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- 02.05.2002 -

 

 

 

 

 



 

"Dreckiges Dutzend": Verbot langlebiger Umweltgifte

Deutschland hat zwei internationale Vereinbarungen zum weltweiten Verbot von langlebigen Umweltgiften ratifiziert.

Berlin (dpa) - Die entsprechenden Urkunden seien bei den Vereinten Nationen in New York hinterlegt worden, teilte das Bundesumweltministerium am Donnerstag in Berlin mit.

Vorgesehen ist ein weltweites Verbot für zunächst zwölf Umweltgifte, dem so genannten «dreckigen Dutzend». Darunter sind gefährliche Pflanzenschutzmittel wie DDT, Dioxine, Furane sowie polychlorierte Biphenyle (PCB) und Hexachlorbenzol.

Die Stoffe zeichnen sich durch ihre Giftigkeit, Langlebigkeit und ihr Potenzial aus, sich in der Umwelt und der Nahrungskette anzureichern. In der EU sind sie entweder verboten oder unterliegen strengen Grenzwerten.

Bei den Vereinbarungen handelt es sich zum einen um das Stockholmer Übereinkommen, der so genannten POP-Konvention vom vergangenen Jahr, zum anderen um das Protokoll über persistente organische Schadstoffe (POP) zum Genfer Luftreinhalteabkommen von 1998.

Die Stockholmer Konvention basiert auf dem Genfer Abkommen, das nur Schadstoffe in der Luft erfasst. Zum In-Kraft-Treten ist die Hinterlegung von 50 Ratifizierungsurkunden notwendig.

Nach Auffassung von Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) tragen die Entwicklungsländer die Hauptlast bei der Umsetzung der Konvention. Sie müssten daher von den Industriestaaten finanziell und technisch unterstützt werden.

 Mehr Informationen:

Bundesumwelt- ministerium

vista verde: Umweltgifte

 

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