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- 01.12.2003 -

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

Karlsruhe:

Verfassungsrichter prüfen Ökosteuer auf Herz und Nieren

Vier Jahre nach ihrer Einführung wird die Ökosteuer nun vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft.

Von Wolfgang Janisch, dpa

Karlsruhe (dpa) - Mit einer rein juristischen Diskussion werden sich die Verfassungsrichter in Sachen Ökosteuer nicht begnügen. Rund 70 Stellungnahmen aus Politik und Justiz, aus Wirtschaft, Handel und Verkehr füllen bereits ihre Aktenordner, und einige der Interessenvertreter und Experten werden in der Anhörung an diesem Dienstag in Karlsruhe zu Wort kommen. Denn der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts will es ganz genau wissen: Hat die Verteuerung der Energie der Umwelt genützt, oder hat sie womöglich der Wirtschaft geschadet? Ob die Ökosteuer das Karlsruher Verfahren unbeschadet übersteht, darf als zweifelhaft gelten.

In der Verhandlung geht es um die Verfassungsbeschwerden von gewerblichen Kühlhausunternehmen und Spediteuren, die sich gegen die 1999 beschlossene stufenweise Erhöhung der Strom- und Mineralölsteuer wenden. Sie sehen sich gegenüber anderen Wirtschaftszweigen diskriminiert und berufen sich auf den Grundsatz der Gleichbehandlung. Ein Urteil ist erst in einigen Monaten zu erwarten, zudem liegen weitere Ökosteuer-Klagen in Karlsruhe.

Zumindest die Kühlhäuser haben einen gewichtigen Fürsprecher gefunden: Der Bundesfinanzhof (BFH) hielt es in seiner Stellungnahme aus dem Jahr 2000 für verfassungswidrig, dass die gewerblichen Kühlhäuser etwa fünf Mal so viel für den Strom zahlen mussten wie Kühlhäuser, die dem produzierenden Gewerbe angehören. Denn für Produktionsbetriebe sah die Ökosteuer beträchtliche Vergünstigungen vor - zu Jahresanfang wurden sie teilweise abgeschmolzen.

Die Befürchtung des BFH, die gewerblichen Kühlhäuser würden einem Verdrängungswettbewerb ausgesetzt, sieht Jan Peilnsteiner vom Verband deutscher Kühlhäuser- und Kühllogistikunternehmen bestätigt. Die frühere Kundschaft lasse Pizzas, Speiseeis oder Blattspinat inzwischen im Ausland kühlen oder baue die eigenen Kapazitäten aus. Der Umsatzrückgang bei den gewerblichen Kühlhäusern nehme existenzbedrohende Züge an.

Wird also umgeschichtet statt Strom gespart? Diese Frage wird die Richter unter dem Stichwort «Lenkungsteuer» beschäftigen. Die Ökosteuer sollte den Energieverbrauch senken und - um den Arbeitsmarkt anzukurbeln - Geld in die Rentenkasse spülen. Doch nun wird sich der rot-grüne Gesetzgeber in Karlsruhe fragen lassen müssen, ob der gewünschte Lenkungseffekt überhaupt erreichbar ist. Lothar Schemmel vom Bund der Steuerzahler meint: eher nein.

Zwar sind die Rentenversicherungsbeiträge 1999 um 0,8 auf 19,5 Prozent und danach auf 19,1 Prozent gesunken - heute sind sie aber wieder bei 19,5 Prozent. «Und von einer Zunahme der Beschäftigung kann keine Rede sein», sagt Schemmel. Ähnlich schlecht fällt seine Diagnose beim Energieverbrauch aus: Der Verbraucher reagiere zwar auf höhere Benzinpreise - allerdings nicht mit weniger Mobilität. Statt sein Auto stehen zu lassen, spare er lieber anderswo, was dann auch noch das Verbraucherklima trübe.

Außerdem: Angesichts der sprunghaften Preisbewegungen auf den Weltenergiemärkten spiele die Steuer für den Strom- und Ölpreis ohnehin nur eine untergeordnete Rolle, meint das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI). Die ökologische Umorientierung sei in den ersten Jahren der Reform kaum gelungen, befand das Institut im vergangenen Jahr.

Etwas optimistischer klingt da das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Die Senkung der Lohnnebenkosten, so hat das DIW errechnet, könne bis zu 250.000 Arbeitsplätze bringen. Und bei den Kohlendioxid-Emissionen ließen Modellrechnungen einen um zwei bis drei Prozent stärkeren Rückgang erwarten als ohne Ökosteuer - allerdings erst mittelfristig. 2002 verzeichnete man laut DIW, wenn man Konjunktur- und Wettereinflüsse rausrechnet, in Deutschland nur 0,2 Prozent weniger Kohlendioxid-Ausstoß als im Jahr zuvor.

 


© ArtToday

Hat die Verteuerung der Energie der Umwelt genützt, oder hat sie womöglich der Wirtschaft geschadet?.

 

 Mehr Informationen:

Bundesverfassungs- gericht

Bundesumwelt- ministerium

vista verde: Ökologische Steuerreform

 

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