|
Zivildienst im Bereich der erneuerbaren Energien
Zivildienstleistende können jetzt nicht
nur Tätigkeiten im Umwelt- und Naturschutz, sondern auch
auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien ausüben.
(vv) - Anerkannte Kriegsdienstverweigerer haben nun auch die
Möglichkeit, den Zivildienst auf dem Gebiet der erneuerbaren
Energien zu leisten. Darauf haben sich Bundesfamilienministerin
Renate Schmidt und Bundesumweltminister Jürgen Trittin verständigt.
Eine Ergänzung im Merkblatt des Bundesamtes für den
Zivildienst (BAZ) schafft die Voraussetzung dafür: Neben
den Einsatzfeldern im sozialen Bereich und den bisher bereits
möglichen Tätigkeiten im Umweltschutz, im Naturschutz
und der Landschaftspflege sowie im Gewässer- und Wasserschutz
können Zivildienstleistende künftig auch rund um Solarenergie,
Wasser- und Windkraft, die energetische Nutzung von Biomasse und
Geothermie ihren Dienst leisten.
In den nächsten Wochen sollen in einem ersten Schritt mögliche
Einsatzstellen konzipiert und registriert werden, die das BAZ
anerkennen wird. Voraussetzung hierfür sei, dass die Träger
der Einsatzstellen gemeinnützig sind und dass durch den Einsatz
der Zivildienstleistenden keine Stellen auf dem ersten Arbeitsmarkt
verdrängt werden. Außerdem sollen die Dienstleistenden
eine möglichst praktische Tätigkeit mit nur geringer
Verwaltungstätigkeit ausüben.
Das Umweltministerium nennt hierfür ein Beispiel: Ein gemeinnütziger
Träger eines großen Windparks in Norddeutschland richtet
ein angeschlossenes Informations- und Forschungszentrum ein. Dort
könnten dann zur Besucherbetreuung, für die Instandhaltung
der Einrichtungen, für Hilfsarbeiten im Forschungsbereich
usw. auch Zivildienstleistende eingesetzt werden. Das gleiche
gelte auch für öffentliche wissenschaftliche und Bildungseinrichtungen.
Seite
drucken
Hinweis
versenden
|