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FAO beschließt Recht auf Nahrung
Die UN-Welternährungs- und Landwirtschaftsorganisation
FAO hat erstmals international das Recht auf Nahrung festgeschrieben.
Alle Staaten müssen künftig dafür sorgen, dass
ihre Bevölkerung keinen Hunger leidet.
(vv) - Die Deutsche Welthungerhilfe begrüßte den Durchbruch
bei den Verhandlungen der FAO, die zum ersten Mal international
das Recht auf Nahrung festschreibt. Das FAO-Komitee zur Sicherheit
der Welternährung hatte in der vergangenen Woche nach zweijährigen
Verhandlungen freiwillige Richtlinien verabschiedet, nach der
alle Staaten dafür sorgen müssen, dass ihre Bevölkerung
keinen Hunger leidet.
"Das ist ein wichtiger normativer Schritt der Staatengemeinschaft
auf dem Weg zu einer Welt ohne Hunger", sagte Jochen Donner
von der Deutschen Welthungerhilfe, der Mitglied der deutschen
Delegation in Rom war.
Zu den 19 Leitlinien gehört unter anderem, dass die Bevölkerung
an Armutsbekämpfungsprogrammen beteiligt werden muss, dass
der Staat eingreifen muss, wenn die Marktwirtschaft versagt, außerdem
der Zugang zu Ressourcen, die Aufforderung zu Landreformen und
Regelungen zur Nahrungsmittelhilfe. Auch Besatzungsmächte
werden verpflichtet, für die Ernährung des besetzten
Landes zu sorgen.
Die Deutsche Welthungerhilfe werde in Zukunft die in den Leitlinien
eingegangenen Verpflichtungen der Staaten und deren Umsetzung
kritisch beobachten und unterstützen, kündigte Donner
an.
Die Zahl der chronisch unterernährten Menschen beträgt
nach Angaben der Welthungerhilfe weltweit über 840 Millionen.
Nachdem Mitte der 90er Jahre die Statistiken der UNO noch Fortschritte
im Kampf gegen den Hunger auswiesen, sei die Zahl der Hungernden
jetzt wieder gestiegen. In den im Jahr 2000 verabschiedeten Millenniumszielen
hat sich die Weltgemeinschaft verpflichtet, die Zahl der Hungernden
bis zum Jahr 2015 zu halbieren. Dieses Ziel sei mittlerweile in
weite Ferne gerückt, so die Welthungerhilfe.
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