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- 16.07.2002 -

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ein Skandal jagt den nächsten - eine Positivliste ändert das nicht

Seit Jahresbeginn vergeht den Verbrauchern der Appetit beinahe wöchentlich, ein Skandal jagt den nächsten: Nitrofen ist kaum verdaut, schon macht MPA Schlagzeilen.

Von Can Merey, dpa

Berlin (dpa) - Das Hormon aus der Anti-Baby-Pille ist in Futtermittel und - in Form von Fruchtsaft oder Fleisch - auch auf den Essenstisch gelangt. Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne), in der BSE-Krise angetreten mit dem Ziel, «dass das Essen wieder schmeckt», spricht von Ekel erregenden Vorgängen. In seltener Eintracht fordern Künast, der Bauernverband und Oppositionspolitiker eine EU-weit gültige Positivliste, die vorgeben würde, was in Futtermittel verwendet werden darf. Doch auch die Liste hätte keinen der jüngsten Skandale verhindert.

Bislang darf in der EU all das ins Futter, was nicht ausdrücklich verboten ist. Die Liste soll das ins Gegenteil verkehren: Nur noch ausdrücklich erlaubte Produkte dürfen im Futter verwendet werden. Zwar würde dadurch die Futtermittelqualität wahrscheinlich verbessert.

Gegen kriminelle Energie, wie sie im Hormonskandal allem Anschein nach eine belgische Firma an den Tag legte, hilft eine solche Liste aber nichts: Schließlich ist die Entsorgung von Arzneimittel-Müll in Glukosesirup, der dann für Tier und Mensch weiterverarbeitet wird, schon jetzt alles andere als legal.

In Deutschland gibt es eine Positivliste sogar bereits eineinhalb Jahren - zumindest als freiwillige Selbstverpflichtung der Futtermittelwirtschaft. Trotzdem konnte sie den Nitrofen-Skandal um verschwiegene Funde des Pflanzengifts im Futter nicht verhindern.

Nach BSE - ebenfalls durch zu laxen Umgang mit Futtermitteln hervorgerufen - sollte eigentlich alles anders werden, der Verbraucher sollte unbelastete Lebensmittel serviert bekommen. Künast betonte bei ihrem Amtsantritt im Februar: «Gutes Futter ist die Voraussetzung der neuen Qualität.» Und sie sagte: «Ich trete dafür ein, über das Futtermittelrecht die Strafen für vorsätzliche Futtermittelverunreinigung zu verschärfen.»

Acht Tage nach dieser ersten Künast-Rede im Parlament forderte der Bundesrat die Regierung auch tatsächlich zur Verschärfung der Strafen auf - bislang können Verstöße gegen das Futtermittelrecht mit maximal fünf Jahren Haft geahndet werden.

Von einer Verschärfung des Strafrahmens ist bei Künast inzwischen allerdings keine Rede mehr - ihr würde es genügen, wenn die Justiz das derzeitige Recht erst einmal konsequent anwenden würde: «Ich will überhaupt mal jemanden bestraft sehen.»

 Mehr Informationen:

Verbraucherministerium

Öko-Test

vista verde: Landwirtschaft


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