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- 20.07.2004 -

 

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Umwelt: Neue Richtlinie lässt Bürger mitentscheiden

Dank einer neuen Richtlinie können Europas Bürger sich zukünftig stärker in umweltpolitische Entscheidungen ihrer Behörden einmischen.

(vv) - Die neue Richtlinie nennt sich "Strategische Umweltprüfung" (SUP). Der Name allein verrate noch nicht, dass sich hinter dieser Richtlinie ein wichtiges Instrument für die Bürger verstecke, sich vermehrt in umweltpolitische Entscheidungen einzumischen, teilte die EU-Kommission am Dienstag mit.

SUP - Was ist das?

Doch wie funktioniert die SUP-Richtlinie genau? Bei der Planung von Projekten müssen die Behörden einen Umweltbericht anfertigen, in dem die wahrscheinlichen Umweltauswirkungen festgestellt, beschrieben und bewertet sind. Anzugeben sind unter anderem die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, die Fauna und Flora, den Boden und das Wasser, die klimatischen Faktoren, die Landschaft und die menschliche Gesundheit. Die SUP-Richtlinie räumt jedermann die Möglichkeit ein, zu dem Umweltbericht Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der öffentlichen Anhörung muss bei der Entscheidung über die Pläne berücksichtigt werden.

Mitwirkung der Bürger stärken

Die Kommission wolle die Position der Bürger stärken: Schließlich seien sie es, die von möglichen negativen Umweltfolgen betroffen seien, wenn Behörden beispielsweise die lokale Abfallentsorgung oder den regionalen Straßenbau planten. Also müssten die europäischen Bürger auch im Entscheidungsprozess mitwirken können. Bisher haben allerdings erst neun der 25 Mitgliedstaaten - darunter auch Deutschland - die SUP-Richtlinie in innerstaatliches Recht umgesetzt, obwohl die Frist am Mittwoch abläuft.

Wallström mahnt Umsetzung an

"Die europäischen Bürger sollten ermutigt werden, sich stärker an den Diskussionen und Entscheidungen zu beteiligen, die für ihr Wohlergehen und die Zukunft der Umwelt, in der sie leben, von größter Bedeutung sind. Die Vorteile der neuen Rechtsvorschrift kommen jedoch nur zum Tragen, wenn alle Mitgliedstaaten sie umsetzen", mahnte Umweltkommissarin Margot Wallström.

 


© EU-Kommission

EU-Umweltkommissarin
Margot Wallström

 

 Mehr Informationen:

EU-Kommission

BMU: Gesetzesentwurf

 

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