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Bundesregierung: Euratom-Vertrag wird
nicht Teil der EU-Verfassung
Der Euratom-Vertrag zur friedlichen
Nutzung der Kernenergie wird nach Angaben der Bundesregierung
nicht Teil der künftigen europäischen Verfassung.
Berlin (dpa) - Damit ergebe sich
die Möglichkeit für eine spätere inhaltliche Überprüfung
des Vertrages, heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten
Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag.
Die Bundesregierung habe sich
für eine «grundlegende Überarbeitung» eingesetzt.
Auf Grund der unterschiedlichen Auffassungen unter den EU-Mitgliedstaaten
und den Beitrittsländern über die friedliche Nutzung
der Kernenergie habe jedoch kein Konsens erzielt werden können.
Die Grünen und Umweltverbände hatten die Abschaffung
des Euratom-Vertrages und damit ein Ende der Atomstromförderung
in der EU gefordert.
Der Euratom-Vertrag aus dem Jahre
1957 soll die Entwicklung der Kernenergie fördern. Als einziger
der vier Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaft
ist er nie geändert worden. Deutschland als größter
Nettozahler ist damit trotz des von Rot-Grün vereinbarten
Atomausstiegs gezwungen, Kernkraftwerke in anderen Ländern
mit zu finanzieren.
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