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- 16.01.2002 -

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

Grüne Gentechnik: Experten uneins über Haftungsrecht

Agrarexperten und Juristen sind sich nicht einig, wer Ökobauern für Schäden durch gentechnisch veränderte Nutzpflanzen entschädigen soll.

Berlin (dpa) - Konsens sei, dass der Verbraucher die Wahlfreiheit zwischen konventionellen und gentechnisch veränderten Produkten haben muss, sagte am Mittwoch in Berlin Hans Jürgen Nantke vom Umweltbundesamt. Vor allem der Genaustausch durch Pollenflug von einem Feld zum anderen könne eine strikte Trennung zunichte machen.

Biobauern erleiden einen wirtschaftlichen Schaden, wenn ihre Produkte unbeabsichtigt oder technisch unvermeidlich mit genetisch veränderten Pflanzenteilen verunreinigt werden. Diese könnten nicht mehr als «gentechnikfrei» und damit nicht mehr als Öko-Produkt verkauft werden, sagte Nantke auf der «Grünen Woche» in Berlin.

Der in der EU diskutierte Grenzwert von einem Prozent tolerierbarer Verunreinigung ist unter Experten umstritten. Umstritten seien ferner Sicherheitsabstände zwischen Öko- und Gentechnik-Feldern, die bei Mais beispielsweise 600 bis 800 Meter betragen müsste, um einen Gen-Transfer zu unterbinden.

Eine 100-prozentige Saatgutreinheit ist nach Angaben von Anja Matzk von der KWS Saat AG (Einbeck) ohnehin nicht erreichbar. «Alle Maßnahmen führen nur zu einer Minimierung, nie aber zu einer vollständigen Vermeidung von zufälligen Spuren von genetisch veränderten Organismen», meinte sie. Dem wider- sprach Dietrich Klein, Justiziar des Deutschen Bauernverbandes. «Eine Trennung ist möglich, wenn man es will.» Allerdings fürchte er «Streit ohne Ende» zwischen Bio- und konventionellen Bauern.

Die Experten diskutierten ein vom Öko-Institut (Freiburg) und dem Forschungsinstitut für biologischen Anbau (Berlin) in Auftrag gegebenes Papier mit dem Thema «Ökologischer Landbau und Grüne Gentechnik». Darin schlägt der Freiburger Jurist Hanspeter Schmidt ein öffentlich zugängliches «Anbaukataster» vor, das alle derzeitigen und geplanten Aussaaten erfasst.

Ferner solle gesetzlich eine «Minimierungspflicht» für den Gen- transfer von einem Feld zum anderen eingeführt werden. Weiter wird die Einrichtung «geschlossener Anbaugebiete» vorge- schlagen. Zuletzt sollte die Saatgutindustrie einen Ausgleichs- fond aufbauen. Aus ihm sollen Biobauern entschädigt werden, deren Ware durch gentechnisch veränderte Pflanzen «verdor- ben» wurde.

Die Fachleute konnten sich auf der Veranstaltung nicht auf eine gemeinsame Linie einigen. Nantke mahnte, die Zeit dränge. Die EU werde Ende des Jahres ihr Moratorium für Freisetzungs- versuche aufheben. Selbst bei Widerstand gegen genetisch veränderte Organismen werde ihr Anteil in der deutschen Landwirtschaft weiter steigen.


© dpa

Aus Protest gegen den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen hatten Mitglieder von Greenpeace im September 2001 ein Maisfeld in Niedersachsen abgemäht.

 

 Mehr Informationen:

Umweltbundesamt

Öko-Institut

Deutscher Bauernverband

vista verde: Gentechnologie

 

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