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- 08.09.2004 -

 

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EU-weites Konzept zur nuklearen Sicherheit

Die EU-Kommission will die Sicherheitsstandards für Atomkraftwerke in der erweiterten Union vereinheitlichen und die Mitgliedstaaten zu stärkeren Anstrengungen bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle zwingen.

(vv) - Die EU-Kommission hat am Mittwoch die überarbeitete Fassung von zwei Rechtlinien vorgeschlagen, die neues Gemeinschaftsrecht im Bereich der Sicherheit kerntechnischer Anlagen und der Entsorgung radioaktiver Abfälle schaffen sollen. In dieser neuen Fassung berücksichtige die Kommission die Standpunkte des Europäischen Parlaments und des Rates, die zuvor Änderungen vorgeschlagen hatten.

Die EU-Kommission fordert ein gemeinsames Bewertungssystem für die nukleare Sicherheit in den 25 Mitgliedstaaten. Zudem soll jeder EU-Staat verpflichtet werden, ein Programm zur endgültigen Entsorgung radioaktiver Abfälle auszuarbeiten sowie Forschung und Entwicklung in diesem Bereich zu intensivieren. Derzeit werden 32 % der in der erweiterten EU produzierten Elektrizität durch Kernenergie erzeugt.

EU-Energiekommissarin Loyola de Palacio erklärte: "Die Kommission geht nun davon aus, dass die beiden Vorschläge, die für die Sicherheit der Kernenergie in der erweiterten EU unabdingbar sind, vom Rat unverzüglich erörtert werden, um eine rasche Verabschiedung der neuen Rechtsvorschriften zu ermöglichen. Es handelt sich dabei um zwei Schlüsselinstrumente, mit denen mehr Transparenz garantiert, die öffentliche Diskussion nüchterner geführt und die Bedenken der europäischen Bürger gegenüber dieser Energiequelle ausgeräumt werden sollen."

Ein Tätigwerden der Gemeinschaft sei unabdingbar, um ein hohes Maß an nuklearer Sicherheit zu gewährleisten, hieß es. Denn die internationalen Übereinkommen über die Sicherheit kerntechnischer Anlagen und die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle sähen kein Verfahren vor, mit dem die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen überprüft werden könne. Sie verfügten nicht über die gleiche Wirksamkeit wie gemeinschaftliche Maßnahmen und können diese daher nicht ersetzen.

 

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EU-Kommission

 

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