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- 27.05.2004 -

 

 

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Neues Umweltinformationsgesetz beschlossen

Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag von Umweltminister Trittin den Entwurf zur Neufassung des Umweltinformationsgesetzes beschlossen.

(vv) - "Informationen und Zugang zu Informationen sind Schlüssel zur Bürgergesellschaft", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) am Mittwoch in Berlin. Nur wer informiert sei, könne sich als Bürger an öffentlichen Entscheidungen beteiligen und die Verwaltungen damit wirksam kontrollieren. "Öffentlichkeit zwingt zu anspruchsvollem Verwaltungshandeln", so Trittin.

Durch das neue Gesetz soll der Zugang zu Umweltinformationen für den Bürger deutlich verbessert werden. So werden alle Stellen der öffentlichen Verwaltung des Bundes zur Herausgabe von Umweltinformationen verpflichtet, unabhängig davon, ob sie spezielle Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes wahrzunehmen haben. Die Fristen für die Beantwortung von Anfragen zu Umweltinformationen werden halbiert und dürfen in der Regel einen Monat nicht überschreiten. Außerdem wird die Bundesverwaltung verpflichtet, umfassender als bisher aktiv Umweltinformationen zu verbreiten. "Dabei soll zunehmend das Internet als modernes schnelles und zudem demokratisches Medium genutzt werden", sagte Trittin.

Mit dem Gesetz werden für die Bundesverwaltung die Anforderungen der neugefassten Umweltinformationsrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt, teilte das Umweltministerium mit. Die Auskunftspflichten von Landesbehörden und bestimmter privater Stellen würden künftig in landesrechtlichen Vorschriften zur Umsetzung der neuen Umweltinformationsrichtlinie geregelt. Mit dem neuen Umweltinformationsgesetz würden zugleich die Verpflichtungen über den Zugang zu Umweltinformationen aus der Aarhus Konvention der UN ECE erfüllt. Die darüber hinaus in der Aarhus-Konvention vorgesehenen Verbesserungen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und beim Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten würden in Kürze in einem weiteren Gesetzgebungsvorschlag aufgegriffen.

Der Gesetzentwurf für das neue Umweltinformationsgesetz wird nun zunächst dem Bundesrat zugeleitet und könne damit rechtzeitig vor Ablauf der Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie am 14.02.2005 in Kraft treten.

 

 Mehr Informationen:

BMU: Bürger- beteiligungsrechte
   

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