|
Karlsruhe:
Verfassungsrichter prüfen Ökosteuer
auf Herz und Nieren
Vier Jahre nach ihrer Einführung
wird die Ökosteuer nun vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft.
Von Wolfgang Janisch, dpa
Karlsruhe (dpa) - Mit einer rein
juristischen Diskussion werden sich die Verfassungsrichter in
Sachen Ökosteuer nicht begnügen. Rund 70 Stellungnahmen
aus Politik und Justiz, aus Wirtschaft, Handel und Verkehr füllen
bereits ihre Aktenordner, und einige der Interessenvertreter und
Experten werden in der Anhörung an diesem Dienstag in Karlsruhe
zu Wort kommen. Denn der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts
will es ganz genau wissen: Hat die Verteuerung der Energie der
Umwelt genützt, oder hat sie womöglich der Wirtschaft
geschadet? Ob die Ökosteuer das Karlsruher Verfahren unbeschadet
übersteht, darf als zweifelhaft gelten.
In der Verhandlung geht es um
die Verfassungsbeschwerden von gewerblichen Kühlhausunternehmen
und Spediteuren, die sich gegen die 1999 beschlossene stufenweise
Erhöhung der Strom- und Mineralölsteuer wenden. Sie
sehen sich gegenüber anderen Wirtschaftszweigen diskriminiert
und berufen sich auf den Grundsatz der Gleichbehandlung. Ein Urteil
ist erst in einigen Monaten zu erwarten, zudem liegen weitere
Ökosteuer-Klagen in Karlsruhe.
Zumindest die Kühlhäuser
haben einen gewichtigen Fürsprecher gefunden: Der Bundesfinanzhof
(BFH) hielt es in seiner Stellungnahme aus dem Jahr 2000 für
verfassungswidrig, dass die gewerblichen Kühlhäuser
etwa fünf Mal so viel für den Strom zahlen mussten wie
Kühlhäuser, die dem produzierenden Gewerbe angehören.
Denn für Produktionsbetriebe sah die Ökosteuer beträchtliche
Vergünstigungen vor - zu Jahresanfang wurden sie teilweise
abgeschmolzen.
Die Befürchtung des BFH,
die gewerblichen Kühlhäuser würden einem Verdrängungswettbewerb
ausgesetzt, sieht Jan Peilnsteiner vom Verband deutscher Kühlhäuser-
und Kühllogistikunternehmen bestätigt. Die frühere
Kundschaft lasse Pizzas, Speiseeis oder Blattspinat inzwischen
im Ausland kühlen oder baue die eigenen Kapazitäten
aus. Der Umsatzrückgang bei den gewerblichen Kühlhäusern
nehme existenzbedrohende Züge an.
Wird also umgeschichtet statt
Strom gespart? Diese Frage wird die Richter unter dem Stichwort
«Lenkungsteuer» beschäftigen. Die Ökosteuer
sollte den Energieverbrauch senken und - um den Arbeitsmarkt anzukurbeln
- Geld in die Rentenkasse spülen. Doch nun wird sich der
rot-grüne Gesetzgeber in Karlsruhe fragen lassen müssen,
ob der gewünschte Lenkungseffekt überhaupt erreichbar
ist. Lothar Schemmel vom Bund der Steuerzahler meint: eher nein.
Zwar sind die Rentenversicherungsbeiträge
1999 um 0,8 auf 19,5 Prozent und danach auf 19,1 Prozent gesunken
- heute sind sie aber wieder bei 19,5 Prozent. «Und von
einer Zunahme der Beschäftigung kann keine Rede sein»,
sagt Schemmel. Ähnlich schlecht fällt seine Diagnose
beim Energieverbrauch aus: Der Verbraucher reagiere zwar auf höhere
Benzinpreise - allerdings nicht mit weniger Mobilität. Statt
sein Auto stehen zu lassen, spare er lieber anderswo, was dann
auch noch das Verbraucherklima trübe.
Außerdem: Angesichts der
sprunghaften Preisbewegungen auf den Weltenergiemärkten spiele
die Steuer für den Strom- und Ölpreis ohnehin nur eine
untergeordnete Rolle, meint das Rheinisch-Westfälische Institut
für Wirtschaftsforschung (RWI). Die ökologische Umorientierung
sei in den ersten Jahren der Reform kaum gelungen, befand das
Institut im vergangenen Jahr.
Etwas optimistischer klingt da
das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Die
Senkung der Lohnnebenkosten, so hat das DIW errechnet, könne
bis zu 250.000 Arbeitsplätze bringen. Und bei den Kohlendioxid-Emissionen
ließen Modellrechnungen einen um zwei bis drei Prozent stärkeren
Rückgang erwarten als ohne Ökosteuer - allerdings erst
mittelfristig. 2002 verzeichnete man laut DIW, wenn man Konjunktur-
und Wettereinflüsse rausrechnet, in Deutschland nur 0,2 Prozent
weniger Kohlendioxid-Ausstoß als im Jahr zuvor.
|