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Ein Skandal jagt den nächsten -
eine Positivliste ändert das nicht
Seit Jahresbeginn vergeht den
Verbrauchern der Appetit beinahe wöchentlich, ein Skandal
jagt den nächsten: Nitrofen ist kaum verdaut, schon macht
MPA Schlagzeilen.
Von Can Merey, dpa
Berlin (dpa) - Das Hormon aus
der Anti-Baby-Pille ist in Futtermittel und - in Form von Fruchtsaft
oder Fleisch - auch auf den Essenstisch gelangt. Verbraucherministerin
Renate Künast (Grüne), in der BSE-Krise angetreten mit
dem Ziel, «dass das Essen wieder schmeckt», spricht
von Ekel erregenden Vorgängen. In seltener Eintracht fordern
Künast, der Bauernverband und Oppositionspolitiker eine EU-weit
gültige Positivliste, die vorgeben würde, was in Futtermittel
verwendet werden darf. Doch auch die Liste hätte keinen der
jüngsten Skandale verhindert.
Bislang darf in der EU all das
ins Futter, was nicht ausdrücklich verboten ist. Die Liste
soll das ins Gegenteil verkehren: Nur noch ausdrücklich erlaubte
Produkte dürfen im Futter verwendet werden. Zwar würde
dadurch die Futtermittelqualität wahrscheinlich verbessert.
Gegen kriminelle Energie, wie
sie im Hormonskandal allem Anschein nach eine belgische Firma
an den Tag legte, hilft eine solche Liste aber nichts: Schließlich
ist die Entsorgung von Arzneimittel-Müll in Glukosesirup,
der dann für Tier und Mensch weiterverarbeitet wird, schon
jetzt alles andere als legal.
In Deutschland gibt es eine Positivliste
sogar bereits eineinhalb Jahren - zumindest als freiwillige Selbstverpflichtung
der Futtermittelwirtschaft. Trotzdem konnte sie den Nitrofen-Skandal
um verschwiegene Funde des Pflanzengifts im Futter nicht verhindern.
Nach BSE - ebenfalls durch zu
laxen Umgang mit Futtermitteln hervorgerufen - sollte eigentlich
alles anders werden, der Verbraucher sollte unbelastete Lebensmittel
serviert bekommen. Künast betonte bei ihrem Amtsantritt im
Februar: «Gutes Futter ist die Voraussetzung der neuen Qualität.»
Und sie sagte: «Ich trete dafür ein, über das
Futtermittelrecht die Strafen für vorsätzliche Futtermittelverunreinigung
zu verschärfen.»
Acht Tage nach dieser ersten Künast-Rede
im Parlament forderte der Bundesrat die Regierung auch tatsächlich
zur Verschärfung der Strafen auf - bislang können Verstöße
gegen das Futtermittelrecht mit maximal fünf Jahren Haft
geahndet werden.
Von einer Verschärfung des
Strafrahmens ist bei Künast inzwischen allerdings keine Rede
mehr - ihr würde es genügen, wenn die Justiz das derzeitige
Recht erst einmal konsequent anwenden würde: «Ich will
überhaupt mal jemanden bestraft sehen.»
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