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Zustimmung und Kritik:
Regierung legt Gentechnikgesetz vor
Nach monatelangem koalitionsinternem
Streit hat sich die rot-grüne Bundesregierung jetzt auf ein
Gesetz zum Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft verständigt.
Berlin (dpa) - Mit dem neuen Gesetz
sollen nach den Worten von Agrarministerin Renate Künast
(Grüne) die Wahlfreiheit von Bauern und Verbrauchern sowie
die Koexistenz von konventionellem und gentechnisch verändertem
Anbau geregelt werden. Während Künast die Einigung am
Montag als «großen Erfolg für Verbraucher und
Landwirte» würdigte, gab es aus Parteien und Verbänden
neben Zustimmung auch Kritik.
«Ich rechne damit, dass
spätestens im Herbst genveränderter Mais in den Regalen
der europäischen Supermärkte auftaucht», sagte
Künast der «Berliner Zeitung». Schon im Sommer
werde es voraussichtlich zur ersten neuen Zulassung einer genveränderten
Maissorte durch die EU kommen. «Wir haben der Macht des
Faktischen etwas entgegen gesetzt», meinte Künast vor
Journalisten in Berlin. Das Kabinett werde die Vorlage im Februar
beschließen. Wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen, könne
das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.
Entscheidend sei, dass das Nebeneinander
von ökologischer, konventioneller und gentechnisch veränderter
Landwirtschaft zur Zufriedenheit geregelt sei. Die Koexistenz
sei ausdrücklich als Zweck des Gesetzes formuliert, meinte
die Ministerin, die sich gleichwohl nicht in allen Punkten durchsetzen
konnte. Insbesondere das Wirtschafts- und das Forschungsministerium
hatten sich gegen noch strengere Regeln für den Einsatz der
Gentechnik gewandt.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband
(vzbv) nannte die Gesetzespläne der Bundesregierung zur grünen
Gentechnik «Stückwerk». Von einer Wahlfreiheit
der Verbraucher könne keine Rede sein, sagte vzbv-Vorstand
Edda Müller. Die EU-weit von April an geplante Kennzeichnung
gentechnisch veränderter Nahrungsmittel sei lückenhaft,
da sie weder Futtermittel noch Lebensmittel in der Gastronomie
oder in Schulen, Krankenhäusern und Kantinen einbezieht.
«Das heißt in der Praxis, dass es bei 60 bis 70 Prozent
der Lebensmittel auch dann keine Kennzeichnung geben wird, wenn
mit Gentechnik gearbeitet wurde», sagte Müller.
Nach dem Willen der Bundesregierung
verpflichtet das Gesetz Bauern, die gentechnisch veränderte
Organismen anbauen, ihrer Vorsorgepflicht nachzukommen und ein
Übergreifen veränderter Gene auf andere Flächen
zu verhindern. Bei «wesentlichen Beeinträchtigungen»
haften die Verursacher. Künast räumte ein, dass eine
Klage vor den Gerichten unter Umständen Jahre in Anspruch
nehmen könnte.
Mit der Vorlage des Gesetzentwurfs
entspricht die Bundesregierung einer Vorgabe der Europäischen
Union (EU). Eigentlich hätte bereits im Oktober 2003 die
Umsetzung der so genannten Freisetzungsrichtlinie beschlossen
sein müssen. Nach wie vor offen ist die Festsetzung eines
Schwellenwertes für die Kennzeichnungspflicht von gentechnisch
verändertem Saatgut.
Neben der Fraktion der Grünen
begrüßte auch die FDP den Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Die FDP-Expertin Christel Happach- Kasan sprach von einem «Sinneswandel»
der zuständigen Ministerin. Künast habe ihre Blockadepolitik
endlich aufgegeben.
Der Deutsche Bauernverband (DBV)
warf Künast vor, den Einsatz der Gentechnik «ohne jegliche
praktische Erfahrungen mit diesem Anbau in Deutschland»
regeln zu wollen. DBV-Präsident Gerd Sonnleitner sagte, die
Bundesregierung hätte «auf der Grundlage eines kontrollierten
Erprobungsanbaus wissenschaftlich abgesicherte Erkenntnisse in
der Praxis» sammeln müssen. Die Wahlfreiheit für
Verbraucher und Landwirte sei nicht gewährleistet, wenn die
Haftung für Schäden verschuldensunabhängig geregelt
werde. Deshalb rate der DBV allen Landwirten vom Anbau gentechnisch
veränderter Pflanzen dringend ab.
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