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Altholz: Nicht mehr auf die Deponie
Altholz soll künftig
nicht mehr auf Deponien gelagert werden. Das sieht eine Verordnung
vor, die Bundesumweltminister Jürgen Trittin am Mittwoch
dem Bundeskabinett vorlegte. Damit wird erstmals bundesweit einheitlich
geregelt, wie Altholz nach verbindlichen ökologischen Standards
entsorgt werden soll.
Berlin (dpa) - Unbelastetes Altholz
soll demnach in Anlagen verbrannt werden, die die entstehende
Abwärme etwa ins Fernwärmenetz einspeisen.
Auf Sondermülldeponien muss
mit bestimmten Kunststoffen beschichtetes Altholz verbrannt werden,
die polychlorierte Bi- oder Terphenyle (PCB/PCT) enthalten. Diese
chemischen Stoffe sind seit Jahren verboten. Altholz hinter dem
Haus im Garten zu verbrennen, ist ganz verboten.
Für Sägespäne
werden Schadstoffgrenzwerte festgelegt. Sägespäne werden
etwa für die Herstellung von Spanplatten oder Möbeln
benutzt. Bundestag und Bundesrat müssen der Verordnung, die
Anfang 2003 in Kraft treten soll, noch zustimmen.
Einsatz von Abfällen als
Auffüllmaterial unter Tage geregelt
Das Kabinett beschloss außerdem
Regelungen zum umweltgerechten Einsatz von bergbaufremden Abfällen
als Auffüllmaterial unter Tage. Schadstoffhaltige Abfälle
dürfen künftig nur noch in trockenen Salzgesteinsformationen
einge- bracht werden, die einen Langzeitsicherheitsnachweis haben.
In rund 20 Bergwerken werden
nach Angaben des Ministeriums auch Schlacken, Gießerei-Altsande,
Filterstäube, belastete Böden und Schlämme eingelagert.
Dies ist häufig notwendig, um Brände und Explosionen
zu vermeiden, aber auch um Absenkungen an der Erdoberfläche
zu vermindern.
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