Neues Umweltinformationsgesetz beschlossen
Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag von Umweltminister
Trittin den Entwurf zur Neufassung des Umweltinformationsgesetzes
beschlossen.
(vv) - "Informationen und Zugang zu Informationen sind Schlüssel
zur Bürgergesellschaft", sagte Bundesumweltminister
Jürgen Trittin (Grüne) am Mittwoch in Berlin. Nur wer
informiert sei, könne sich als Bürger an öffentlichen
Entscheidungen beteiligen und die Verwaltungen damit wirksam kontrollieren.
"Öffentlichkeit zwingt zu anspruchsvollem Verwaltungshandeln",
so Trittin.
Durch das neue Gesetz soll der Zugang zu Umweltinformationen
für den Bürger deutlich verbessert werden. So werden
alle Stellen der öffentlichen Verwaltung des Bundes zur Herausgabe
von Umweltinformationen verpflichtet, unabhängig davon, ob
sie spezielle Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes wahrzunehmen
haben. Die Fristen für die Beantwortung von Anfragen zu Umweltinformationen
werden halbiert und dürfen in der Regel einen Monat nicht
überschreiten. Außerdem wird die Bundesverwaltung verpflichtet,
umfassender als bisher aktiv Umweltinformationen zu verbreiten.
"Dabei soll zunehmend das Internet als modernes schnelles
und zudem demokratisches Medium genutzt werden", sagte Trittin.
Mit dem Gesetz werden für die Bundesverwaltung die Anforderungen
der neugefassten Umweltinformationsrichtlinie der Europäischen
Gemeinschaft umgesetzt, teilte das Umweltministerium mit. Die
Auskunftspflichten von Landesbehörden und bestimmter privater
Stellen würden künftig in landesrechtlichen Vorschriften
zur Umsetzung der neuen Umweltinformationsrichtlinie geregelt.
Mit dem neuen Umweltinformationsgesetz würden zugleich die
Verpflichtungen über den Zugang zu Umweltinformationen aus
der Aarhus Konvention der UN ECE erfüllt. Die darüber
hinaus in der Aarhus-Konvention vorgesehenen Verbesserungen bei
der Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren
und beim Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten würden
in Kürze in einem weiteren Gesetzgebungsvorschlag aufgegriffen.
Der Gesetzentwurf für das neue Umweltinformationsgesetz
wird nun zunächst dem Bundesrat zugeleitet und könne
damit rechtzeitig vor Ablauf der Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie
am 14.02.2005 in Kraft treten.
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