Keine verpflichtenden Gentests für Babys in der EU
EU-Forschungskommissar Busquin hat sich von Darstellungen distanziert, er habe Gentests für alle Neugeborenen in Europa gefordert.
(vv) - EU-Forschungskommissar Philippe Busquin erklärte hierzu: "Ich habe diesen Standpunkt nie vertreten. Es ist nicht die Aufgabe oder der Wille der Kommission, die Mitgliedstaaten dazu aufzufordern, flächendeckend Gentests an Babys durchzuführen. Gentests sind freiwillig und unterliegen den ethischen Regeln, die die Mitgliedstaaten beschlossen haben."
Im Dezember 2002 hatte die Kommission eine Expertengruppe eingesetzt, um die ethischen, rechtlichen und sozialen Implikationen von Gentests untersuchen zu lassen. Die Gruppe setzte sich aus Vertretern von Nichtregierungsorganisationen, Pharmafirmen, Wissenschaftlern zusammen. Die Expertengruppe bereitete einen Bericht und 25 Empfehlungen zu den ethischen, rechtlichen und sozialen Implikationen von Gentests vor.
Diese Empfehlungen wurden im Mai 2004 vorgestellt. Die Experten stellten fest, dass "Gentests freiwillig sind und niemals aufgezwungen werden können." Was die Verwendung von Gentests für seltene Krankheiten anbelangt, hatte die Expertengruppe vorgeschlagen, dass "für seltene, aber schwere Krankheiten, deren Behandlung möglich ist, die Mitgliedsstaaten allgemeine Tests bei Neugeborenen vorrangig einführen sollten. Die Expertengruppe fordert aber weder die Europäische Kommission noch die Mitgliedsstaaten auf, Programme zur genetischen Überprüfung von Neugeboren einzuführen. Vielmehr sollen entsprechende Tests nur für seltene, aber schwere Krankheiten, für die es bereits entsprechende Behandlungsmethoden gibt, erwogen werden."
Busquin dazu: "Die Kommission trifft keine Anordnungen im Bereich der Ethik." Die Empfehlungen seien nur Vorschläge. Sie sähen aber keine flächendeckenden Gentests an Babys vor. Gentests, so genanntes "Screening" könnten jedoch helfen, Krankheiten früh zu erkennen. Sie könnten aber nicht zur Pflicht gemacht werden.
Das Verbot eugenischer Praktiken, in Artikel 3 der Europäischen Grundrechtecharta verankert, wurde 2002 auf dem Gipfel von Nizza bestätigt und ist jüngst in den Entwurf des Europäischen Verfassungsvertrages einbezogen worden, der vom Europäischen Rat im Juni 2004 bestätigt wurde. "Im Rahmen der Medizin und der Biologie muss insbesondere folgendes beachtet werden: (…) das Verbot eugenischer Praktiken, insbesondere derjenigen, welche die Selektion von Menschen zum Ziel haben."
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