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"Dreckiges Dutzend": Verbot
langlebiger Umweltgifte
Deutschland hat zwei internationale
Vereinbarungen zum weltweiten Verbot von langlebigen Umweltgiften
ratifiziert.
Berlin (dpa) - Die entsprechenden
Urkunden seien bei den Vereinten Nationen in New York hinterlegt
worden, teilte das Bundesumweltministerium am Donnerstag in Berlin
mit.
Vorgesehen ist ein weltweites
Verbot für zunächst zwölf Umweltgifte, dem so genannten
«dreckigen Dutzend». Darunter sind gefährliche
Pflanzenschutzmittel wie DDT, Dioxine, Furane sowie polychlorierte
Biphenyle (PCB) und Hexachlorbenzol.
Die Stoffe zeichnen sich durch
ihre Giftigkeit, Langlebigkeit und ihr Potenzial aus, sich in
der Umwelt und der Nahrungskette anzureichern. In der EU sind
sie entweder verboten oder unterliegen strengen Grenzwerten.
Bei den Vereinbarungen handelt
es sich zum einen um das Stockholmer Übereinkommen, der so
genannten POP-Konvention vom vergangenen Jahr, zum anderen um
das Protokoll über persistente organische Schadstoffe (POP)
zum Genfer Luftreinhalteabkommen von 1998.
Die Stockholmer Konvention basiert
auf dem Genfer Abkommen, das nur Schadstoffe in der Luft erfasst.
Zum In-Kraft-Treten ist die Hinterlegung von 50 Ratifizierungsurkunden
notwendig.
Nach Auffassung von Bundesumweltminister
Jürgen Trittin (Grüne) tragen die Entwicklungsländer
die Hauptlast bei der Umsetzung der Konvention. Sie müssten
daher von den Industriestaaten finanziell und technisch unterstützt
werden.
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