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- 16.01.2003 -

 

 

 

 


 

Dosenpfand: Gegner unterliegen erneut vor Bundesgericht

Die Gegner des seit Anfang Januar erhobenen Dosen- pfandes haben abermals eine juristische Niederlage erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Donnerstag die Klage von 33 Händlern, Verpackungs- herstellern und Getränkeunternehmen ab.

Leipzig/Berlin (dpa) - Die Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen sei nicht zulässig, weil in der Angelegenheit der Bund zuständig sei. Damit trafen die Leipziger Richter in dieser Sache als erstes Bundesgericht eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren.

Der Anwalt der Pfandgegner, Clemens Weidemann, kündigte eine neue Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an. Bei einem entsprechenden Eilverfahren Ende vergangenen Jahres hatten die Pfandgegner auch dort eine Niederlage erlitten. Eine Entscheidung zur Hauptsache steht noch aus.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) begrüßte das Leipziger Urteil. «Das Bundesverwaltungsgericht hat die Position der Bundesregierung auf ganzer Linie bestätigt. Damit hat die unsinnigste aller Klageserien gegen das dosenpfand ein höchstrichterliches Ende gefunden», teilte Trittin in Berlin mit. Er erwarte nun von den Einweg-Vertreter in Handel und Industrie, dass sie ähnliche Klagen vor Verwaltungsgerichten zurückzögen.

Der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, forderte Handel und Industrie nach dem Urteil auf, «dieses unsägliche Spiel zu beenden». Man solle zu der früheren Zusage stehen, dass man das Leipziger Urteil akzeptieren würde. «Der Handel soll sich jetzt lieber auf die Einführung eines einheitlichen Rücknahmesystems konzentrieren», sagte Resch der dpa in Berlin. Der Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien begrüßte das Urteil. Er forderte die Gegner auf, ihren gerichtlichen Widerstand endgültig aufzugeben.

Das Leipziger Verfahren ging zurück auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom September 2002, das als erstes Gericht die Pfandpflicht als rechtswidrig bezeichnet hatte. Dabei seien die Düsseldorfer Richter zu Unrecht von einer Zulässigkeit der Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen ausgegangen, urteilten jetzt die Leipziger Richter und hoben die Entscheidung auf. Nach Auffassung des 7. Senats wird mit der strittigen Verordnung zur Pfandpflicht Bundesrecht berührt. Der Senat bestätigte damit seine Auffassung aus dem Eilverfahren vom Dezember 2002. Damals waren die Gegner bei ihrem Versuch gescheitert, die Pfandpflicht in letzter Minute zu stoppen.

Das Urteil ist von entscheidender Bedeutung für die parallel laufenden Verfahren gegen einzelne Bundesländer an 21 Verwaltungsgerichten in Deutschland. Ferner ist beim Berliner Verwaltungsgericht ein Verfahren gegen das Bundesumweltministerium anhängig. «Ich gehe davon aus, dass diese Sache auch bis vor das Bundesverwaltungsgericht gehen wird», sagte der Anwalt des Bundes, Dieter Sellner.

Unterdessen kündigten Umweltverbände an, sie wollten juristisch gegen Unternehmen vorgehen, die das Dosenpfand nicht ordnungsgemäß umsetzen. Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe wurde der Supermarkkette Wal-Mart als erstem Unternehmen eine einstweilige Verfügung angedroht. Testkäufe hätten gezeigt, dass in einigen Filialen der Handelskette die Verpackungsverordnung unterlaufen werde. Bis kommenden Montag solle Wal-Mart nun eine Unterlassungserklärung unterzeichnen.

 

vista verde special: Dosenpfand

 Mehr Informationen:

BMU: Dosenpfand

Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

Umweltbundesamt

HDE

Deutsche Umwelthilfe

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