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- 25.01.2002 -

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

Kraft-Wärme-Kopplung: Bundestag macht Weg frei

Trotz massiver Kritik aus Wirtschaft und Industrie werden umweltfreundliche Heizkraftwerke künftig stärker geför- dert, um im liberalisierten Strommarkt bestehen zu können. Der Bundestag verabschiedete mit den Stimmen von SPD und Grünen ein Gesetz zum Erhalt und zur Modernisierung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK).

Berlin (dpa) - Vorausgegangen war ein über ein Jahr andauernder Streit innerhalb der Bundesregierung, aber auch unter den Wirtschaftsverbänden, wie Strom aus diesen Anlagen gefördert werden soll. Die neuen Einspeisevergütungen sollen am 1. April in Kraft treten. Der Bundesrat soll sich im März damit befassen. Das Gesetz ist aber nicht zustimmungspflichtig.

Stromkunden müssen durch die Förderregelungen nach Angaben der energiepolitischen Sprecherin der Grünen-Fraktion, Michaele Hustedt, bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde mehr bezahlen. Industriekunden müssen mit einem Aufschlag von 0,05 Cent rechnen.

Der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) rechnete vor, dass für einen Musterhaushalt, der im Monat rund 44 Euro (86 Mark) für Strom zahlt, der Betrag zur KWK-Förderung etwa 60 Cent ausmacht.

Union und FDP warfen der Bundesregierung vor, die Strompreise permanent zu verteuern und eine «Klientelpolitik» zu Gunsten der Stadtwerke zu betreiben. Die industrielle Energiewirtschaft beklagte eine Diskriminierung industrieller Kraftwerke, die Strom für den Eigenbedarf erzeugen, aber aus der Förderung ausgeschlossen sind.

Freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft

Ziel des Gesetzes ist es, die klimafreundliche Energieerzeugung durch solche Kraftwerke zu sichern und auszubauen, die zugleich Strom und Heizwärme produzieren. Bei der Kraft-Wärme-Kopplung wird die bei der Stromerzeugung entstehende Abwärme zumeist in Fernwärmenetzen zum Heizen von Wohnungen und Betrieben genutzt. Etwa zehn Prozent des Stroms in Deutschland wird in KWK-Anlagen erzeugt.

Der nach zähen Verhandlungen erreichte Kompromiss-Entwurf basiert auf einer freiwilligen Selbstverpflichtung der betroffenen Wirtschaftsverbände zur Reduzierung des klimaschädlichen Kohlendioxids. Durch den verstärkten Einsatz von KWK-Anlagen soll bis 2010 der CO2-Ausstoß zusätzlich um jährlich bis zu 23 Millionen Tonnen, mindestens aber um 20 Millionen Tonnen verringert werden.

Umweltverbände enttäuscht

Umweltverbände zeigten sich enttäuscht, da ihrer Ansicht nach durch den Kompromiss die Klimaschutzziele verwässert wurden. 2004 soll überprüft werden, ob das mit der Wirtschaft verein- barte Klimaschutzziel erreicht werden kann. Insgesamt hat das KWK-Förderprogramm ein Volumen von rund 4,4 Milliarden Euro (8,7 Mrd Mark). Einbezogen wird auch die Förderung der Brennstoffzelle sowie kleinerer Blockheizkraftwerke.

KWK-Strom soll von diesem Jahr an mit anfangs 1,53 Cent pro Kilowattstunde (kWh) gefördert werden. Danach nimmt der Betrag kontinuierlich ab. Abhängig vom Alter der Anlagen und ihrer Modernisierung wird die Förderung auf fünf bis neun Jahre begrenzt. Ausschlaggebend ist, ob die Anlagen vor oder nach 1999 errichtet wurden.

Auch Brennstoffzellen gefördert

Anlagen, die bis Ende 2005 modernisiert werden, werden anfangs mit 1,74 Cent/kWh gefördert. Kleine KWK-Anlagen bis zu zwei Megawatt elektrischer Leistung erhalten zu Beginn 2,56 Cent/kWh. Strom aus Anlagen bis 50 Kilowatt sowie Brennstoff- zellen wird ab Aufnahme des Dauerbetriebs über zehn Jahre durchgehend mit 5,11 Cent gefördert. Mit dem neuen Gesetz wird das bisherige KWK-Vorschaltgesetz abgelöst.

 Mehr Informationen:

BMU: Klimaschutz

BMWi: Klimaschutzvereinbarung und Kraft-Wärme-Kopplung

vista verde: Blockheizkraftwerk

 

 

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