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Annäherung beim neuen
Dosenpfand:
Kein Pfand bei Milchmixgetränken
Verpackungen für Milch
und Milchmixgetränke sollen nach dem Willen der Umweltminister
von Bund und Ländern auch künftig pfandfrei bleiben.
Hamburg (dpa) - Im Streit um eine
Neuregelung des Dosenpfands näherten sich Bundesminister
Jürgen Trittin (Grüne) und seine Länderkollegen
bei ihrer Konferenz am Freitag in Hamburg entsprechend an.
Damit wird eine der zentralen
Forderungen der Unionsländer für eine Bundesratszustimmung
zur Neuregelung der Verpackungsverordnung erfüllt. Bayerns
Umweltminister Werner Schnappauf (CSU) begrüßte, dass
«Trittin einer klaren Forderung der Union nachgekommen»
sei. «Das ist ein Punkterfolg, dass das Chaos aus dem Dosenregal
nicht ins Kühlregal verlagert wird». Dies reiche aber
nicht aus.
Die Unionsländer verlangen
ein beschleunigtes Verfahren, um Verpackungen als innovativ einstufen
und damit vom Zwangspfand befreien zu können - etwa den bei
Fruchtsaftgetränken verwendeten Standbodenbeutels. Sie wollen,
dass künftig der Bundesumweltminister oder das Umweltbundesamt
zuständig sind, um einen teils Jahre langen Instanzenweg
über Regierung, Bundestag und Bundesrat zu vermeiden.
Trittin plant das Dosenpfand
bis Herbst neu zu regeln. Künftig soll es allein von der
Art der Verpackung und nicht mehr auch vom Inhalt abhängen,
ob Pfand erhoben wird. Die Verbraucher sollen dabei das Pfandgut
an Automaten zurückgeben können und nicht mehr Behälter
in den Laden zurückbringen müssen, in dem sie sie gekauft
haben.
Trittin bezeichnete die Ausnahmeregelung
für Getränke, die mindestes 50 Prozent Milch enthalten,
als sinnvoll. Damit werde verhindert, dass «H-Milch künftig
nur noch in Plastikflaschen angeboten wird». Weitere Ausnahmen
werde es aber nicht geben. Gleichzeitig sprach er sich gegen die
geforderte Beschleunigung des Zulassungsverfahrens für innovative
Verpackungen aus.
Die dazu seiner Auffassung nach
nötige Änderung des Wirtschaftskreislaufgesetztes würde
zu lange dauern, erklärte der Bundesminister. Das Dosenpfand
müsse im Interesse von Verbrauchern und Wirtschaft möglichst
schnell geändert werden. Falls die Union die neue Verordnung
im Bundesrat nach der Sommerpause blockiere, werde er keinen neuen
Anlauf zur Neuregelung des Systems unternehmen.
Schnappauf wies die Argumentation
Trittins zurück. Die Unionsländer und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
seien bereit, eine möglicherweise nötige Änderung
des Wirtschaftskreislaufgesetztes mitzutragen und damit bis zum
Inkrafttreten der neuen Verpackungsverordnung zum 1. Oktober zu
ermöglichen. Angesichts der immer neuen Verpackungen dürfe
die Chance nicht verpasst werden, das Verfahren zu ihrer ökologischen
Bewertung praxisgerechter zu gestalten.
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