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Kabinett: Emissionshandel und neue Regeln
für Ökostrom beschlossen
Die Bundesregierung hat neue
Förderregeln für Ökostrom und zugleich neue Instrumente
für einen effektiveren Klimaschutz auf den Weg gebracht.
Berlin (dpa) - Strom aus großen
Wasserkraftanlagen, Biomasse und Erdwärme wird künftig
stärker gefördert. Die Förderung für Windenergie
soll künftig vom Standort abhängig sein und große
leistungsfähige Anlagen bevorzugen. Das sieht die am Mittwoch
beschlossene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor.
Zugleich verabschiedete das Kabinett
die gesetzlichen Grundlagen für den umstrittenen Handel mit
Emissionsrechten für Treibhausgase. Dabei werden ab 2005
EU-weit Kohlendioxid-Verschmutzungszertifikate ver- und gekauft.
Firmen, die CO2 einsparen, können überschüssige
Emissionsrechte veräußern. Firmen, die über ihrem
Limit liegen, müssen hinzukaufen.
Umweltminister Jürgen Trittin
(Grüne) sagte, damit seien «zwei wesentliche Gesetze
zur Neugestaltung der Energiepolitik in Deutschland» beschlossen
worden. Die Bundesregierung will den Anteil der erneuerbaren Energien
an der gesamten Stromversorgung von derzeit rund 8 Prozent bis
zum Jahr 2010 auf 12,5 Prozent steigern und bis 2020 auf 20 Prozent
erhöhen.
Durch den Ausbau alternativer
Energien seien bereits 135.000 Arbeitsplätze entstanden,
sagte Trittin. Die Branche mache einen Umsatz von rund 10 Milliarden
Euro pro Jahr. Das novellierte EEG soll nach den parlamentarischen
Beratungen im Frühjahr 2004 in Kraft treten. Mit dem Gesetz
werden Stromnetzbetreiber verpflichtet, für Strom aus erneuerbaren
Energien einen festgelegten Preis zu zahlen.
Umstritten zwischen Trittin und
Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) war zunächst die
Förderung der Windenergie. Die Vergütung für an
Land erzeugtem Strom aus Windenergie soll nun gesenkt werden.
Der Ausbau von Seewind-Anlagen vor der Küste wird dagegen
vorangetrieben.
Der Ersatz alter durch neue und
leistungsstarke Windkraftanlagen besonders an Küsten wird
gefördert. Die Bundesregierung will damit auch den Ärger
in Teilen der Bevölkerung über immer mehr Windkraftanlagen
dämpfen. Neuere Anlagen produzierten mit der Hälfte
der Masten das Zweieinhalbfache an Strom, sagte Trittin. Windschwache
Standorte werden von der Vergütung künftig ganz ausgeschlossen.
Die Vergütung für Strom
aus Biomasse wird angehoben, besonders wenn er aus Pflanzen oder
Gülle gewonnen wird. Damit werden die höheren Kosten
beim Einsatz nachwachsender Rohstoffe berücksichtigt. Bei
der Photovoltaik verhindert ein Vorschaltgesetz eine Unterbrechung
der Förderung, nachdem das 100.000-Dächer-Programm beendet
wurde. Der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) kritisierte
das neue EEG wegen seiner vielen Spezialregelungen als zu kompliziert.
Das Kabinett beschloss zugleich
die rechtlichen Grundlagen für den EU-weiten Emissionshandel.
Daran sollen 2631 Anlagen in Deutschland teilnehmen. Der Zuteilungsplan
für die zulässigen CO2- Emissionen wird derzeit zwischen
der Industrie und der Bundesregierung ausgehandelt. Er soll bis
zum 1. April 2004 in einem gesonderten Gesetz festgelegt und der
EU-Kommission übermittelt werden.
Mit dem Emissionshandel werde
es leichter, die Klimaschutz-Ziele zu erreichen, sagte Trittin.
Die Bundesregierung muss entsprechend ihrer Zusagen im Kyoto-Abkommen
bis 2010 ihre Treibhausgas- Emissionen um 21 Prozent gegenüber
1990 senken. Davon sind bereits 19 Prozent erbracht. Trittin sagte,
der Emissionshandel bringe Studien zufolge der Industrie im Vergleich
zur Selbstverpflichtung eine Kostenentlastung von bis zu 500 Millionen
Euro pro Jahr.
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