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Missachtung des Dosenpfands: Gericht
droht Wal Mart hohe Strafe an
Einen Monat nach dem Start
des Dosenpfands hat erstmals ein Gericht einer Supermarkt-Kette
hohe Strafen wegen Missachtung der Pfandregelung angedroht.
Berlin (dpa) - Das Landgericht
Berlin untersagte Wal Mart Germany am Donnerstag, den Pfandbetrag
ohne Rücknahme des Leerguts wieder auszuzahlen. Jeder Verstoß
soll mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder mit Ordnungshaft
geahndet werden. Die Einstweilige Verfügung war vom Anwalt
der so genannten «Allianz pro Mehrweg», Reiner Geulen,
beantragt worden. Er erwartet in den nächsten Wochen weitere
ähnliche Beschlüsse.
In diesem Fall hatte eine Berliner
Wal-Mart-Filiale zwei Mal hintereinander Pfand gegen Vorlage des
Bons ausgezahlt, ohne das Leergut zurückzufordern. Nach Auffassung
des Gerichts ist das ein Verstoß gegen die Verpackungsverordnung
und zudem wettbewerbswidrig. Die Wal Mart Germany «verschafft
sich einen ungerechtfertigten Vorsprung durch Rechtsbruch vor
ihren rechtstreuen Wettbewerbern», argumentierten die Richter.
Wal Mart Germany räumte
in Wuppertal ein, es habe «einzelne Vorkommnisse»
gegeben. Das Unternehmen betonte, alle Mitarbeiter seien inzwischen
nochmals über die ordnungsgemäße Rücknahme
aufgeklärt worden. «Kunden wird keinesfalls die Möglichkeit
eingeräumt, das Pfand unmittelbar nach dem Kauf ohne Rückführung
zu erstatten».
Das Bundesumweltministerium begrüßte
die Gerichtsentscheidung. «Offenbar vorsätzliche Verstöße
gegen die Verpackungsverordnung wie von Wal Mart dürfen nicht
hingenommen werden», sagte Ministeriumssprecher Michael
Schroeren. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nannte den Beschluss
richtungweisend. «Der Handel ist gut beraten, ab sofort
das Dosenpfand korrekt zu erheben - Verstöße werden
jetzt sehr teuer», erklärte DUH-Geschäftsführer
Jürgen Resch.
Vertreter von Umweltverbänden
hatten nach Beginn der Pfandpflicht am 1. Januar Testkäufe
in ganz Deutschland gestartet. Laut DUH waren in verschiedenen
Wal-Mart-Filialen Verstöße beim Dosenpfand festgestellt
worden. Trotz wiederholter Aufforderung sei Wal Mart nicht bereit
oder in der Lage gewesen, «diese Praxis abzustellen».
Die Einstweilige Verfügung gegen Wal Mart wurde «wegen
Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung» erlassen
(Az. 15 0 38/03).
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