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- 17.04.2003 -

 

 

 

 

 



 

Umweltbundesamt: Airlines sollen Umweltbelastungen bezahlen

Der Verkehrsträger, der die Umwelt am meisten belastet, wird am höchsten subventioniert. Das Umweltbundesamt empfiehlt, den Airlines die Umweltbelastungen in Rechnung zu stellen.

(jkm) - Mit Wachstumsraten von rund fünf Prozent jährlich wächst der Flugverkehr schneller als alle anderen Verkehrsarten. Damit nehmen auch die Umweltbelastungen durch Lärm und Schadstoffe zu. Das Umweltbundesamt fordert jetzt, die Fluggesellschaften müssten diese Belastungen bezahlen. Das Amt verweist auf eine niederländisch-deutsche Studie, nach der Fluggesellschaften, Flughäfen und Flugzeugindustrie von erheblichen Subventionen profitieren.

Die Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellten das niederländische Forschungsinstitut "CE Solutions for Environment, Economy and Technology" und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). In Fallstudien wurde die Subventionspraxis in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden analysiert.

Die Forscher kritisieren, dass Flughäfen Steuerbefreiungen sowie direkte Subventionen erhalten. Die Flughäfen profitierten auch erheblich von der Anbindung an das Schienen- und Straßennetz, die aus öffentlichen Mitteln finanziert seien, so die Studie. Die Flugzeugindustrie werde durch direkte Beihilfen subventioniert. Allein für Entwicklung und Bau des Airbus seien zwischen 30 und 35 Milliarden Euro staatliche Zuschüsse geflossen. Das entspreche zwischen 11 und 13 Prozent des gesamten Umsatzes.

"Ausgerechnet der Verkehrsträger, der die Umwelt am meisten mit Schadstoffen und Lärm belastet, wird am höchsten subventioniert", kritisiert Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes. "Das verstößt nicht nur gegen das Verursacherprinzip, sondern gibt auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern das falsche Signal." Troge befürwortet die Ansätze der EU, Flugbenzin nicht länger von der Mineralölsteuer auszunehmen und fordert, den Ausstoß von Treibhausgasen und Schadstoffen sowie die Lärmbelastung des Flugverkehrs mit einer Abgabe zu belegen.

 

 Mehr Informationen:

Umweltbundesamt

WBGU-Gutachten

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