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Besserer Zugang zu Umweltinformationen
Die Bürger haben ab sofort mehr Anspruch
auf Umweltinformationen von Bundesbehörden.
(vv) - Für die Bürger wird der Zugang zu Umweltinformationen
deutlich verbessert. So werden künftig alle Stellen der öffentlichen
Verwaltung des Bundes sowie bestimmte private Stellen zur Herausgabe
von Umweltinformationen verpflichtet. Das regelt das neue Umweltinformationsgesetz,
das am Montag in Kraft getreten ist. Bundesumweltminister Jürgen
Trittin (Grüne) sagte: "Informationen und Zugang zu
Informationen sind Voraussetzung für einen effektiven Umweltschutz.
Nur wer informiert ist, kann sich an öffentlichen Entscheidungen
beteiligen und die Verwaltungen damit wirksam kontrollieren. Information
ist ein Schlüssel zur Bürgergesellschaft."
Mit dem neuen Gesetz werden die Fristen für die Beantwortung
von Anfragen zu Umweltinformationen halbiert und dürfen in
der Regel einen Monat nicht überschreiten. Die Einsichtnahme
von Informationen am Ort der Verwaltung ist kostenlos. Außerdem
wird die Bundesverwaltung verpflichtet, umfassender als bisher
aktiv Umweltinformationen zu verbreiten. Dabei soll zunehmend
das Internet genutzt werden. Bei den privaten Stellen, die Umweltinformationen
herausgeben müssen, handelt es sich um Einrichtungen, die
öffentliche Aufgaben des Bundes wahrnehmen, z. B. die Deutsche
Bundesstiftung Umwelt (DBU).
Mit dem Umweltinformationsgesetz wird eine entsprechende Richtlinie
der EU umgesetzt. Mit dem Gesetz werden zugleich die Verpflichtungen
aus der Aarhus-Konvention erfüllt. Die im Rahmen der UN völkerrechtlich
vereinbarte Aarhus-Konvention legt neben dem Zugang zu Umweltinformationen
auch die Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltbezogenen
Informationen und den Zugang der Bürger zu Gerichten in Umweltangelegenheiten
fest. Auch diese weitergehenden Regelungen sollen in Kürze
in einem Gesetz umgesetzt werden, teilte das Umweltministerium
mit.
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