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- 23.12.2003 -

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Berlin: Dosenpfand verstößt nicht gegen Europarecht

Die Bundesregierung hält die Bedenken der Europäischen Kommission gegen das Dosenpfand für unbegründet.

Berlin/Brüssel (dpa) - In einem am Dienstag veröffentlichten Antwortschreiben an Binnenmarkt- Kommissar Frits Bolkestein stellt Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) fest: «Das Dosenpfand verstößt nach unserer Überzeugung nicht gegen europäisches Recht.» Insbesondere gebe es keine Benachteiligung ausländischer Anbieter. Gleichzeitig signalisierte Trittin der EU- Kommission aber Gesprächsbereitschaft.

Die Kommission hatte Ende Oktober gegen Berlin ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, da sie ausländische Anbieter durch das Pfand benachteiligt sieht. Die Bundesregierung hatte zwei Monate Zeit, die Zweifel auszuräumen. Das 40 Seiten starke Antwortschreiben werde nun von der Kommission sorgfältig geprüft werden, sagte Bolkesteins Sprecher in Brüssel. «Dann werden wir feststellen, ob es einen Verstoß gegen das EU-Recht gibt oder nicht». Würde die Kommission einen Verstoß feststellen, müsste sie Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einreichen. Diese hätte jedoch keine das Pfand aussetzende Wirkung.

Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) geht davon aus, dass die EU-Kommission eine Klage gegen das Dosenpfand vor dem Europäischen Gerichtshof einreicht. «Wir sind zuversichtlich, dass das Verfahren zu einer Klageerhebung führt», sagte der Sprecher des HDE, Hubertus Pellengahr. «Es sind die altbekannten widerlegten Argumente und falschen Behauptungen - Trittins Weihnachtsmärchen.»

Die Bundesregierung betont in ihrem Schreiben, nach ihrer Auffassung seien die Anforderungen der europäischen Verpackungsrichtlinie erfüllt. Das Pfand sei weder für Verbraucher noch für Hersteller und Handel mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden. Die Konsumenten hätten sich an das Pfand gewöhnt, es seien bei der Bundesregierung keine Beschwerden eingegangen.

Die Bedenken der Kommission richten sich vor allem gegen die von großen Handelsketten eingeführten «Insellösungen». Die Discounter bieten eigene Dosen und Flaschen an, die sich in Form oder Größe von den handelsüblichen unterscheiden. Damit umgehen sie die Auflage, bundesweit nach «Art, Form und Größe» gleiche Gebinde zurücknehmen zu müssen. «Grundsätzlich hat sich der Marktzugang für ausländische Produkte nicht verändert», schreibt Trittin. Die Importstatistiken wiesen sogar einen steigenden Absatz für ausländische Anbieter aus.

Die FDP-Umweltexpertin Birgit Homburger sagte, es bestehe kein Zweifel, dass das Verfahren in eine Klage gegen Deutschland münden werde. «Am Ende droht die Verurteilung Deutschlands zur Zahlung von Zwangsgeld. Die Zeche zahlt der Steuerzahler.»

 

 Mehr Informationen:

BMU: Dosenpfand

HDE

 

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