vista verde SucheNewsThemenAktion

v i s t a   v e r d e   n e w s   -   W i r t s c h a f t   &   E n e r g i e



- 09.07.2004 -

 

  Nachrichten aus Umwelt und Natur täglich frei Haus - abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter:
 
 
[ mehr Infos ]


 

Förderung erneuerbarer Energien neu geregelt

Der Bundesrat hat der Novelle zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) zugestimmt.

(vv) - Mit der Förderung der Stromerzeugung aus alternativen Quellen wie Wind, Erdwärme oder Sonnenenergie will die Bundesregierung eine nachhaltige Energieversorgung sichern. Zudem soll die Produktion dieser Energien mittelfristig zu marktüblichen Preisen möglich sein.

Nach der Zustimmung des Bundesrates am Freitag kann das neue EEG in Kraft treten. Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft und Erdwärme sollen nach dem Willen der Bundesregierung im Jahr 2020 ein Fünftel des deutschen Energiebedarfs decken.

Wichtige Neuheiten der Novelle:

  • Bei der Windkraftnutzung werden die Vergütungssätze leicht reduziert, für günstige Standorte wird es dafür besondere Anreize geben. Neue Windenergieanlagen, die an ihrem Standort weniger als 60 Prozent des Ertrages an einem Referenzstandort erreichen, erhalten in Zukunft hingegen keine Vergütung nach dem EEG. Damit will der Bund verhindern, dass Windräder an schlechten Standorten errichtet werden.

  • Für Strom aus Solaranlagen gibt es künftig eine Grundvergütung, für Solaranlagen auf Gebäuden erhöht sich die Vergütung.

  • Eine deutliche Anhebung der Vergütungssätze gibt es für Strom aus Biomasse. Hier soll die Vergütung bei 150 Kilowatt bei einem Satz von 11,5 Cent pro Kilowattstunde liegen.

  • Der Strom aus Wasserkraftanlagen bis fünf Megawatt Leistung wird weiterhin vergütet.

  • Die Vergütung für Strom aus der Nutzung der Erdwärme (Geothermie) wird erhöht.

  • Generell werden die Vergütungen in allen Sparten weiter ausdifferenziert und durchgängig degressiv angelegt. Die entsprechenden Degressionssätze sind an die Effizienz gekoppelt. Dies führe zu einem Anreiz, die Kosten zu senken und die Wirkungsgrade zu erhöhen. Dadurch sollen die erneuerbaren Energien wettbewerbsfähig werden.

Das Gesetz soll das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 29. März 2000 ablösen. Das bisherige EEG bewirkte in den vergangenen Jahren nach Angaben der Bundesregierung einen deutlichen Anstieg bei der Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung. Ihr Anteil am Strommarkt konnte von 4,6 Prozent im Jahr 1998 auf rund 8 Prozent im Jahr 2003 gesteigert werden. Vor allem der Anteil der Windenergie ist enorm gestiegen.

Mit Erleichterung reagierte der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) auf die Zustimmung des Bundesrates zum EEG. Johannes Lackmann, Präsident des BEE: "Damit stellen sich auch unionsgeführte Bundesländer hinter den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Jetzt können endlich Investitionen in Milliardenhöhe getätigt werden. Mit Wasser, Wind, Sonne, Erdwärme und Bioenergie schaffen wir sauberen Strom und Tausende neue Jobs."

 

 Mehr Informationen:

BMU: Erneuerbare Energien

BEE

 

 Lesen Sie auch:

Mit Energie zum Klimaschutz

EEG: Neue Förderungsregeln für Erneuerbare Energien

Trittin verstärkt Forschung für Solartechnik

Aktionsprogramm für erneuerbare Energien

Sonnenenergie boomt in Deutschland

Weitere Meldungen zum Thema Erneuerbare Energien

 

 Werbung

zurück zur vorherigen Seite    nach oben

News: Seite 1 | Politik | Natur | Wissenschaft| Wirtschaft
Rubriken: Home | Suche | News | Themen | Aktion
vista verde: Impressum | Hilfe | Werbung

 

© vista verde 2004
Alle Rechte vorbehalten
Jede Vervielfältigung - auch auszugsweise - bedarf der Genehmigung