deutschland.
Für bestehende Anlagen erfolgt die Zuteilung laut Bundesumweltministerium
grundsätzlich nach den durchschnittlichen Emissionen der
jeweiligen Anlage in der Vergangenheit. Darüber hinaus werden
besondere Umstände berücksichtigt, zum Beispiel frühzeitig
durchgeführte Klimaschutzmassnahmen. Das Zuteilungsgesetz
(ZuG) wird konkretisiert durch die Zuteilungsverordnung (ZuV).
Damit habe Deutschland alle Voraussetzungen für den rechtzeitigen
Start des Emissionshandels geschaffen.
Die Software für die elektronische Antragstellung sowie
zahlreiche Erläuterungen und Hilfestellungen sind im Internet
veröffentlicht.
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