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- 06.02.2002 -

 

 

 

 

 

 



 

Altholz: Nicht mehr auf die Deponie

Altholz soll künftig nicht mehr auf Deponien gelagert werden. Das sieht eine Verordnung vor, die Bundesumweltminister Jürgen Trittin am Mittwoch dem Bundeskabinett vorlegte. Damit wird erstmals bundesweit einheitlich geregelt, wie Altholz nach verbindlichen ökologischen Standards entsorgt werden soll.

Berlin (dpa) - Unbelastetes Altholz soll demnach in Anlagen verbrannt werden, die die entstehende Abwärme etwa ins Fernwärmenetz einspeisen.

Auf Sondermülldeponien muss mit bestimmten Kunststoffen beschichtetes Altholz verbrannt werden, die polychlorierte Bi- oder Terphenyle (PCB/PCT) enthalten. Diese chemischen Stoffe sind seit Jahren verboten. Altholz hinter dem Haus im Garten zu verbrennen, ist ganz verboten.

Für Sägespäne werden Schadstoffgrenzwerte festgelegt. Sägespäne werden etwa für die Herstellung von Spanplatten oder Möbeln benutzt. Bundestag und Bundesrat müssen der Verordnung, die Anfang 2003 in Kraft treten soll, noch zustimmen.

Einsatz von Abfällen als Auffüllmaterial unter Tage geregelt

Das Kabinett beschloss außerdem Regelungen zum umweltgerechten Einsatz von bergbaufremden Abfällen als Auffüllmaterial unter Tage. Schadstoffhaltige Abfälle dürfen künftig nur noch in trockenen Salzgesteinsformationen einge- bracht werden, die einen Langzeitsicherheitsnachweis haben.

In rund 20 Bergwerken werden nach Angaben des Ministeriums auch Schlacken, Gießerei-Altsande, Filterstäube, belastete Böden und Schlämme eingelagert. Dies ist häufig notwendig, um Brände und Explosionen zu vermeiden, aber auch um Absenkungen an der Erdoberfläche zu vermindern.

 

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