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Dosenpfand: Gegner unterliegen erneut
vor Bundesgericht
Die Gegner des seit Anfang
Januar erhobenen Dosen- pfandes haben abermals eine juristische
Niederlage erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies
am Donnerstag die Klage von 33 Händlern, Verpackungs- herstellern
und Getränkeunternehmen ab.
Leipzig/Berlin (dpa) - Die Klage
gegen das Land Nordrhein-Westfalen sei nicht zulässig, weil
in der Angelegenheit der Bund zuständig sei. Damit trafen
die Leipziger Richter in dieser Sache als erstes Bundesgericht
eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren.
Der Anwalt der Pfandgegner, Clemens
Weidemann, kündigte eine neue Verfassungsbeschwerde vor dem
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an. Bei einem entsprechenden
Eilverfahren Ende vergangenen Jahres hatten die Pfandgegner auch
dort eine Niederlage erlitten. Eine Entscheidung zur Hauptsache
steht noch aus.
Bundesumweltminister Jürgen
Trittin (Grüne) begrüßte das Leipziger Urteil.
«Das Bundesverwaltungsgericht hat die Position der Bundesregierung
auf ganzer Linie bestätigt. Damit hat die unsinnigste aller
Klageserien gegen das dosenpfand ein höchstrichterliches
Ende gefunden», teilte Trittin in Berlin mit. Er erwarte
nun von den Einweg-Vertreter in Handel und Industrie, dass sie
ähnliche Klagen vor Verwaltungsgerichten zurückzögen.
Der Bundesgeschäftsführer
der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, forderte Handel
und Industrie nach dem Urteil auf, «dieses unsägliche
Spiel zu beenden». Man solle zu der früheren Zusage
stehen, dass man das Leipziger Urteil akzeptieren würde.
«Der Handel soll sich jetzt lieber auf die Einführung
eines einheitlichen Rücknahmesystems konzentrieren»,
sagte Resch der dpa in Berlin. Der Bundesverband mittelständischer
Privatbrauereien begrüßte das Urteil. Er forderte die
Gegner auf, ihren gerichtlichen Widerstand endgültig aufzugeben.
Das Leipziger Verfahren ging zurück
auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom September
2002, das als erstes Gericht die Pfandpflicht als rechtswidrig
bezeichnet hatte. Dabei seien die Düsseldorfer Richter zu
Unrecht von einer Zulässigkeit der Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen
ausgegangen, urteilten jetzt die Leipziger Richter und hoben die
Entscheidung auf. Nach Auffassung des 7. Senats wird mit der strittigen
Verordnung zur Pfandpflicht Bundesrecht berührt. Der Senat
bestätigte damit seine Auffassung aus dem Eilverfahren vom
Dezember 2002. Damals waren die Gegner bei ihrem Versuch gescheitert,
die Pfandpflicht in letzter Minute zu stoppen.
Das Urteil ist von entscheidender
Bedeutung für die parallel laufenden Verfahren gegen einzelne
Bundesländer an 21 Verwaltungsgerichten in Deutschland. Ferner
ist beim Berliner Verwaltungsgericht ein Verfahren gegen das Bundesumweltministerium
anhängig. «Ich gehe davon aus, dass diese Sache auch
bis vor das Bundesverwaltungsgericht gehen wird», sagte
der Anwalt des Bundes, Dieter Sellner.
Unterdessen kündigten Umweltverbände
an, sie wollten juristisch gegen Unternehmen vorgehen, die das
Dosenpfand nicht ordnungsgemäß umsetzen. Nach Angaben
der Deutschen Umwelthilfe wurde der Supermarkkette Wal-Mart als
erstem Unternehmen eine einstweilige Verfügung angedroht.
Testkäufe hätten gezeigt, dass in einigen Filialen der
Handelskette die Verpackungsverordnung unterlaufen werde. Bis
kommenden Montag solle Wal-Mart nun eine Unterlassungserklärung
unterzeichnen.
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