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Elektroschrott: Hersteller müssen
ab 2005 alte Elektrogeräte zurücknehmen
Computer, Toaster oder Waschmaschinen
sollen künftig weniger Giftstoffe enthalten und nicht mehr
auf der Müllkippe landen.
Straßburg (dpa) - Das sehen
zwei Richtlinienentwürfe der EU-Kommission vor, denen das
EU-Parlament am Dienstag grundsätzlich zugestimmt hat. Darin
werden Hersteller und Importeure von Elektrogeräten ab 2005
verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen und umweltfreundlich
zu entsorgen. Außerdem werden gefährliche Substanzen
wie Blei, Quecksilber, Cadmium oder sechswertiges Chrom schrittweise
verboten.
Strittig sind aber noch Einzelheiten
des Gesetzeswerkes wie die Recycling-Quote oder die Kostenübernahme
für die Entsorgung von Geräten, deren Hersteller Bankrott
gemacht haben. Parlament und EU-Ministerrat müssen nun in
einem Vermittlungsverfahren binnen vier Monaten einen Kompromiss
finden. Die beiden Richtlinien sollen 2003 in Kraft treten. Die
EU-Mitgliedsstaaten haben dann 18 Monate Zeit, diese in nationales
Recht umzusetzen.
Mit der Rücknahmepflicht
geht ein zehn Jahre langes Tauziehen zwischen Geräteindustrie
und den EU-Institutionen zu Ende. Mit ihr will die EU-Kommission
einen Anreiz für die Hersteller schaffen, Geräte so
zu produzieren, dass sie leichter wiederverwertet werden können
und der Müllberg kleiner wird.
Sechs Millionen Tonnen Elektroschrott
fallen nach Angaben der Kommission jährlich in Europa an,
davon in Deutschland allein eine Million Tonnen. Rund 90 Prozent
davon werden verbrannt oder kommen auf die Mülldeponie.
Die Richtlinie sieht daher ein
Wegwerfverbot vor. Ausgediente Geräte dürfen nicht mehr
in den Müll getan werden, sie müssen abgegeben werden.
Dafür werden in den Mitgliedstaaten Sammelstellen einrichtet.
Offen ließ das Parlament, ob die Hersteller den Elektromüll
von dieser Sammelstelle oder direkt an der Haustür abholen
sollen.
Dies solle jedes Land selbst
regeln, forderten die Abgeordneten. So könnte nach Auskunft
des Berichterstatters Karl-Heinz Florenz (CDU) als Sammelstelle
auch der Einzelhändler dienen, wo Kunden etwa ihren alten
Rasierapparat beim Kauf eines neuen zurückgeben können.
Die Parlamentarier forderten
eine verpflichtende jährliche Sammelquote von sechs Kilo
pro Kopf, der Ministerrat wollte nur vier Kilo. Strittig ist auch
die Recycling-Quote. Die Umweltminister verlangen je nach Gerät
zwischen 50 und 85 Prozent, das Parlament forderte 60 bis 90 Prozent.
Umstritten ist auch, wer die
Entsorgung von Altgeräten bezahlt, deren Hersteller Bankrott
gemacht haben oder die kein Markenzeichen tragen. Für bereits
gekaufte Geräte sollen die Hersteller gemeinsam die Entsorgung
finanzieren. Die Kosten dafür können sie nach Vorstellung
der Parlamentarier für eine Übergangszeit von zehn Jahren
auf den Verkauf neuer Geräte aufschlagen.
Künftig soll jeder Hersteller
oder Importeur individuell für die Entsorgungskosten garantieren.
Dafür soll die Industrie nach Angaben von Berichterstatter
Florenz selbst ein Garantiesystem entwickeln.
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