EEG: Neue Förderungsregeln für Erneuerbare Energien
Für die Förderung von Sonnen-, Wind-
und Wasserkraft gelten künftig neue Regeln in Deutschland.
(vv) - Der Bundestag hat am Freitag in Berlin den Kompromissvorschlag
des Vermittlungsausschusses zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
(EEG) mehrheitlich angenommen. Dagegen stimmten Union und FDP.
Gegenüber der ursprünglichen Regelung werden Windkraftanlagen
an weniger günstigen Standorten nun in geringerem Maße
gefördert. Neue Windenergieanlagen, die an ihrem Standort
weniger als 60 Prozent des Ertrages an einem Referenzstandort
erreichen, erhalten in Zukunft keine Vergütung nach dem EEG.
Damit will der Bund verhindern, dass Windräder an schlechten
Standorten errichtet werden.
Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) begrüßte
das Vermittlungsergebnis als "Grundlage für den Umbau
unserer Energieversorgung". Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft
und Erdwärme könnten im Jahr 2020 ein Fünftel des
heutigen Strombedarfs decken.
Der Bundesverband WindEnergie (BWE) kritisierte EEG-Novelle:
"Mehr Bürokratie und weniger sauberer Strom - das ist
das traurige Vermittlungsergebnis", erklärte BWE-Präsident
Peter Ahmels in Osnabrück. "Die Einführung der
60-Prozent-Klausel zusätzlich zu den ohnehin vorgesehenen
Vergütungsreduktionen ist ein starker Einschnitt für
die Windenergie. Viele Projekte - gerade in Süddeutschland
- werden damit nicht mehr realisierbar sein."
Positiv reagierte hingegen der Bundesverband Erneuerbare Energie
(BEE) auf das Vermittlungsergebnis. BEE-Präsident Johannes
Lackmann: "Damit können Investitionen von mehreren hundert
Millionen Euro gestartet und neue Arbeitsplätze geschaffen
werden." Die Windenergiebranche in Deutschland bekomme endlich
wieder Planungssicherheit, begrüßte auch der Wirtschaftsverband
Windkraftwerke die Novelle.
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