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Pfandpflicht: Streit wieder voll entbrannt
Der Streit um eine Ausweitung
der Pfandpflicht auf Wein und Saft ist voll entbrannt.
Berlin (dpa) - Umweltminister
Jürgen Trittin (Grüne) appellierte am Dienstag an die
unionsgeführten Bundesländer, bei der nächsten
Sitzung des Bundesrats am 12. März die bisher blockierte
Novelle zur Verpackungsverordnung zu verabschieden. CDU/CSU und
Einzelhandel warfen dem Minister dagegen vor, die Öffentlichkeit
zu täuschen.
«Die Bundesregierung will
eine Pfandpflicht auf Saft in Getränkekartons und Weinflaschen
verhindern», bekräftigte Trittin. Wenn die Länder
dies ebenfalls wollten, müssten sie die Novelle verabschieden.
Darauf habe man sich vor einem Jahr verständigt. Die geltende
Verpackungsverordnung sei das Werk der damaligen Umweltministerin
und heutigen CDU-Vorsitzenden Angela Merkel. «Frau Merkel
hat es zu verantworten, dass das Pfand seit April 1998 von der
Getränkeart, nicht von der Verpackungsart abhängig ist.»
Der Geschäftsführer
des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Holger Wenzel,
warf Trittin eine «dreiste Täuschung der Öffentlichkeit»
vor. «Trittin will das Saftpfand.» Wenn er vermeiden
wolle, dass auch für Saftkartons und -flaschen Pfand bezahlt
werden muss, sollte er die gesamte Pfand-Regelung stoppen. Auch
der Umweltexperte der Unionsfraktion, Peter Paziorek, warf Trittin
vor, er führe «die Bevölkerung an der Nase herum».
Spätestens am Aschermittwoch sollte Trittin an den Verhandlungstisch
zurückkehren, um sich mit Ländern auf eine vernünftige
Lösung zu verständigen.
Mehrwegquote 2003 auf 60 Prozent
gestiegen
Der Anteil der Mehrwegverpackungen
bei Getränken insgesamt ist mit Einführung des Dosenpfands
2003 nach einer Studie auf 60,6 Prozent gestiegen. Ende 2002 lag
die Mehrwegquote nur bei 50,2 Prozent. Diese Zahlen teilte die
Deutsche Umwelthilfe am Dienstag mit. Sie wurden von der Nürnberger
Gesellschaft für Konsumforschung ermittelt. «Die Zahlen
zeigen eindrucksvoll die Wirksamkeit des Pflichtpfandes»,
sagte der Geschäftsführer der Umwelthilfe, Jürgen
Resch. Bei Wein (14,9 Prozent) und bei fruchthaltigen Getränken
(16,5 Prozent) liegt die Mehrwegquote erheblich niedriger. Deshalb
soll dort ebenfalls eine Pfandregelung greifen.
Wegen des Unterschreitens der
Gesamt-Mehrwegquote von 72 Prozent bei Bier, Wasser, Sprudelgetränken,
Saft und Wein war zum 1. Januar 2003 das Dosenpfand eingeführt
worden. Weil viele Händler Einwegverpackungen ausgemustert
hatten, setzte der Handel darauf, dass die Quote von 72 Prozent
bald wieder erreicht würde. Dann wäre das geltende Dosenpfand
hinfällig.
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