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Gentechnik:
Patent für speziellen Weizen auf
dem Prüfstand
Die Umweltorganisation Greenpeace
hat Einspruch gegen ein Patent des Unternehmens Monsanto auf gentechnisch
veränderten Weizen erhoben.
München (dpa) - Es beziehe
sich auf natürliche genetische Anlagen, die auch in einem
von indischen Bauern gezüchteten Weizen vorkämen. Nach
Auskunft eines Sprechers des Europäischen Patentamts in München
wird die Erteilung des Patents vom 21. Mai 2003 im Licht der Einwände
überprüft. Teile des Patents auf den Weizen erfassen
laut Greenpeace auch daraus gebackenen Kuchen und Kekse. Durch
das Patent könne Monsanto die Weiterzüchtung des Weizens
blockieren.
Nach Ansicht von Greenpeace haben
sich sowohl das Amt als auch Monsanto «wissentlich über
gesetzliche Grundlagen hinweggesetzt». Das Europäische
Patentübereinkommen verbiete Patente auf die normale Züchtung
von Pflanzen und das entsprechende Saatgut. Geschützt ist
mit dem Patent EP 445929 die Eigenschaft des Weizens, besonders
wenig eines bestimmten Eiweißes zu produzieren. Dadurch
ist der Teig besonders gut für das Backen geeignet.
Greenpeace wird beim Einspruch
von indischen Bauern- und Umweltorganisationen unterstützt.
Diese befürchten negative Folgen für die Ernährungssituation
in Indien.
«Das Patentamt und die
Konzerne sitzen weiterhin in einem Boot», sagte Christoph
Then, Patentexperte von Greenpeace. Diesen Vorwurf wies der Patentamts-Sprecher
zurück: «Das Europäische Patentamt ist unabhängig
in seinen Entscheidungen.» Grundlage sei das Europäische
Patentübereinkommen.
Innerhalb von neun Monaten nach
der Erteilung eines Patents ist nach Angaben der Behörde
ein Einspruch möglich. Ein Patent gelte so lange, bis es
letztinstandlich widerrufen sei, so der Sprecher. Ein solches
Verfahren dauere voraussichtlich etwa zwei bis drei Jahre. Dazu
könne gegen das Patent auch vor den Gerichten in jenen Staaten
geklagt werden, in denen es gilt. Im vorliegenden Falle sei es
in 13 Staaten erteilt worden. Wahrscheinlich werde jedoch zunächst
das Einspruchsverfahren abgewartet.
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