Förderung erneuerbarer Energien neu geregelt
Der Bundesrat hat der Novelle zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz
(EEG) zugestimmt.
(vv) - Mit der Förderung der Stromerzeugung aus alternativen
Quellen wie Wind, Erdwärme oder Sonnenenergie will die Bundesregierung
eine nachhaltige Energieversorgung sichern. Zudem soll die Produktion
dieser Energien mittelfristig zu marktüblichen Preisen möglich
sein.
Nach der Zustimmung des Bundesrates am Freitag kann das neue
EEG in Kraft treten. Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft und Erdwärme
sollen nach dem Willen der Bundesregierung im Jahr 2020 ein Fünftel
des deutschen Energiebedarfs decken.
Wichtige Neuheiten der Novelle:
- Bei der Windkraftnutzung werden die Vergütungssätze
leicht reduziert, für günstige Standorte wird es dafür
besondere Anreize geben. Neue Windenergieanlagen, die an ihrem
Standort weniger als 60 Prozent des Ertrages an einem Referenzstandort
erreichen, erhalten in Zukunft hingegen keine Vergütung
nach dem EEG. Damit will der Bund verhindern, dass Windräder
an schlechten Standorten errichtet werden.
- Für Strom aus Solaranlagen gibt es künftig eine
Grundvergütung, für Solaranlagen auf Gebäuden
erhöht sich die Vergütung.
- Eine deutliche Anhebung der Vergütungssätze gibt
es für Strom aus Biomasse. Hier soll die Vergütung
bei 150 Kilowatt bei einem Satz von 11,5 Cent pro Kilowattstunde
liegen.
- Der Strom aus Wasserkraftanlagen bis fünf Megawatt Leistung
wird weiterhin vergütet.
- Die Vergütung für Strom aus der Nutzung der Erdwärme
(Geothermie) wird erhöht.
- Generell werden die Vergütungen in allen Sparten weiter
ausdifferenziert und durchgängig degressiv angelegt. Die
entsprechenden Degressionssätze sind an die Effizienz gekoppelt.
Dies führe zu einem Anreiz, die Kosten zu senken und die
Wirkungsgrade zu erhöhen. Dadurch sollen die erneuerbaren
Energien wettbewerbsfähig werden.
Das Gesetz soll das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 29.
März 2000 ablösen. Das bisherige EEG bewirkte in den
vergangenen Jahren nach Angaben der Bundesregierung einen deutlichen
Anstieg bei der Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung.
Ihr Anteil am Strommarkt konnte von 4,6 Prozent im Jahr 1998 auf
rund 8 Prozent im Jahr 2003 gesteigert werden. Vor allem der Anteil
der Windenergie ist enorm gestiegen.
Mit Erleichterung reagierte der Bundesverband Erneuerbare Energie
(BEE) auf die Zustimmung des Bundesrates zum EEG. Johannes Lackmann,
Präsident des BEE: "Damit stellen sich auch unionsgeführte
Bundesländer hinter den Ausbau der Erneuerbaren Energien.
Jetzt können endlich Investitionen in Milliardenhöhe
getätigt werden. Mit Wasser, Wind, Sonne, Erdwärme und
Bioenergie schaffen wir sauberen Strom und Tausende neue Jobs."
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