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Grüne Gentechnik: Experten uneins
über Haftungsrecht
Agrarexperten und Juristen
sind sich nicht einig, wer Ökobauern für Schäden
durch gentechnisch veränderte Nutzpflanzen entschädigen
soll.
Berlin (dpa) - Konsens sei, dass
der Verbraucher die Wahlfreiheit zwischen konventionellen und
gentechnisch veränderten Produkten haben muss, sagte am Mittwoch
in Berlin Hans Jürgen Nantke vom Umweltbundesamt. Vor allem
der Genaustausch durch Pollenflug von einem Feld zum anderen könne
eine strikte Trennung zunichte machen.
Biobauern erleiden einen wirtschaftlichen
Schaden, wenn ihre Produkte unbeabsichtigt oder technisch unvermeidlich
mit genetisch veränderten Pflanzenteilen verunreinigt werden.
Diese könnten nicht mehr als «gentechnikfrei»
und damit nicht mehr als Öko-Produkt verkauft werden, sagte
Nantke auf der «Grünen Woche» in Berlin.
Der in der EU diskutierte Grenzwert
von einem Prozent tolerierbarer Verunreinigung ist unter Experten
umstritten. Umstritten seien ferner Sicherheitsabstände zwischen
Öko- und Gentechnik-Feldern, die bei Mais beispielsweise
600 bis 800 Meter betragen müsste, um einen Gen-Transfer
zu unterbinden.
Eine 100-prozentige Saatgutreinheit
ist nach Angaben von Anja Matzk von der KWS Saat AG (Einbeck)
ohnehin nicht erreichbar. «Alle Maßnahmen führen
nur zu einer Minimierung, nie aber zu einer vollständigen
Vermeidung von zufälligen Spuren von genetisch veränderten
Organismen», meinte sie. Dem wider- sprach Dietrich Klein,
Justiziar des Deutschen Bauernverbandes. «Eine Trennung
ist möglich, wenn man es will.» Allerdings fürchte
er «Streit ohne Ende» zwischen Bio- und konventionellen
Bauern.
Die Experten diskutierten ein
vom Öko-Institut (Freiburg) und dem Forschungsinstitut für
biologischen Anbau (Berlin) in Auftrag gegebenes Papier mit dem
Thema «Ökologischer Landbau und Grüne Gentechnik».
Darin schlägt der Freiburger Jurist Hanspeter Schmidt ein
öffentlich zugängliches «Anbaukataster»
vor, das alle derzeitigen und geplanten Aussaaten erfasst.
Ferner solle gesetzlich eine
«Minimierungspflicht» für den Gen- transfer von
einem Feld zum anderen eingeführt werden. Weiter wird die
Einrichtung «geschlossener Anbaugebiete» vorge- schlagen.
Zuletzt sollte die Saatgutindustrie einen Ausgleichs- fond aufbauen.
Aus ihm sollen Biobauern entschädigt werden, deren Ware durch
gentechnisch veränderte Pflanzen «verdor- ben»
wurde.
Die Fachleute konnten sich auf
der Veranstaltung nicht auf eine gemeinsame Linie einigen. Nantke
mahnte, die Zeit dränge. Die EU werde Ende des Jahres ihr
Moratorium für Freisetzungs- versuche aufheben. Selbst bei
Widerstand gegen genetisch veränderte Organismen werde ihr
Anteil in der deutschen Landwirtschaft weiter steigen.
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