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Kraft-Wärme-Kopplung: Bundestag
macht Weg frei
Trotz massiver Kritik aus Wirtschaft
und Industrie werden umweltfreundliche Heizkraftwerke künftig
stärker geför- dert, um im liberalisierten Strommarkt
bestehen zu können. Der Bundestag verabschiedete mit den
Stimmen von SPD und Grünen ein Gesetz zum Erhalt und zur
Modernisierung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK).
Berlin (dpa) - Vorausgegangen
war ein über ein Jahr andauernder Streit innerhalb der Bundesregierung,
aber auch unter den Wirtschaftsverbänden, wie Strom aus diesen
Anlagen gefördert werden soll. Die neuen Einspeisevergütungen
sollen am 1. April in Kraft treten. Der Bundesrat soll sich im
März damit befassen. Das Gesetz ist aber nicht zustimmungspflichtig.
Stromkunden müssen durch
die Förderregelungen nach Angaben der energiepolitischen
Sprecherin der Grünen-Fraktion, Michaele Hustedt, bis zu
0,2 Cent pro Kilowattstunde mehr bezahlen. Industriekunden müssen
mit einem Aufschlag von 0,05 Cent rechnen.
Der Verband der Elektrizitätswirtschaft
(VDEW) rechnete vor, dass für einen Musterhaushalt, der im
Monat rund 44 Euro (86 Mark) für Strom zahlt, der Betrag
zur KWK-Förderung etwa 60 Cent ausmacht.
Union und FDP warfen der Bundesregierung
vor, die Strompreise permanent zu verteuern und eine «Klientelpolitik»
zu Gunsten der Stadtwerke zu betreiben. Die industrielle Energiewirtschaft
beklagte eine Diskriminierung industrieller Kraftwerke, die Strom
für den Eigenbedarf erzeugen, aber aus der Förderung
ausgeschlossen sind.
Freiwillige Selbstverpflichtung
der Wirtschaft
Ziel des Gesetzes ist es, die
klimafreundliche Energieerzeugung durch solche Kraftwerke zu sichern
und auszubauen, die zugleich Strom und Heizwärme produzieren.
Bei der Kraft-Wärme-Kopplung wird die bei der Stromerzeugung
entstehende Abwärme zumeist in Fernwärmenetzen zum Heizen
von Wohnungen und Betrieben genutzt. Etwa zehn Prozent des Stroms
in Deutschland wird in KWK-Anlagen erzeugt.
Der nach zähen Verhandlungen
erreichte Kompromiss-Entwurf basiert auf einer freiwilligen Selbstverpflichtung
der betroffenen Wirtschaftsverbände zur Reduzierung des klimaschädlichen
Kohlendioxids. Durch den verstärkten Einsatz von KWK-Anlagen
soll bis 2010 der CO2-Ausstoß zusätzlich um jährlich
bis zu 23 Millionen Tonnen, mindestens aber um 20 Millionen Tonnen
verringert werden.
Umweltverbände enttäuscht
Umweltverbände zeigten sich
enttäuscht, da ihrer Ansicht nach durch den Kompromiss die
Klimaschutzziele verwässert wurden. 2004 soll überprüft
werden, ob das mit der Wirtschaft verein- barte Klimaschutzziel
erreicht werden kann. Insgesamt hat das KWK-Förderprogramm
ein Volumen von rund 4,4 Milliarden Euro (8,7 Mrd Mark). Einbezogen
wird auch die Förderung der Brennstoffzelle sowie kleinerer
Blockheizkraftwerke.
KWK-Strom soll von diesem Jahr
an mit anfangs 1,53 Cent pro Kilowattstunde (kWh) gefördert
werden. Danach nimmt der Betrag kontinuierlich ab. Abhängig
vom Alter der Anlagen und ihrer Modernisierung wird die Förderung
auf fünf bis neun Jahre begrenzt. Ausschlaggebend ist, ob
die Anlagen vor oder nach 1999 errichtet wurden.
Auch Brennstoffzellen gefördert
Anlagen, die bis Ende 2005 modernisiert
werden, werden anfangs mit 1,74 Cent/kWh gefördert. Kleine
KWK-Anlagen bis zu zwei Megawatt elektrischer Leistung erhalten
zu Beginn 2,56 Cent/kWh. Strom aus Anlagen bis 50 Kilowatt sowie
Brennstoff- zellen wird ab Aufnahme des Dauerbetriebs über
zehn Jahre durchgehend mit 5,11 Cent gefördert. Mit dem neuen
Gesetz wird das bisherige KWK-Vorschaltgesetz abgelöst.
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