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«Grüner Punkt»: Aus
durch Wettbewerbshüter droht
Dem Dualen System, das bundesweit
das Abfallgeschäft mit dem «Grünen Punkt»
betreibt, droht auf längere Sicht das Aus durch die Wettbewerbshüter.
Bonn (dpa) - Das Unternehmen nahm
von einem angekündigten formellen Antrag auf Freistellung
vom Kartellverbot wieder Abstand, weil es sich vom Wettbewerbsgesetz
nach wie vor grundsätzlich nicht betroffen sieht, wie das
Bundeskartellamt am Mittwoch in Bonn mitteilte. Die Behörde
habe nun ein Verfahren eingeleitet, um grundsätzlich zu prüfen,
ob das Kölner Unternehmen wegen seiner marktbeherrschenden
Stellung mit dem Kartellrecht vereinbar ist.
Falls sich daraus ergebe, dass
das Duale System (DSD) gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
verstoße, werde das Amt die Fortführung der Geschäfte
untersagen. Das Duale System habe der Behörde mitgeteilt,
dass nach seiner Einschätzung die Voraussetzungen für
die Anwendung des Kartellverbots nicht vorlägen. Daher müsse
auch keine Freistellung beantragt werden.
Kurzfristig wird das umstrittene
Duale Systems nicht abgeschafft. Das Kartellamt hatte bereits
erklärt, bis 2006 das System zu tolerieren. Damit sollen
auch die längerfristigen Lizenzverträge berücksichtigt
werden, die das Duale System unter den gegebenen rechtlichen Voraussetzungen
mit seinen Partnern eingegangen ist.
Das Duale System ist das einzige
bundesweite System zur Rücknahme, Entsorgung und Verwertung
von Verkaufsverpackungen. Mit einem Marktanteil von 95 Prozent
dominiert das DSD mit ihren Partnerfirmen die Geschäfte mit
dem «Grünen Punkt». Nach Einschätzung der
Wettbewerbshüter besteht für das DSD nur ein marginaler
Wettbewerbsdruck. Ihm droht vom Kartellamt in einem anderen Verfahren
außerdem wegen eines möglichen Boykotts und unzulässiger
Benachteiligung von Konkurrenten eine hohe Geldbuße.
Ein Sprecher des Dualen Systems
erklärte, es gebe verschiedene rechtliche Gründe, den
zunächst vorgesehenen Antrag doch nicht zu stellen. Dies
bedeute aber nicht, dass sich die Position des Unternehmens geändert
habe. Unverändert gehe das Duale System davon aus, dass es
nicht den Regeln des Wettbewerbsrechts unterliege. Da darüber
aber grundsätzlich auch auf EU-Ebene entschieden werden solle,
mache es jetzt keinen Sinn, einen Antrag auf Freistellung bei
der nationalen Behörde zu stellen.
Die Anfang der 90er Jahre gegründete
Gesellschaft verfügt mit ihrem Lizenzierungssystem für
Unternehmen und Handel in der Entsorgung von Verpackungen über
eine Monopolstellung. Von einem überwältigenden Teil
der Hersteller und Händler hat das DSD die Verpflichtung
übernommen, gebrauchte Verpackungen wie Cola-Dosen oder Joghurt-Becher
zu verwerten.
Die Zusammenarbeit des Dualen
Systems mit dem Handel sei eine gewollte politische Entscheidung
gewesen, hatte der aus dem Amt scheidende DSD-Vorstandschef, Wolfram
Brück, erklärt. «Darin sehen die Wettbewerbshüter
nun ein Kartell.»
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