Kabinett beschließt "Umwelt-TÜV" für
Planungen
Mit einem "Umwelt-TÜV" sollen
ökologisch schädliche Auswirkungen von Vorhaben etwa
im Verkehr künftig schon bei der Planung erkannt und möglichst
vermieden werden.
(vv) - Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen von Bundesumweltminister
Jürgen Trittin (Grüne) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes
zur Einführung der Strategischen Umweltprüfung beschlossen.
Nach dem Gesetz sollen bestimmte Pläne und Programme zukünftig
einer systematischen und vertieften Überprüfung ihrer
Auswirkungen auf die Umwelt unterzogen werden. Damit soll sichergestellt
werden, dass nachteilige Umweltauswirkungen einer Planung bereits
frühzeitig im Planungsprozess erkannt und berücksichtigt
werden. Gleichzeitig sollen die Beteiligungsrechte der Bürgerinnen
und Bürger sowie der Verbände gestärkt werden.
Mit dem Gesetz wird eine europäische Umweltrichtlinie umgesetzt.
Zugleich wird das Bundesrecht an weitere internationale Rechtsvorschriften
angepasst. Eine Strategische Umweltprüfung ist danach künftig
bei umweltbedeutsamen Planungsverfahren durchzuführen. Hierzu
zählen etwa die Bundesverkehrswegeplanung, Abfallwirtschaftspläne,
Planungen im Bereich der Luftreinhaltung und des Lärmschutzes
sowie bestimmte wasserwirtschaftliche Pläne und Programme.
Zentrales Element ist der zu erstellende Umweltbericht, in dem
die ermittelten Umweltauswirkungen des Plans oder Programms sowie
Planungsalternativen beschrieben und bewertet werden. Umweltbehörden
und Öffentlichkeit sind an der Planung zu beteiligen. Der
Entwurf des Plans, der Umweltbericht sowie weitere Planungsunterlagen
sind jeweils öffentlich auszulegen. Die Stellungnahmen der
Umweltbehörden und der Öffentlichkeit sind bei der weiteren
Planaufstellung einzubeziehen. Nach Abschluss des Verfahrens ist
der Plan zur Einsicht auszulegen. Dabei muss erläutert werden,
wie der Umweltbericht und die abgegebenen Stellungnahmen berücksichtigt
worden sind und weshalb dem angenommenen Plan der Vorzug vor den
geprüften Alternativen gegeben wurde.
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