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- 18.12.2002 -

 

 

 

 

 


 

Elektroschrott: Hersteller müssen ab 2005 alte Geräte zurücknehmen

Die EU will Hersteller und Importeure von Elektrogeräten ab 2005 verpflichten, Altgeräte zurückzunehmen und umweltfreundlich zu entsorgen.

Straßburg (dpa) - Computer, Toaster oder Waschmaschinen sollen künftig weniger Giftstoffe enthalten und nicht mehr auf der Müllkippe landen. Das sehen zwei Richtlinienentwürfe der EU-Kommission vor, die das EU-Parlament am Mittwoch in dritter und abschließender Lesung verabschiedet hat. Darin werden Hersteller und Importeure von Elektrogeräten ab 2005 verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen und umweltfreundlich zu entsorgen. Außerdem werden gefährliche Substanzen wie Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom und die Flammschutzmittel PBB und PBDE ab 2006 verboten.

Die Elektroschrott-Richtlinie muss nun innerhalb von 18 Monaten von den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Ab Mitte 2005 können die Verbraucher dann ihre Altgeräte kostenlos bei den bis dahin eingerichteten Sammelstellen abgeben. Die Hersteller tragen individuell die Kosten der Rücknahme ab der Sammelstelle sowie für die Verwertung und umweltfreundliche Entsorgung der Geräte. Bis 2005 werden jedoch die Hersteller kollektiv die Entsorgungskosten für Altgeräte sowie für so genannte No-Name-Produkte tragen, deren Hersteller nicht mehr ermittelt werden können. Diese Kosten können die Produzenten beim Verkauf von Neugeräten ausweisen.

Die Mitgliedstaaten werden durch die Richtlinie gezwungen, bis spätestens Ende 2006 mindestens vier Kilogramm Elektroschrott pro Einwohner und Jahr zu sammeln. Bis zu diesem Datum müssen ferner für Haushaltskleingeräte wie Toaster und Staubsauger Recyclingquoten von 50 Prozent erreicht werden, für Großgeräte wie Kühlschränke sogar 75 Prozent.

Bevor Hersteller ein Produkt auf den Markt bringen, müssen sie Garantien in Form einer Recycling-Versicherung oder eines gesperrten Bankkontos geben, dass sie später die Entsorgung ihrer Produkte finanzieren. Um die Kosten den Herstellern zuweisen zu können, müssen alle Neugeräte so gekennzeichnet werden, dass der Produzent eindeutig identifiziert werden kann. Dadurch soll verhindert werden, dass die Gesellschaft oder die übrigen Hersteller die Kosten tragen müssen, falls ein Produzent vom Markt verschwindet.

«Wir haben heute eine Entscheidung getroffen, die dafür sorgen wird, dass der jährlich anfallende Abfallberg von über sechs Millionen Tonnen Elektroschrott auf eine umweltfreundliche Art und Weise entsorgt wird», sagte der Europaabgeordnete und Berichterstatter Karl-Heinz Florenz (CDU). Allein die Deutschen produzierten jährlich eine Million Tonnen Elektroschrott, von denen 90 Prozent verbrannt werden oder auf der Mülldeponie landen. Beide Richtlinien berücksichtigten die Interessen der Verbraucher, der Industrie und der Umweltschützer gleichermaßen, erklärte Florenz.

Bereits am Montag hatten die vier multinationalen Unternehmen Braun, Elektrolux, Hewlett Packard und Sony angekündigt, gemeinsam die Rücknahme und Verwertung der Altgeräte europaweit organisieren zu wollen. Das System soll auch anderen Herstellern offen stehen. Mit der Rücknahmepflicht geht ein zehnjähriges Tauziehen zwischen Geräteindustrie und den EU-Institutionen zu Ende. Vor allem Großbritannien widersetzte sich im Ministerrat bis zum Schluss, die Richtlinie als verpflichtend zu verabschieden.

 

 Mehr Informationen:

Europäische Union

BMU: Abfallwirtschaft

 

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