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- 01.09.2004 -

 

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Emissionshandel beginnt - Firmen können Zertifikate kaufen

Der Weg für den Start des Emissionshandels ist frei: Deutsche Industrieunternehmen können ab sofort Klimaschutz-Zertifikate erwerben.

(vv) - Mit dem Inkrafttreten des so genannten "Zuteilungsgesetzes" ist der Weg frei für den Start des Handels mit Emissionsrechten. Bis zum 20. September 2004 können Anlagenbetreiber einen Antrag auf kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten stellen, teilte das Bundesumweltministerium am Dienstag mit. Bis zum 1. November 2004 werde die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt die Zuteilung für die rund 2.350 Anlagen vornehmen. Insgesamt stünden Emissionszertifikate in einem Volumen von bis zu 495 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) pro Jahr zur Verfügung. Das Gesetz lege ferner die Regeln für die kostenlose Verteilung dieser Zertifikate an die am Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen fest.

"Der Emissionshandel ist ein neues und wegweisendes Instrument zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union und dient der Erfüllung der Klimaschutzverpflichtungen nach dem Kyoto-Protokoll", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Der Emissionshandel stelle die Einhaltung der Klimaschutzziele sicher und lasse den Unternehmen Spielräume für eine wirtschaftsverträgliche Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Durch den Handel mit Zertifikaten würden die Emissionen dort vermieden, wo dies am kostengünstigsten sei. Dies diene den einzelnen Unternehmen wie der gesamten Gesellschaft, so der Umweltminister.

Förderung von Innovationen

Einen besonderen Schwerpunkt habe die Bundesregierung auf die Förderung von Innovationen und auf den Einsatz moderner Technologien gelegt. Der Emissionshandel biete starke Anreize für hoch effiziente Technik und die Erneuerung des Kraftwerksparks am Standort Deutschland.

Für bestehende Anlagen erfolgt die Zuteilung laut Bundesumweltministerium grundsätzlich nach den durchschnittlichen Emissionen der jeweiligen Anlage in der Vergangenheit. Darüber hinaus werden besondere Umstände berücksichtigt, zum Beispiel frühzeitig durchgeführte Klimaschutzmassnahmen. Das Zuteilungsgesetz (ZuG) wird konkretisiert durch die Zuteilungsverordnung (ZuV). Damit habe Deutschland alle Voraussetzungen für den rechtzeitigen Start des Emissionshandels geschaffen.

Die Software für die elektronische Antragstellung sowie zahlreiche Erläuterungen und Hilfestellungen sind im Internet veröffentlicht.

 

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 Mehr Informationen:

Deutsche Emissions- handelsstelle

BMU: Emissionshandel

vista verde: Emissionshandel

 

 Lesen Sie auch:

Grünes Licht für Emissionshandel

 

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