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Erneuerbare-Energien-Gesetz: Rot-grüner
Konflikt bahnt sich an
In der rot-grünen Bundesregierung
bahnt sich ein Konflikt über die anstehende Novellierung
des Erneuerbare-Energien- Gesetzes (EEG) an.
Berlin (dpa) - Umweltminister
Jürgen Trittin (Grüne) lehnte am Dienstag in Berlin
bei der Vorlage der Eckpunkte für die Novelle Härtefallregelungen
für stromintensive Betriebe ab. Damit wandte er sich klar
gegen eine entsprechende Forderung von Wirtschaftsminister Wolfgang
Clement (SPD). Zur Begründung sagte Trittin: «Bei Ausnahmeregelungen
würde sich die Belastung der privaten Haushalte sprunghaft
erhöhen.»
Nach dem EEG müssen Energiekonzerne
Einspeisevergütungen für Strom aus erneuerbaren Quellen
zahlen. Die Kosten können sie auf ihre Kunden umlegen. Energieintensive
Betriebe etwa aus der Aluminiumindustrie klagen seit längerem
über massive zusätzliche Belastungen. Clement hatte
vor zwei Wochen gefordert, noch vor der EEG-Novelle müsse
eine Belastungsgrenze geschaffen werden. Trittin betonte dagegen,
die Preise für Industriestrom in Deutschland hätten
sich seit 1990 halbiert und lägen im europäischen Mittelfeld.
Sonderregelungen seien nicht erforderlich.
Nach Angaben des Umweltministeriums
liegen die auf das EEG zurückzuführenden Stromkosten
bei nur 0,18 Cent pro Kilowattstunde. Derzeit koste der Ausbau
der erneuerbaren Energien durch das EEG eine Durchschnittsfamilie
rund acht Euro im Jahr. Zugleich würden aber erhebliche volkswirtschaftliche
Kosten eingespart, da Umwelt- und Gesundheitsschäden vermieden
würden.
Bei der Höhe der Vergütungssätze
wird nach Energieart - etwa Wind- oder Wasserkraft oder Solarenergie
- und zum Teil nach Größe der Anlage unterschieden.
Die Förderung soll nun nach den Erfahrungen mit dem vor knapp
drei Jahren verabschiedeten EEG bei der Novelle angepasst werden.
Von der Neuregelung erwartet Trittin besonders einen Schub für
die geplanten Offshore-Windparks. Sie sollen für eingespeisten
Strom länger mit einem höheren Vergütungssatz gefördert
werden. Auch bei Biomasse erhofft er sich eine deutliche Steigerung.
Eine Absage erteilte Trittin
der Förderung bestehender großer Wasserkraftwerke.
Bei diesem Punkt gebe es «massive Konflikte» mit Unternehmen
und Landesregierungen. Derzeit werde geprüft, ob die Modernisierung
bestehender großer Anlagen bei Einhaltung bestimmter Umweltauflagen
unterstützt werden könne.
Trittin rechnet damit, dass die
EEG-Novelle angesichts widersprüchlicher Interessen erst
im Laufe des nächsten Jahres in Kraft treten kann. Nach seinen
Worten soll die Neuregelung auch ohne die Zustimmung des Bundesrates
verabschiedet werden können.
Die Zuständigkeit für
erneuerbare Energien war nach der Bundestagswahl vom Wirtschafts-
auf das Umweltministerium übertragen worden. Mit dem EEG
will die Bundesregierung das Ziel erreichen, den Anteil regenerativer
Energien bis 2010 auf 12,5 Prozent gegenüber 2000 zu verdoppeln.
Er liegt inzwischen bei 8 Prozent des Stromverbrauchs.
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