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- 12.01.2004 -

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

Zustimmung und Kritik:

Regierung legt Gentechnikgesetz vor

Nach monatelangem koalitionsinternem Streit hat sich die rot-grüne Bundesregierung jetzt auf ein Gesetz zum Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft verständigt.

Berlin (dpa) - Mit dem neuen Gesetz sollen nach den Worten von Agrarministerin Renate Künast (Grüne) die Wahlfreiheit von Bauern und Verbrauchern sowie die Koexistenz von konventionellem und gentechnisch verändertem Anbau geregelt werden. Während Künast die Einigung am Montag als «großen Erfolg für Verbraucher und Landwirte» würdigte, gab es aus Parteien und Verbänden neben Zustimmung auch Kritik.

«Ich rechne damit, dass spätestens im Herbst genveränderter Mais in den Regalen der europäischen Supermärkte auftaucht», sagte Künast der «Berliner Zeitung». Schon im Sommer werde es voraussichtlich zur ersten neuen Zulassung einer genveränderten Maissorte durch die EU kommen. «Wir haben der Macht des Faktischen etwas entgegen gesetzt», meinte Künast vor Journalisten in Berlin. Das Kabinett werde die Vorlage im Februar beschließen. Wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen, könne das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

Entscheidend sei, dass das Nebeneinander von ökologischer, konventioneller und gentechnisch veränderter Landwirtschaft zur Zufriedenheit geregelt sei. Die Koexistenz sei ausdrücklich als Zweck des Gesetzes formuliert, meinte die Ministerin, die sich gleichwohl nicht in allen Punkten durchsetzen konnte. Insbesondere das Wirtschafts- und das Forschungsministerium hatten sich gegen noch strengere Regeln für den Einsatz der Gentechnik gewandt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nannte die Gesetzespläne der Bundesregierung zur grünen Gentechnik «Stückwerk». Von einer Wahlfreiheit der Verbraucher könne keine Rede sein, sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. Die EU-weit von April an geplante Kennzeichnung gentechnisch veränderter Nahrungsmittel sei lückenhaft, da sie weder Futtermittel noch Lebensmittel in der Gastronomie oder in Schulen, Krankenhäusern und Kantinen einbezieht. «Das heißt in der Praxis, dass es bei 60 bis 70 Prozent der Lebensmittel auch dann keine Kennzeichnung geben wird, wenn mit Gentechnik gearbeitet wurde», sagte Müller.

Nach dem Willen der Bundesregierung verpflichtet das Gesetz Bauern, die gentechnisch veränderte Organismen anbauen, ihrer Vorsorgepflicht nachzukommen und ein Übergreifen veränderter Gene auf andere Flächen zu verhindern. Bei «wesentlichen Beeinträchtigungen» haften die Verursacher. Künast räumte ein, dass eine Klage vor den Gerichten unter Umständen Jahre in Anspruch nehmen könnte.

Mit der Vorlage des Gesetzentwurfs entspricht die Bundesregierung einer Vorgabe der Europäischen Union (EU). Eigentlich hätte bereits im Oktober 2003 die Umsetzung der so genannten Freisetzungsrichtlinie beschlossen sein müssen. Nach wie vor offen ist die Festsetzung eines Schwellenwertes für die Kennzeichnungspflicht von gentechnisch verändertem Saatgut.

Neben der Fraktion der Grünen begrüßte auch die FDP den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die FDP-Expertin Christel Happach- Kasan sprach von einem «Sinneswandel» der zuständigen Ministerin. Künast habe ihre Blockadepolitik endlich aufgegeben.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) warf Künast vor, den Einsatz der Gentechnik «ohne jegliche praktische Erfahrungen mit diesem Anbau in Deutschland» regeln zu wollen. DBV-Präsident Gerd Sonnleitner sagte, die Bundesregierung hätte «auf der Grundlage eines kontrollierten Erprobungsanbaus wissenschaftlich abgesicherte Erkenntnisse in der Praxis» sammeln müssen. Die Wahlfreiheit für Verbraucher und Landwirte sei nicht gewährleistet, wenn die Haftung für Schäden verschuldensunabhängig geregelt werde. Deshalb rate der DBV allen Landwirten vom Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen dringend ab.

 

 Mehr Informationen:

Verbraucherministerium

EU-Kommission: Genetisch veränderte Organismen

Umweltbundesamt

DBV

vzbv

vista verde: Gentechnik

 

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