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Berlin: Dosenpfand verstößt
nicht gegen Europarecht
Die Bundesregierung hält
die Bedenken der Europäischen Kommission gegen das Dosenpfand
für unbegründet.
Berlin/Brüssel (dpa) - In
einem am Dienstag veröffentlichten Antwortschreiben an Binnenmarkt-
Kommissar Frits Bolkestein stellt Umweltminister Jürgen Trittin
(Grüne) fest: «Das Dosenpfand verstößt nach
unserer Überzeugung nicht gegen europäisches Recht.»
Insbesondere gebe es keine Benachteiligung ausländischer
Anbieter. Gleichzeitig signalisierte Trittin der EU- Kommission
aber Gesprächsbereitschaft.
Die Kommission hatte Ende Oktober
gegen Berlin ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, da
sie ausländische Anbieter durch das Pfand benachteiligt sieht.
Die Bundesregierung hatte zwei Monate Zeit, die Zweifel auszuräumen.
Das 40 Seiten starke Antwortschreiben werde nun von der Kommission
sorgfältig geprüft werden, sagte Bolkesteins Sprecher
in Brüssel. «Dann werden wir feststellen, ob es einen
Verstoß gegen das EU-Recht gibt oder nicht». Würde
die Kommission einen Verstoß feststellen, müsste sie
Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einreichen. Diese
hätte jedoch keine das Pfand aussetzende Wirkung.
Der Hauptverband des Deutschen
Einzelhandels (HDE) geht davon aus, dass die EU-Kommission eine
Klage gegen das Dosenpfand vor dem Europäischen Gerichtshof
einreicht. «Wir sind zuversichtlich, dass das Verfahren
zu einer Klageerhebung führt», sagte der Sprecher des
HDE, Hubertus Pellengahr. «Es sind die altbekannten widerlegten
Argumente und falschen Behauptungen - Trittins Weihnachtsmärchen.»
Die Bundesregierung betont in
ihrem Schreiben, nach ihrer Auffassung seien die Anforderungen
der europäischen Verpackungsrichtlinie erfüllt. Das
Pfand sei weder für Verbraucher noch für Hersteller
und Handel mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden.
Die Konsumenten hätten sich an das Pfand gewöhnt, es
seien bei der Bundesregierung keine Beschwerden eingegangen.
Die Bedenken der Kommission richten
sich vor allem gegen die von großen Handelsketten eingeführten
«Insellösungen». Die Discounter bieten eigene
Dosen und Flaschen an, die sich in Form oder Größe
von den handelsüblichen unterscheiden. Damit umgehen sie
die Auflage, bundesweit nach «Art, Form und Größe»
gleiche Gebinde zurücknehmen zu müssen. «Grundsätzlich
hat sich der Marktzugang für ausländische Produkte nicht
verändert», schreibt Trittin. Die Importstatistiken
wiesen sogar einen steigenden Absatz für ausländische
Anbieter aus.
Die FDP-Umweltexpertin Birgit
Homburger sagte, es bestehe kein Zweifel, dass das Verfahren in
eine Klage gegen Deutschland münden werde. «Am Ende
droht die Verurteilung Deutschlands zur Zahlung von Zwangsgeld.
Die Zeche zahlt der Steuerzahler.»
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