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- 19.07.2004 -

 

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EU-Kommission genehmigt Abschaffung der Erdgassteuer für Gaskraftwerke

Die Abschaffung der Erdgassteuer ist der Start für Milliardeninvestitionen in moderne Gaskraftwerke, meint Umweltminister Trittin.

(vv) - Die befristete Abschaffung der Erdgassteuer zur Stromerzeugung in hocheffizienten Kraftwerken, die mit der Ökosteuer 2000 eingeführt worden war, ist rechtens und stellt keinerlei Beihilfe dar. Diese Entscheidung habe die EU-Kommission jetzt getroffen, teilte Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) am Montag mit.

"Damit werden Milliardeninvestitionen zur klimafreundlichen Umstrukturierung des Kraftwerksparks auch im fossilen Bereich ausgelöst", sagte Trittin. Die potenziellen Investoren hätten jetzt endlich Rechtssicherheit und könnten die Vorbereitungen für den Bau mehrerer hocheffizienter Gas-und-Dampfturbinen-Kraftwerke in den nächsten Monaten abschließen.

In Deutschland werden bislang weder Kohle noch Kernbrennstoffe, dagegen aber Erdgas besteuert, wenn es zur Stromerzeugung eingesetzt wird. Diese Wettbewerbsverzerrung werde jetzt zumindest teilweise abgeschafft. Sofern ein Kraftwerk mit einem elektrischen Nettowirkungsgrad von mindestens 57,5 Prozent bis zum 10.09.2007 die dauerhafte Stromerzeugung aufnimmt, wird es im Rahmen der Ökologischen Steuerreform für fünf Jahre von der Mineralöl- bzw. Erdgassteuer befreit.

Derzeit sind davon nach Angaben des Umweltministeriums mindestens zwei Kraftwerksprojekte positiv betroffen: In Lubmin bei Greifswald sei eine Investition von rund 600 Millionen Euro in ein Gas-und-Dampfturbinen-Kraftwerk (GuD) mit 1.200-Megawatt Leistung geplant und in Hürth-Knapsack bei Köln eine Investition von rund 400 Millionen Euro in eine 800-Megawatt-GuD-Anlage. Erfreut äußerte sich Trittin darüber, dass mittlerweile auch die Essener RWE eine solche Anlage bauen wolle.

"Diese Projekte sind ein wichtiges Signal für die anstehende Erneuerung des Kraftwerksparks. Wir müssen neben den Erneuerbaren Energien auf hocheffiziente moderne Technik für fossile Brennstoffe setzen. Nur beide zusammen machen die Energiewende möglich", sagte Trittin. Über die EU-Entscheidung hinaus müsse die Erdgassteuer als Folge der Anfang 2004 in Kraft getretenen EU-Energiesteuer-Richtlinie nun komplett, bedingungslos und unbefristet abgeschafft werden, so der Umweltminister.

 

 Mehr Informationen:

Bundesumwelt- ministerium

FU Berlin: Der Konflikt um moderne Gaskraftwerke (GuD) im Rahmen der ökologischen Steuerreform (pdf)

 

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