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- 17.02.2004 -

 

 

 

 

 



 

Pfandpflicht: Streit wieder voll entbrannt

Der Streit um eine Ausweitung der Pfandpflicht auf Wein und Saft ist voll entbrannt.

Berlin (dpa) - Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) appellierte am Dienstag an die unionsgeführten Bundesländer, bei der nächsten Sitzung des Bundesrats am 12. März die bisher blockierte Novelle zur Verpackungsverordnung zu verabschieden. CDU/CSU und Einzelhandel warfen dem Minister dagegen vor, die Öffentlichkeit zu täuschen.

«Die Bundesregierung will eine Pfandpflicht auf Saft in Getränkekartons und Weinflaschen verhindern», bekräftigte Trittin. Wenn die Länder dies ebenfalls wollten, müssten sie die Novelle verabschieden. Darauf habe man sich vor einem Jahr verständigt. Die geltende Verpackungsverordnung sei das Werk der damaligen Umweltministerin und heutigen CDU-Vorsitzenden Angela Merkel. «Frau Merkel hat es zu verantworten, dass das Pfand seit April 1998 von der Getränkeart, nicht von der Verpackungsart abhängig ist.»

Der Geschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Holger Wenzel, warf Trittin eine «dreiste Täuschung der Öffentlichkeit» vor. «Trittin will das Saftpfand.» Wenn er vermeiden wolle, dass auch für Saftkartons und -flaschen Pfand bezahlt werden muss, sollte er die gesamte Pfand-Regelung stoppen. Auch der Umweltexperte der Unionsfraktion, Peter Paziorek, warf Trittin vor, er führe «die Bevölkerung an der Nase herum». Spätestens am Aschermittwoch sollte Trittin an den Verhandlungstisch zurückkehren, um sich mit Ländern auf eine vernünftige Lösung zu verständigen.

Mehrwegquote 2003 auf 60 Prozent gestiegen

Der Anteil der Mehrwegverpackungen bei Getränken insgesamt ist mit Einführung des Dosenpfands 2003 nach einer Studie auf 60,6 Prozent gestiegen. Ende 2002 lag die Mehrwegquote nur bei 50,2 Prozent. Diese Zahlen teilte die Deutsche Umwelthilfe am Dienstag mit. Sie wurden von der Nürnberger Gesellschaft für Konsumforschung ermittelt. «Die Zahlen zeigen eindrucksvoll die Wirksamkeit des Pflichtpfandes», sagte der Geschäftsführer der Umwelthilfe, Jürgen Resch. Bei Wein (14,9 Prozent) und bei fruchthaltigen Getränken (16,5 Prozent) liegt die Mehrwegquote erheblich niedriger. Deshalb soll dort ebenfalls eine Pfandregelung greifen.

Wegen des Unterschreitens der Gesamt-Mehrwegquote von 72 Prozent bei Bier, Wasser, Sprudelgetränken, Saft und Wein war zum 1. Januar 2003 das Dosenpfand eingeführt worden. Weil viele Händler Einwegverpackungen ausgemustert hatten, setzte der Handel darauf, dass die Quote von 72 Prozent bald wieder erreicht würde. Dann wäre das geltende Dosenpfand hinfällig.

 

 Mehr Informationen:

BMU: Pfandpflicht

Deutsche Umwelthilfe

HDE

 

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