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- 28.01.2003 -

 

 

 

 


 

Erneuerbare-Energien-Gesetz: Rot-grüner Konflikt bahnt sich an

In der rot-grünen Bundesregierung bahnt sich ein Konflikt über die anstehende Novellierung des Erneuerbare-Energien- Gesetzes (EEG) an.

Berlin (dpa) - Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) lehnte am Dienstag in Berlin bei der Vorlage der Eckpunkte für die Novelle Härtefallregelungen für stromintensive Betriebe ab. Damit wandte er sich klar gegen eine entsprechende Forderung von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD). Zur Begründung sagte Trittin: «Bei Ausnahmeregelungen würde sich die Belastung der privaten Haushalte sprunghaft erhöhen.»

Nach dem EEG müssen Energiekonzerne Einspeisevergütungen für Strom aus erneuerbaren Quellen zahlen. Die Kosten können sie auf ihre Kunden umlegen. Energieintensive Betriebe etwa aus der Aluminiumindustrie klagen seit längerem über massive zusätzliche Belastungen. Clement hatte vor zwei Wochen gefordert, noch vor der EEG-Novelle müsse eine Belastungsgrenze geschaffen werden. Trittin betonte dagegen, die Preise für Industriestrom in Deutschland hätten sich seit 1990 halbiert und lägen im europäischen Mittelfeld. Sonderregelungen seien nicht erforderlich.

Nach Angaben des Umweltministeriums liegen die auf das EEG zurückzuführenden Stromkosten bei nur 0,18 Cent pro Kilowattstunde. Derzeit koste der Ausbau der erneuerbaren Energien durch das EEG eine Durchschnittsfamilie rund acht Euro im Jahr. Zugleich würden aber erhebliche volkswirtschaftliche Kosten eingespart, da Umwelt- und Gesundheitsschäden vermieden würden.

Bei der Höhe der Vergütungssätze wird nach Energieart - etwa Wind- oder Wasserkraft oder Solarenergie - und zum Teil nach Größe der Anlage unterschieden. Die Förderung soll nun nach den Erfahrungen mit dem vor knapp drei Jahren verabschiedeten EEG bei der Novelle angepasst werden. Von der Neuregelung erwartet Trittin besonders einen Schub für die geplanten Offshore-Windparks. Sie sollen für eingespeisten Strom länger mit einem höheren Vergütungssatz gefördert werden. Auch bei Biomasse erhofft er sich eine deutliche Steigerung.

Eine Absage erteilte Trittin der Förderung bestehender großer Wasserkraftwerke. Bei diesem Punkt gebe es «massive Konflikte» mit Unternehmen und Landesregierungen. Derzeit werde geprüft, ob die Modernisierung bestehender großer Anlagen bei Einhaltung bestimmter Umweltauflagen unterstützt werden könne.

Trittin rechnet damit, dass die EEG-Novelle angesichts widersprüchlicher Interessen erst im Laufe des nächsten Jahres in Kraft treten kann. Nach seinen Worten soll die Neuregelung auch ohne die Zustimmung des Bundesrates verabschiedet werden können.

Die Zuständigkeit für erneuerbare Energien war nach der Bundestagswahl vom Wirtschafts- auf das Umweltministerium übertragen worden. Mit dem EEG will die Bundesregierung das Ziel erreichen, den Anteil regenerativer Energien bis 2010 auf 12,5 Prozent gegenüber 2000 zu verdoppeln. Er liegt inzwischen bei 8 Prozent des Stromverbrauchs.

 

 Mehr Informationen:

BMU

BMWA

Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG)

vista verde:
Erneuerbare Energien

 

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