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Duales System: Kartellamt verhängt
Millionen-Bußgeld
Das Duale System («Grüner
Punkt») muss wegen wettbewerbswidrigen Aufrufs zum Boykott
von Konkurrenten im Abfallgeschäft ein Bußgeld von
1,8 Millionen Euro zahlen.
Bonn (dpa) -Wie der Präsident
des Bundeskartellamts, Ulf Böge, am Donnerstag in Bonn sagte,
seien außerdem wegen «gravierender» Kartellrechtsverstöße
weitere Bußgeldbescheide gegen Wirtschaftsverbände
und Unternehmen ergangen. Insgesamt belaufe sich die Summe auf
4,4 Millionen Euro.
Das Duale System (Köln)
und der ebenfalls betroffene Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft
(BDE) wiesen die Vorwürfe als ungerechtfertigt zurück
und kündigten gerichtlichen Einspruch an.
Das Duale System (DSD) beherrscht
mit dem Lizenz- und Sammelsystem «Grüner Punkt»
bundesweit den Entsorgungsmarkt bei Verpackungsmüll wie gebrauchten
Joghurtbechern oder Pizzaschachteln. Das Unternehmen verfüge
mit einem Marktanteil von 95 Prozent über ein «Quasi-
Monopol», erläuterte Böge. «Ziel des Vorgehens
war es, diese Position des DSD dauerhaft abzusichern.»
Das Kartellamt hielt es für
erwiesen, dass den beiden neuen Unternehmen Belland Vision GmbH
und Landbell, die sich als Alternative zum DSD anbieten, der Markteintritt
erschwert oder sie behindert werden sollten. Belland wollte für
die vom DSD abgesprungenen Drogerieketten dm und Schlecker neue
Lösungen zur Selbstentsorgung anbieten. Bei Landbell hat
es nach Erkenntnissen der Wettbewerbhüter über den Boykottaufruf
hinaus noch wettbewerbswidrige Absprachen gegeben, die sich gegen
das Unternehmen richteten.
Bußgeldbescheide erhielten
neben dem DSD noch der BDE (in Höhe von 600.000 Euro), der
Markenverband (575.000), die Bundesvereinigung der Deutschen Handelsverbände
(400.000), die Metro AG (325.000) sowie die beiden größten
deutschen Entsorgungsunternehmen RWE Umwelt AG und Rethmann Entsorgungs
AG & Co. (jeweils 350.000).
Die Betroffenen können gegen
die Bescheide innerhalb von zwei Wochen Einspruch beim Oberlandesgericht
Düsseldorf einlegen. Das Amt hatte im Oktober 2001 in einer
Razzia wegen des Verdachts auf Boykottaufrufe die Geschäftsräume
des DSD sowie mehrerer Verbände und Unternehmen durchsucht.
Dem Dualen System droht in seiner
jetzigen Form längerfristig ohnehin das Aus. Das Kartellamt
prüft unabhängig von dem jetzt entschiedenen Verfahren,
ob die Geschäfte des marktbeherrschenden Unternehmens grundsätzlich
mit dem Kartellgesetz vereinbar sind.
Der Bundesverband mittelständische
Wirtschaft (BVMW) forderte ein sofortiges Ende des Müllmonopols
des Dualen Systems. Bundesregierung und Kartellamt sollten dieses
Treiben von Großkonzernen und Spitzenverbänden zu Lasten
des Wettbewerbs vor allem der Kleinentsorger in der Abfallwirtschaft
endgültig unterbinden. Sonst drohe bei der Neuverhandlung
der DSD-Entsorgungsverträge und der Organisation des Dosenpfands
ein neues Kartell.
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