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Übersicht:
Der Aktionsplan von Johannesburg
Eine Zusammenstellung der Vereinbarungen,
die die Teilnehmer auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung
in Johannesburg getroffen haben.
Johannesburg (dpa) - Auf dem
Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung wurden unter anderem
folgende Vereinbarungen getroffen:
Artenvielfalt
Mehr als 11.000 Tier- und Pflanzenarten
gelten als bedroht, 800 sind bereits ausgestorben. Bis zum Jahr
2010 soll die derzeitige Geschwindigkeit des Artensterbens «deutlich
reduziert» werden.
Natürliche Ressourcen
Der Verlust der natürlichen
Ressourcen wie Seen und Wälder soll «sobald wie möglich»
gestoppt werden.
Fischerei
Die Fischbestände sollten
erhalten werden. Weiteres Ziel ist eine Erholung geschädigter
Bestände bis 2015 - «wo dies möglich ist».
Zerstörende Fischereipraktiken sollen beseitigt und weitere
Meeresschutzgebiete - basierend auf internationalem Recht und
wissenschaftlichen Informationen - bis 2012 geschaffen werden.
Chemikalien
Die negativen Auswirkungen von
Chemikalien auf Mensch und Natur sollen bis zum Jahr 2020 «minimiert»
werden.
Energie
Es werden keine konkreten Ziele
und Zeitpläne für den Ausbau erneuerbarer Energien festgelegt.
Der Aktionsplan sieht lediglich eine «bedeutende Steigerung»
des Anteils erneuerbarer Energien vor, die «dringend»
zu geschehen habe.
Kyoto-Protokoll
Staaten, die das Klimaschutz-Protokoll
von Kyoto bereits ratifiziert haben, appellieren nachdrücklich
an die anderen Staaten, dies ebenfalls zu tun. Bislang haben unter
anderem die USA, Australien, Kanada und Russland das Protokoll
nicht ratifiziert.
Entwicklungshilfe
Der Aktionplan «drängt»
Industrieländer zu «konkreten Anstrengungen»,
ihre Entwicklungshilfe auf 0,7 Prozent des Bruttosozialproduktes
zu erhöhen. Diese Aufforderung gab es bereits in einer UN-Deklaration
von 1970 und auf dem Rio-Erdgipfel 1992. Bislang haben jedoch
erst fünf Länder dieses Ziel erreicht. Die Hilfe Deutschlands
lag im vergangenem Jahr bei 0,27 Prozent.
Solidaritätsfonds
Der Aktionsplan regt an, einen
Welt- Solidaritätsfonds zur Armutsbekämpfung einzurichten,
der auf freiwilligen Beiträgen basiert. Darin könnten
neben Staaten auch Unternehmen und Bürger einzahlen.
Frauen und Gesundheit
Die Gesundheitsversorgung soll
laut Aktionsplan die Menschenrechte und fundamentale Freiheiten
respektieren. Damit erteilt der Johanesburg-Gipfel Genitalverstümmelungen
und menschenrechtswidrigen Diskriminierungen von Frauen eine Absage.
Die Verhütung ist zwar nicht ausdrücklich genannt, die
Vereinten Nationen haben aber in vorherigen Beschlüssen das
Recht auf Verhütung als Menschenrecht eingestuft.
Trinkwasser und sanitäre
Anlagen
Bis zum Jahr 2015 soll der Anteil
der Menschen ohne sicheren Zugang zu sauberem Trinkwasser - wie
bereits in der Millenniums-Erklärung vereinbart - halbiert
werden. Zusätzlich soll bis dahin auch der Anteil der Menschen
ohne Zugang zu Kanalisation halbiert werden.
Handel und Globalisierung
Umweltschädliche Subventionen
sollen - ohne Zeitvorgabe - abgebaut werden. Das betrifft vor
allem Steinkohlesubventionen. Keine Extravereinbarung wurde zu
den wettbewerbsverzerrenden Subventionen abgeschlossen. Insbesondere
die Entwicklungsländer hatten einen deutlichen Abbau von
Agrarsubventionen der Industrieländer gefordert. Der Johannesburg-Aktionsplan
geht hier explizit nicht über die Konferenz der Welthandelsorganisation
(WTO) von Doha 2001 hinaus, auf der nur vage Zusagen zum Subventionsabbau
vereinbart wurden.
In einem weiteren Kapitel des
Aktionsplans wird festgelegt, dass die internationalen Umweltvereinbarungen
nicht - wie von vielen Umweltschützern zunächst befürchtet
- den Regeln der WTO untergeordnet werden.
Konsumverhalten
Die Staaten «ermutigen zur
und fördern die» Einrichtung eines 10-Jahres-Rahmenplans
mit Programmen zur Änderung des Konsum- und Produktionsverhaltens.
Er soll regionale und nationale Initiativen unterstützen
und somit die Wende in diesem Bereich beschleunigen.
Globale Regeln für Unternehmen
Die ökologische und soziale
Verantwortung der global handelnden Unternehmen wird als wichtiger
Bestandteil der nachhaltigen Entwicklung angesehen. In den Rio-
Vereinbarungen von 1992 wurde die Verantwortung der Großunternehmen
noch gar nicht erwähnt.
Überwachung
Es sind keine neuen Regeln zur
Überwachung der Vereinbarungen vorgesehen, die über
alte Abkommen hinausgehen.
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