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- 23.01.2003 -

 

 

 

 

 



 

Duales System: Kartellamt verhängt Millionen-Bußgeld

Das Duale System («Grüner Punkt») muss wegen wettbewerbswidrigen Aufrufs zum Boykott von Konkurrenten im Abfallgeschäft ein Bußgeld von 1,8 Millionen Euro zahlen.

Bonn (dpa) -Wie der Präsident des Bundeskartellamts, Ulf Böge, am Donnerstag in Bonn sagte, seien außerdem wegen «gravierender» Kartellrechtsverstöße weitere Bußgeldbescheide gegen Wirtschaftsverbände und Unternehmen ergangen. Insgesamt belaufe sich die Summe auf 4,4 Millionen Euro.

Das Duale System (Köln) und der ebenfalls betroffene Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) wiesen die Vorwürfe als ungerechtfertigt zurück und kündigten gerichtlichen Einspruch an.

Das Duale System (DSD) beherrscht mit dem Lizenz- und Sammelsystem «Grüner Punkt» bundesweit den Entsorgungsmarkt bei Verpackungsmüll wie gebrauchten Joghurtbechern oder Pizzaschachteln. Das Unternehmen verfüge mit einem Marktanteil von 95 Prozent über ein «Quasi- Monopol», erläuterte Böge. «Ziel des Vorgehens war es, diese Position des DSD dauerhaft abzusichern.»

Das Kartellamt hielt es für erwiesen, dass den beiden neuen Unternehmen Belland Vision GmbH und Landbell, die sich als Alternative zum DSD anbieten, der Markteintritt erschwert oder sie behindert werden sollten. Belland wollte für die vom DSD abgesprungenen Drogerieketten dm und Schlecker neue Lösungen zur Selbstentsorgung anbieten. Bei Landbell hat es nach Erkenntnissen der Wettbewerbhüter über den Boykottaufruf hinaus noch wettbewerbswidrige Absprachen gegeben, die sich gegen das Unternehmen richteten.

Bußgeldbescheide erhielten neben dem DSD noch der BDE (in Höhe von 600.000 Euro), der Markenverband (575.000), die Bundesvereinigung der Deutschen Handelsverbände (400.000), die Metro AG (325.000) sowie die beiden größten deutschen Entsorgungsunternehmen RWE Umwelt AG und Rethmann Entsorgungs AG & Co. (jeweils 350.000).

Die Betroffenen können gegen die Bescheide innerhalb von zwei Wochen Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Das Amt hatte im Oktober 2001 in einer Razzia wegen des Verdachts auf Boykottaufrufe die Geschäftsräume des DSD sowie mehrerer Verbände und Unternehmen durchsucht.

Dem Dualen System droht in seiner jetzigen Form längerfristig ohnehin das Aus. Das Kartellamt prüft unabhängig von dem jetzt entschiedenen Verfahren, ob die Geschäfte des marktbeherrschenden Unternehmens grundsätzlich mit dem Kartellgesetz vereinbar sind.

Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) forderte ein sofortiges Ende des Müllmonopols des Dualen Systems. Bundesregierung und Kartellamt sollten dieses Treiben von Großkonzernen und Spitzenverbänden zu Lasten des Wettbewerbs vor allem der Kleinentsorger in der Abfallwirtschaft endgültig unterbinden. Sonst drohe bei der Neuverhandlung der DSD-Entsorgungsverträge und der Organisation des Dosenpfands ein neues Kartell.

 

 Mehr Informationen:

Bundeskartellamt

Duales System Deutschland

BMU: Abfallwirtschaft

Panorama (ARD): Sinnlos Sammeln - Das Märchen von der Mülltrennung

Abfallwirtschaftskonzept des Lahn-Dill-Kreises

Abfallaufkommen in Deutschland

 

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