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- 12.08.2003 -

 

 

 

 

Bundesregierung: Euratom-Vertrag wird nicht Teil der EU-Verfassung

Der Euratom-Vertrag zur friedlichen Nutzung der Kernenergie wird nach Angaben der Bundesregierung nicht Teil der künftigen europäischen Verfassung.

Berlin (dpa) - Damit ergebe sich die Möglichkeit für eine spätere inhaltliche Überprüfung des Vertrages, heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag.

Die Bundesregierung habe sich für eine «grundlegende Überarbeitung» eingesetzt. Auf Grund der unterschiedlichen Auffassungen unter den EU-Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern über die friedliche Nutzung der Kernenergie habe jedoch kein Konsens erzielt werden können. Die Grünen und Umweltverbände hatten die Abschaffung des Euratom-Vertrages und damit ein Ende der Atomstromförderung in der EU gefordert.

Der Euratom-Vertrag aus dem Jahre 1957 soll die Entwicklung der Kernenergie fördern. Als einziger der vier Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaft ist er nie geändert worden. Deutschland als größter Nettozahler ist damit trotz des von Rot-Grün vereinbarten Atomausstiegs gezwungen, Kernkraftwerke in anderen Ländern mit zu finanzieren.

 


© ArtToday

Die Förderung der Atomenergie gehört nach Meinung von Umweltverbänden nicht in die EU-Verfassung.

 

 Mehr Informationen:

BMU: Atomkraft

 

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