|
Brüssel hat keine Einwände
mehr: Ökosteuer kann weiterlaufen
Die EU-Kommission hat gegen
die mit zahlreichen Ausnahmen für die Wirtschaft versehene
deutsche Ökosteuer keine Einwände mehr.
Brüssel (dpa) - Dies teilte
ein Sprecher von Wettbewerbs-Kommissar Mario Monti am Mittwoch
in Brüssel mit. Die Differenzen zwischen Berlin und Brüssel
über die deutsche Energiesteuer sind damit beigelegt.
Die Ausnahmeregelungen für
die Ökosteuer waren von Monti zunächst bis März
2002 befristet worden. Mit der EU wurde unter anderem darüber
gestritten, ob der Sanktionskatalog zur Durchsetzung der zwischen
Bundesregierung und deutscher Wirtschaft vereinbarten Reduzierung
des Kohlendioxid-Ausstoßes (CO2) um 45 Millionen Tonnen
bis 2005 ausreicht.
Bereits am Rande des EU-Gipfels
im Dezember 2001 hatte Finanzminister Hans Eichel (SPD) mitgeteilt,
er habe sich mit Monti weitgehend geeinigt. Die Ausnahmegenehmigungen
seien uneingeschränkt bis 2012 genehmigt worden.
Die Steuerbefreiungen sind für
das produzierende Gewerbe, die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen,
die Bahn, den öffentlichen Personennahverkehr, die Land-
und Forstwirtschaft und die Fischerei bestimmt. Diese Befreiungen
verleihen den Branchen einen Wettbewerbsvorteil und müssen
deshalb von der Kommission genehmigt werden.
Bis 2012 können nun das
produzierende Gewerbe, Landwirtschaft sowie Stahl- und Kohleindustrie
um 80 Prozent von der Erhöhung der Mineralölsteuer auf
Heizöl befreit werden. Der Bahnverkehr wird über zehn
Jahre um 50 Prozent der Stromsteuer entlastet.
Der so genannte «Spitzenausgleich»
mit besonderen Vergünstigungen für die energieintensivsten
Betriebe wurde bis zum Jahr 2005 genehmigt. Deutschland wolle
die Regelung per Gesetz beenden, falls die Vereinbarung zwischen
Regierung und Wirtschaft zur CO2-Verminderung nicht eingehalten
wird. Der Ausgleich kann von 2005 an neu bei der Kommission angemeldet
werden, wenn deren Umweltschutzregeln eingehalten werden.
|