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Duales System: Erstmals bundesweit Entsorgungsverträge
ausgeschrieben
Das für Verpackungsmüll
mit dem «Grünen Punkt» zuständige Duale
System (DSD) schreibt erstmals bundesweit und wettbewerbskonform
Aufträge zum Einsammeln und Sortieren der Abfälle aus.
Köln/Bonn (dpa) - Das Unternehmen
stimmte die Ausgestaltung mit dem Bundeskartellamt ab, wie beide
Seiten am Mittwoch in Köln und Bonn mitteilten. Das Duale
System folgt mit der Ausschreibung auch Forderungen der EU-Kommission
und vieler mittelständischer Entsorger zu einem offeneren
und fairen Wettbewerb.
Nach Auffassung des Kartellamts
ist mit dem Verfahren eine Vergabe im Wettbewerb sichergestellt.
Zugleich hätten andere Unternehmen die Möglichkeit,
mit dem DSD in Wettbewerb um Verpackungsmengen zu treten. Für
die Bürger werde sich durch die Ausschreibung nichts ändern,
da die bestehenden Serviceleistungen auch bei einem Vertragswechsel
beibehalten würden, hieß es vom Dualen System.
In rund 450 Städten und
Landkreisen könnten private und kommunale Entsorgungsunternehmen
an der Ausschreibung der neuen Leistungsverträge teilnehmen,
kündigte das Duale System Deutschland AG an. Die Laufzeit
der neuen Verträge wird am 1. Januar 2004 beginnen und auf
drei Jahre befristet sein. In ihnen verpflichtet sich ein Entsorgungsunternehmen
für das jeweilige Vertragsgebiet, für das DSD den Verpackungsabfall
aus den Gelben Tonnen oder Säcken zu sammeln und zu sortieren.
Das DSD beherrscht seit seiner
Gründung durch Handel und Industrie vor einem Jahrzehnt mit
dem Lizenz- und Sammelsystem «Grüner Punkt» bundesweit
den Abfall- und Recyclingmarkt bei Verpackungsmüll wie gebrauchten
Joghurtbechern oder Pizzaschachteln. Nach Darstellung des Kartellamts
handelt es sich mit rund 95 Prozent Marktanteil um ein «Quasi-Monopol».
Das Bundeskartellamt, das diese
Marktdominanz des DSD grundsätzlich kritisch sieht, verwies
darauf, dass das DSD als marktbeherrschendes Unternehmen bei der
Vergabe von Verträgen das kartellrechtliche Diskriminierungs-
und Behinderungsverbot zu beachten habe. Mit der Behörde
sei Einvernehmen über die wettbewerbskonforme Ausgestaltung
der Verträge erzielt worden. Dabei dürfe auch der Marktzutritt
weiterer dualer Systeme nicht behindert werden. Das Kartellamt
habe auch darauf hingewirkt, dass die Nachfrage des DSD nach Abfällen
mengenmäßig begrenzt werde, damit auch weitere potenzielle
Systemanbieter auf Übermengen zugreifen könnten.
Ausgeschrieben zur haushaltsnahen
Sammlung und Sortierung werden Leichtverpackungen (Aluminium,
Kunststoff, Verbunde und Weißblech) sowie Glas. Die Bewerber
können innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Versendung
der Unterlagen ihre Angebote einreichen. Den Zuschlag für
den jeweiligen Vertrag soll das wirtschaftlich günstigste
Angebot erhalten. Bisherige vertragliche Grundlage waren die vom
Dualen System nach dessen Gründung mit den Entsorgungsunternehmen
in den Jahren 1992 und 1993 abgeschlossenen Leistungsverträge,
die inzwischen mehrfach modifiziert wurden.
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