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- 30.01.2003 -

 

 

 

 


 

Missachtung des Dosenpfands: Gericht droht Wal Mart hohe Strafe an

Einen Monat nach dem Start des Dosenpfands hat erstmals ein Gericht einer Supermarkt-Kette hohe Strafen wegen Missachtung der Pfandregelung angedroht.

Berlin (dpa) - Das Landgericht Berlin untersagte Wal Mart Germany am Donnerstag, den Pfandbetrag ohne Rücknahme des Leerguts wieder auszuzahlen. Jeder Verstoß soll mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder mit Ordnungshaft geahndet werden. Die Einstweilige Verfügung war vom Anwalt der so genannten «Allianz pro Mehrweg», Reiner Geulen, beantragt worden. Er erwartet in den nächsten Wochen weitere ähnliche Beschlüsse.

In diesem Fall hatte eine Berliner Wal-Mart-Filiale zwei Mal hintereinander Pfand gegen Vorlage des Bons ausgezahlt, ohne das Leergut zurückzufordern. Nach Auffassung des Gerichts ist das ein Verstoß gegen die Verpackungsverordnung und zudem wettbewerbswidrig. Die Wal Mart Germany «verschafft sich einen ungerechtfertigten Vorsprung durch Rechtsbruch vor ihren rechtstreuen Wettbewerbern», argumentierten die Richter.

Wal Mart Germany räumte in Wuppertal ein, es habe «einzelne Vorkommnisse» gegeben. Das Unternehmen betonte, alle Mitarbeiter seien inzwischen nochmals über die ordnungsgemäße Rücknahme aufgeklärt worden. «Kunden wird keinesfalls die Möglichkeit eingeräumt, das Pfand unmittelbar nach dem Kauf ohne Rückführung zu erstatten».

Das Bundesumweltministerium begrüßte die Gerichtsentscheidung. «Offenbar vorsätzliche Verstöße gegen die Verpackungsverordnung wie von Wal Mart dürfen nicht hingenommen werden», sagte Ministeriumssprecher Michael Schroeren. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nannte den Beschluss richtungweisend. «Der Handel ist gut beraten, ab sofort das Dosenpfand korrekt zu erheben - Verstöße werden jetzt sehr teuer», erklärte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch.

Vertreter von Umweltverbänden hatten nach Beginn der Pfandpflicht am 1. Januar Testkäufe in ganz Deutschland gestartet. Laut DUH waren in verschiedenen Wal-Mart-Filialen Verstöße beim Dosenpfand festgestellt worden. Trotz wiederholter Aufforderung sei Wal Mart nicht bereit oder in der Lage gewesen, «diese Praxis abzustellen». Die Einstweilige Verfügung gegen Wal Mart wurde «wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung» erlassen (Az. 15 0 38/03).

 

 

vista verde special: Dosenpfand

 Mehr Informationen:

BMU: Dosenpfand

Wal-Mart

HDE

Deutsche Umwelthilfe

vista verde special: Dosenpfand

 

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